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Weiter unten die Scans des Strafurteils vom 08. Februar 2013, Amtsgericht Lünen, BRD ./. Winfried Sobottka.

Bemerkenswert: Auf der 1. Urteilsseite steht: "wegen Betruges", obwohl mir Betrug gar nicht vorgeworfen war!

Vorgeworfen waren mir im Rahmen liederlicher Anklageschriften ( sieben von sieben verschiedenen Staatsanwälten!) 16 Verleumdungen, wobei schon in der Verhandlung (wir gingen alle Punkte durch) davon nicht mehr viel übrig blieb. Der Richter meinte letztlich entweder: "das KÖNNTE eine Beleidigung sein" (meistens) oder "das KÖNNTE eine üble Nachrede sein..." (selten).

Da über mir eine Bewährungstrafe von 22 Monaten schwebt (wegen Cannabis-Anbau und diverser politischer Äußerungen), versuchte der Richter zunächst, mich dazu zu bewegen, meine Internetkritik aufzugeben. Ich ließ mich nicht darauf ein, drängte auf tatbestandliche Klärung der Vorwürfe, wollte meinen Verteidigungsvortrag (schriftlich und mündlich) einbringen, siehe dazu:

Teile des Verteidigungsvortrages

Doch zunächst hatte der Richter eine Frage, die die meisten Anklagepunkte betraf: Wie ich es denn beweisen wolle, dass die Besucherinnen der Nadine ihre Mörderinnen seien. Meine Antwort war kurz und klar: "Durch Auschluss aller anderen Möglichkeiten."

Ich hatte von Anfang gewusst, dass meine Argumente vom Gericht nicht auszuräumen waren, und hatte meinen Vortrag einigermaßen vorbereitet - schriftlich.

Ich brauchte nur einige Minuten zu lesen (schriftlich zu Protokoll gereicht hatte ich alles), da wollte der Richter nicht mehr hören. Er steuerte dann direkt auf nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit zu. In keinem einzigen maßgeblichen Punkt wurde versucht, meine Argumente zu entkräften, so dass es nichts als eine Lüge ist, ich hätte mich als unbelehrbar gezeigt!

Außerdem stellt das Urteil die Zusammenhänge betreffend Suchmaschinen und meine Internet-Fähigkeiten völlig falsch dar, obwohl ich meine Vorgehensweisen wahrheitsgemäß und auch verständlich darglegt hatte.

Die Erstattung des mündlichen Gutachtens durch Dr. Lasar war eine Farce, bestand ausschließlich aus pauschalen Behauptungen,. unwahr ist es ferner, dass ich mich einer Untersuchung bereits deshalb verweigert hätte, weil Dr. Lasar (der nach eigenen Auskünften "Nichts" von elektromagnetischen Strahlen und deren Auswirkungen auf einen menschlichen Organismus weiß) die Strahlenangriffe auf mich trotz dezidierter und glaubhafter Darlegungen (ich hatte Versuche gemacht, mit Psychiatern und Neurologen gesprochen usw., das und meine Empfindungen korrekt geschildert) einfach als wahn abgetan hatte. Seine Begründung: "So etwas kenne ich nur von Kranken."

Jedenfalls: Obwohl wegen 16 angeblicher Verleumdungen angeklagt, kommt weder das Wort "Verleumdung", noch das Wort "üble Nachrede", noch das Wort "Beleidigung" auch nur ein einziges Mal im Urteil vor!

 

Lünen, den 13. März 2013, Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka