Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der LupeInhalt abgleichen

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

 

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

 

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

 

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V11) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

 

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

 

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

 

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

 

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Ein geschockter Nürnberger

27.03.2013

Skeptikerin schrieb:

"Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen."

 

So so, nach Herrn Strates Deutung. Dann muss das wohl auch so gewesen sein.

 

Gibt es dafür auch stichhaltige Beweise?

 

Phantasie hat er ja, der gute Herr Strate.

 

 

 

Wenn Sie Herrn Strate schon nicht trauen, der seine "Phantasien" mit zweifellos echten Urkunden unterlegt, wie können Sie Herrn Brixner trauen, dessen Urteil im Fall Mollaths das Urteil eines wirklichen Phantasten war, das sich auf unechte Urkunden stützt, auf Geschichten vom Hörensagen und irrtümlichen (wenn nicfht bewusst falschen) Tatsachenbehauptungen bzgl. der Verhaftung Mollaths? Klar zutrauen kann man Brixsner inzwischen alles, selbst ein gutes Gewissen. Phantastisch.

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Schwarze

27.03.2013

 # 2

 

Kein Widerspruch, Herr Bode, Zustimmung. Mit einer Ergänzung: es gibt halt leider immer noch zu wenig "anständige Richter in Deutschland".

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Gast

27.03.2013

jobode schrieb:

 

Der von Dr. Strate wiedergegebene Verfahrensablauf läßt meines Erachtens keine andere vernünftige Deutung zu. Dies umso mehr, wenn man das gesamte Geschehen vor und nach der Abgabe an das Landgericht Nürnberg mit in Betracht zieht.

Als Kenner innergerichtlicher Abläufe muß ich dazu ergänzen, dass eine andere Deutung des Geschehens absurd wäre. Völlig sinnlos dann das Verhalten des Richters Eberl, die Akten monatelang unbearbeitet liegen zu lassen, wo es ihm doch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht schnell genug gehen konnte! Dann die Abgabe der Akten ausgerechnet zum Jahresende (dem Wechsel des Geschäftsverteilungsplans), und die anschließende Verzögerung beim Landgericht, bis die Zuschreibung der Akten in die Zuständigkeit von Brixners Kammer "passte". Hier an Zufälle zu glauben, würde die Glaubens-Fähigkeiten sämtlicher Heiligen bei weitem übersteigen! Und Sie würden keinen anständigen(!) Richter in Deutschland und anderswo finden, der hier an Dr. Strates Schlußfolgerungen zweifeln würde.

 

 

Als unanständige Kennerin innergerichtlicher Verfahrensabläufe erscheint es mir nachgerade absurd, wenn Eberl bereits einige Monate vorher gewusst haben soll, wie die Geschäftsverteilung des Landgerichts im nächsten Jahr aussehen wird. Die Präsidien tagen in den letzten Tagen des Kalenderjahres und vorher ist die allgemeine Geschäftsverteilung kein Thema.

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Bille

27.03.2013

Gast schrieb:

Als unanständige Kennerin innergerichtlicher Verfahrensabläufe erscheint es mir nachgerade absurd, wenn Eberl bereits einige Monate vorher gewusst haben soll, wie die Geschäftsverteilung des Landgerichts im nächsten Jahr aussehen wird. Die Präsidien tagen in den letzten Tagen des Kalenderjahres und vorher ist die allgemeine Geschäftsverteilung kein Thema.

 

Was ist absurd daran, wenn man bedenkt, daß zum Jahreswechsel ein Systemwechsel vollzogen wird.....und man dann wartet, bis man dran ist, wie Brixner? Die Zuteilung war doch erst Mitte Januar, die Akte war doch solange auf dem Geschäftsweg.

 

Logischer, als zu glauben, gaaaanz zufällig war die Akte erst Monate im Amtsgericht und dann, im neuen Jahr, noch 17 Tage im Landgericht verschollen.

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Arno Hunger

27.03.2013

@ GAST

 

Sie mögen zwar eine unanständige Kennerin innergerichtlicher Verfahrensabläufe sein,

aber den Schriftsatz von Strate kennen sie nicht.

Hierin wird nämlich nachgewiesen ,daß das Wissen um die zukünftige Geschäftsverteilung

immer rechtzeitig vorhanden war.Sollten Sie Juristin sein, so würde ich Sie in einer

Nürnberger  Behörde verorten,denn da macht man sich des öfteren nicht die Mühe selber

zu lesen,sondern behauptet einfach nur ins Blaue hinein.

 

Lesen bildet !

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Andreas Wittmann

27.03.2013

@Winfried Sobottka

Ist bereits geschehen. Musste doch nachfragen, warum Strate die Aufgabe der StA übernehmen muss. Auch schön: RA ermittelt und vertritt die Anklage und die StA verteidigt. Ganz neue Rollen.

Auch hatte ich heute mal wieder Frau Eisenbarth angerufen um mich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Ich hatte den Eindruck als hätte die StA Augsburg gerade extrem viel Arbeit...

 

A. Wittmann

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Mein Name

27.03.2013

Gast schrieb:
Als unanständige Kennerin innergerichtlicher Verfahrensabläufe erscheint es mir nachgerade absurd, wenn Eberl bereits einige Monate vorher gewusst haben soll, wie die Geschäftsverteilung des Landgerichts im nächsten Jahr aussehen wird. Die Präsidien tagen in den letzten Tagen des Kalenderjahres und vorher ist die allgemeine Geschäftsverteilung kein Thema.
Brixner wusste seit Ende 2004, dass der Turnusmodus eingeführt werden sollte. Glauben Sie wirklich, dass das in LG und im benachbarten AG als Verschlusssache behandelt wurde? Im Gegenteil, bei organisatorischen Veränderungen ist der Flurfunk unübertroffen schnell, wie Sie als Behördeninsiderin sicher aus eigener Erfahrung wissen. Es musste also vorerst nur dafür gesorgt werden, dass die Akte bis Ende 2005 liegenbleibt und erst dann ans Landgericht abgegeben wird, wenn der Turnusmodus festgelegt war.

Genauso geschah es. Ob und wie Brixner und Eberl Kontakt hatten? Ich vermute, man kennt sich am Gericht und man sieht sich ...

Die Verzögerung am LG fällt wohl nicht mehr in dne Machtbereich Eberls, sondern des Richters am LG, der den Angeklagten haben wollte und um den er sich schon vorher so intensiv gekümmert hat.

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Robert Stegmann

27.03.2013

Andreas Wittmann schrieb:

Auch hatte ich heute mal wieder Frau Eisenbarth angerufen um mich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Ich hatte den Eindruck als hätte die StA Augsburg gerade extrem viel Arbeit...

 

A. Wittmann

 

@Andi

 

hängt wohl auch mit meiner Beschwerde beim Justizministerium zusammen. Hier wurde auch gegen den Geschäftsverteilungsplan ein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren an ein anderes Gericht vergeben, als lt. Geschäftsverteilungsplan dafür zuständig ist.

 

Unterzeichnerin war auch Frau Eisenbarth.

 

Robert Stegmann

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O. García

27.03.2013

Gast schrieb:

Als unanständige Kennerin innergerichtlicher Verfahrensabläufe erscheint es mir nachgerade absurd, wenn Eberl bereits einige Monate vorher gewusst haben soll, wie die Geschäftsverteilung des Landgerichts im nächsten Jahr aussehen wird. Die Präsidien tagen in den letzten Tagen des Kalenderjahres und vorher ist die allgemeine Geschäftsverteilung kein Thema.

Es geht nicht um die Feinheiten des nächsten Geschäftsverteilungsplans. Es geht um eine grundlegende Umstellung des Systems. Es ist naheliegend, daß eine solche Umstellung sogar schon über Jahre im Gespräch war und man sich im Jahr 2005 einig war, sie zum nächsten Termin durchzuziehen ("so geht es nicht weiter"). Was genau beschlossen wurde, darüber sprach man dann tatsächlich erst zum Jahresende im Präsidium.

Eine passende Abrundung wäre es übrigens, wenn Brixner dem Präsidium angehörte und man im Sitzungsprotokoll von Ende 2005 nachlesen kann, daß Brixner für die Umstellung kämpfte wie nie.

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O. García

27.03.2013

Robert Stegmann schrieb:

hängt wohl auch mit meiner Beschwerde beim Justizministerium zusammen. Hier wurde auch gegen den Geschäftsverteilungsplan ein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren an ein anderes Gericht vergeben, als lt. Geschäftsverteilungsplan dafür zuständig ist.

Das ist nicht möglich. Könnte es sein, daß Sie hier etwas verwechseln?

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Robert Stegmann

27.03.2013

@O. Garcia

 

Schauen sie sich hier

 

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980&page=9

 

mal die # 208 an.

 

Da steht es.

 

Robert Stegmann

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Gast schrieb:

Traurig ist, dass Herr Heindl sich im Interview mit Leuten abgegeben hat, die anscheinend einer ultrarechten Szene angehören, die auf deren Seiten nur Hetzartikel veröffentlichen. Auch die vielen Behauptungen gegen Herrn Beckstein waren nicht klug und haben Herrn Mollath nicht geholfen.

Es tut mir leid, dass dieser Kommentar nicht zum Diskussionsfluss passt, den ich keineswegs unterbrechen möchte. Ich halte es aber für geboten, zu dem Kommentar oben Stellung zu nehmen, denn Richter i.R. Rudolf Heindl hat das jedenfalls verdient:

 

1. Das Ehepaar Heindl und das Ehepaar Dörner waren der Ausgangspunkt dafür, dass der Fall Mollath letztlich vielen so sehr klar wurde, dass wir heute die Situation haben, dass öffentlich geklärt wird!

Ich bezweifle es vollständig, dass Leute wie Reiner Hofmann und Richard Semmler sich über Jahre mit dem Mut, dem Aufwand und der Zähigkeit für irgendwen oder irgendetwas eingesetzt hätten, den die Ehepaare Heindl und Dörner bewiesen haben.

2. Richter i.R. Rudolf Heindl gehört zu den anständigsten und mutigsten Männern Deutschlands und hat eine dazu passende Frau. Ohne diese beiden hätten viele Verzweifelte keine Hilfe gefunden, ohne diese beiden würde heute niemand den Namen Mollath kennen.

3. Das, was Richter i.R. Rudolf Heindl auf diversen Videos äußert, mag sich für manche so anhören, als ob es gar nicht der Realität entsprechen könne. Ich habe sehr gute Gründe anzunehmen, dass Richter i.R. Rudolf Heindl im Zustand geistiger Gesundheit nach bestem Wissen und Gewissen berichtet.

4. Honigmann, der die Videos aufnahm, ist kein Rassist. Er hat absolut keine Probleme damit, dass Heindl mit einer Frau türkischer Abstammung glücklich ist. Honigmann ist auch kein Faschist, er will rechtsstaatliche und demokratische Verhältnisse. Mir ist an der Stelle unklar, wie man Honigmann als "ultrarechts" bezeichnen kann, auch wenn ich nicht alle Vorstellungen mit Honigmann teile.

Weiterhin ist festzustellen, dass es abgesehen von Honigmann nur noch ein paar andere in ganz Deutschland gibt, die so mutig gewesen wären, die Schilderungen Heindls zu veröffentlichen. Heindl war aus guten Gründen überzeugt, dass diese Dinge veröffentlicht und verbreitet werden müssten, und wer sich darüber beschwert, dass Heindl das Angebot des Honigmann annahm, der soll mir erst einmal sagen, wer außer Honigmann das denn sonst gemacht hätte!

Denen, die niemals annähernd wagten, was Heindl wagte, die nun aber meinen, geringschätzig auf ihn hinab blicken zu müssen, denen will ich sagen, dass Richter i.R. Rudolf Heindl und seine Frau Zerrin Heindl meine uneingeschränkte Hochachtung auf ihrer Seite haben und dass es nicht einmal zehn Leute in ganz Deutschland gibt, für die das gilt.

Meine Dokumentensammlung zum Fall Mollath bedarf immer noch der Vervollständigung; heute habe ich die eidesstattliche Versicherung des Richters i.R. Rudolf Heindl zugefügt, die auf der Gustl for Help - Seite gelöscht wurde!

2010-03-04-Eidesstattliche Versicherung des Amtsrichters i.R. Rudolf Heindl

 

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Gastmann

27.03.2013

Winfried Sobottka schrieb:
Ich möchte mich im Namen aller, die bisher nicht auf die Idee gekommen sind (ähm... noch gehöre ich dazu... :ashamed:) Strafanzeigen zu erstatten, Dienstaufsichtsbeschwerden zu stellen usw., sehr herzlich bei Prof. Andreas Wittmann bedanken, der in seinem Anzeigenverfahren sehr ausführlich den m.E. vollständig berechtigten Standpunkt vertritt, die Augsburger Staatsanwältin Andrea Eisenbarth habe sich zugunsten des Nürnberger Amtsrichters Armin Eberl und des Bayreuther Psychiaters Dr. Klaus Leipziger der Rechtsbeugung strafbar gemacht.
Es wird der Qualität der Sachbearbeitung in der bayerischen Justiz sicher sehr zugute kommen, wenn sich jetzt bundesweit alle Mühseligen und Beladenen sowie überhaupt alle, die schonmal ein pdf von "gustl-for-help" gelesen haben, bemüßigt fühlen, Rechtsbeugungsanzeigen gegen jeden in der causa Mollath involvierten Justizbediensteten einzureichen.

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O. García

27.03.2013

Robert Stegmann schrieb:

@O. Garcia

Schauen sie sich hier

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980&page=9

mal die # 208 an.

Da steht es.

Ich überblicke nicht, um was es da geht und finde dort auch kein amtliches Dokument, deshalb allgemein: Die örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für Wiederaufnahmeverfahren ist in § 140a GVG (http://dejure.org/gesetze/GVG/140a.html) geregelt. Ich sehe keine Möglichkeit, daß jemand das Verfahren an ein anderes Gericht gibt (von dem Sonderfall vielleicht abgesehen, daß alle Richter des Gerichts befangen sind).

Anders liegt es bei der Staatsanwaltschaft. Hier gibt es ausnahmsweise gemäß § 145 Abs. 1 GVG ein Substitutionsrecht (deshalb konnte die StA Augsburg für die Strafanzeigen im Fall Mollath zuständig gemacht werden).

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Zaungast

27.03.2013

Ein Landgericht Landsberg/Lech gibt es nicht. Dort is nur ein Amtsgericht. Geht es um eine Wiederaufnahme eines landgerichtlichen oder amtsgerichtlichen Urteils?

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klabauter

27.03.2013

Nach langer Enthaltsamkeit melde ich mich wieder mal und stelle erfreut fest, dass nicht nur manche Kommentatoren (vereinte Anarchisten), sondern inzwischen auch Herr Strate etwas abdriften.

 Herr Strate unterschlägt in seiner Fußnote 77 bewusst (?,ich mutmaße mal genau wie er ...) , dass nicht nur eine Zustellung der Anklage aus dem hinzuverbundenen Verfahren verfügt, sondern auch eine Äußerungsfrist nach § 201 StPO gesetzt und eine Wiedervorlagefrist verfügt wurde.

Leider schreibt er dazu überhaupt nichts, würde ja nicht in seine krude  These des "Liegenlassens ohne jeden sachlichen Grund" passen.

Dass Eberl ab August in der Erwartung, Brixner werde zuständig werden, abgewartet habe, halte ich für vollkommen abwegig. Man müsste dazu wissen

.- wer war vorher in der 7.Kammer? Stand fest, dass derjenige ausscheiden würde (Pensionierung?).

-  welche Kammer hatte Brixner vorher?

- wie wahrscheinlich ist es, dass es keine auf R2 zu befördernde Richter, Staatsanwälte gab, die ebenfalls auf einen Vorsitz spechteten ?

- wie wahrscheinlich ist es, dass Brixner bei 17 (!) Strafkammern genau die eine bekommt und es keine Konkurrenten, weder hausintern noch bei externen Bewerbern gab

Und das alles wartet Eberl 4-6 Monate lang ab? Hat er in eine Glaskugel gekuckt?

Zur Verzögerung Anfang 2006:

Wenn man die Wochenenden und den in Bayern Feiertag 6.1.2006 (Freitag) abzieht, liegt die von Strate mit "fast 3 Wochen" bemessene Verzögerung bei 3.1. bis 20.1. bei gerade mal effektiv 11 Werktagen, davon der 3.1 -05.01.  in der Weihnachtsferienzeit mit dünner Personaldecke.

Außerdem muss Eberl sich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (die nicht gerade klein ist) vergewissern,

-dass nirgendwo noch eine Kammeranklage herumschwirrt, die seinen teuflischen Plan zunichte machen kann.

- dass nicht vom BGH ein aufgehobenes Urteil einer anderen Kammer zurückkommt, für das Brixners Kammer unter Anrechnung auf den Turnus zuständig wäre

- dass der sachbearbeitende Staatsanwalt oder sein Vertreter nicht schlafen und flugs die Akte weiterleiten. Passt auch wieder nicht, denn dann hätte der Staatsanwalt als Mitkomplotteuer sicher nicht riskiert, die Akte am 23.01. einfach so auf den Postweg zu geben, auf dem sie 2 Tage später dann bei Gericht eingeht, sondern sie höchstpersönlich vorbeigebracht.

Ist ein Wahn, so es ihn bei Mollath denn jemals gegeben haben sollte, etwa ansteckend?

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Gast

27.03.2013

@klabauter

Fand eigentlich den Gedanken trostreich, dass man nicht erwarten konnte, dass alle Richter ein solches katastrophalen Urteil sprechen würde. Wenn Sie mit Ihren Annahmen recht behalten sollten, wird die Gesamtsituation nicht besser - eher im Gegenteil.

Gruss

Tine Peuler

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O. García

27.03.2013

@klabauter:

Bisher habe ich Sie als Stimme der Vernunft in dem vielstimmigen Chor auf den Jurablogs geschätzt, aber was Sie hier loslassen, ist unter Ihrer Würde. Oder hat irgendjemand Ihren Namen gekapert?

- Fußnote 77: Sie machen Strate einen Vorwurf, daß er nicht alle akzessorischen Verfügungen zu einer Verfahrenshandlung aufzählt? Nicht daß es darauf ankäme, aber woher wissen Sie, daß eine Äußerungsfrist gesetzt wurde? Nach allem, was man bisher von dem Verfahren Mollath weiß, wurden dort gesetzlich vorgesehene Fristen nicht gesetzt.

- Was Sie als Begründung für ihren Abwegigkeitseindruck anführen ist ihrerseits so abwegig, daß es so klingt, als wären Sie im falschen Film. Was reden Sie von Kammerbesetzungen und Beförderungen? Brixner übernahm zunächst, nachdem er zum Vorsitzenden Richter befördert worden war, die 6., kleinen, Strafkammer und später die 7., große, Strafkammer. Er hatte dort den Vorsitz jedenfalls in den Jahren 2003 bis 2006 inne, höchstwahrscheinlich bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2008 (http://www.nordbayern.de/region/hoechstadt/otto-brixner-war-kein-schieds...).

- Es geht hier darum, daß nach dem GVP 2005 jedenfalls die Kammer Brixner nicht zuständig gewesen wäre und erst 2006 die Herbeiführung der Zuständigkeit realisierbar war.

- Ihr Kleinrechnen von 3 Wochen auf 11 Werktage geht ebenso an der Sache vorbei. Es geht darum, daß eine Aktenversendung normalerweise am selben Tag ans Ziel kommt, hier aber 3 Wochen dauerte. Dafür mag es einen Grund geben und Sie dürfen spekulieren, aber mit Herunterrechnen kommt man da nicht weiter.

- Aus dem selben Grund geht auch Ihre Andeutung ins Leere, Strate hätte eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft an der Manipulation behauptet. Das hat er nicht und eine solche ist auch gar nicht erforderlich. Daß Sie versuchen, die "Verschwörungstheorie"-Karte auszuspielen, ist unterste Schublade. Wie so oft bei dieser Argumentationstechnik ist es auch hier so, daß derjenige, der "Verschwörungstheorie!" ruft, sie überhaupt erst erfunden hat.

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Max Mustermann

27.03.2013

klabauter schrieb:

Nach langer Enthaltsamkeit melde ich mich wieder mal und stelle erfreut fest, dass nicht nur manche Kommentatoren (vereinte Anarchisten), sondern inzwischen auch Herr Strate etwas abdriften.

Na dann, welcome back ;-)

klabauter schrieb:

 Herr Strate unterschlägt in seiner Fußnote 77 bewusst (?,ich mutmaße mal genau wie er ...) , dass nicht nur eine Zustellung der Anklage aus dem hinzuverbundenen Verfahren verfügt, sondern auch eine Äußerungsfrist nach § 201 StPO gesetzt und eine Wiedervorlagefrist verfügt wurde.

Leider schreibt er dazu überhaupt nichts, würde ja nicht in seine krude  These des "Liegenlassens ohne jeden sachlichen Grund" passen.

Korrekt. Das ist durchaus eine freche Unterstellung. Schliesslich ist ja mittlerweile bekannt, dass das Verfahren vs. Mollath stets vom Leitgedanken getragen wurde, Herr Mollath ausreichend rechtliches Gehär zu verschafffen. Da ist eine 5 Monatsfrist im Zwischenverfahren nicht unüblich und gerade WEIL der Vorwurf der akuten Gemeingefährlichkeit im Raum stand, sollte der Angeklagte ausgiebig Gelegenheit kriegen Beweisanträge zu stellen, damit ja keine Kurzschlüsse in der Würdigung entstehen können.

Gut Ding will Weile haben...das wissen auch die Richter.

klabauter schrieb:

Dass Eberl ab August in der Erwartung, Brixner werde zuständig werden, abgewartet habe, halte ich für vollkommen abwegig. Man müsste dazu wissen

.- wer war vorher in der 7.Kammer? Stand fest, dass derjenige ausscheiden würde (Pensionierung?).

-  welche Kammer hatte Brixner vorher?

- wie wahrscheinlich ist es, dass es keine auf R2 zu befördernde Richter, Staatsanwälte gab, die ebenfalls auf einen Vorsitz spechteten ?

- wie wahrscheinlich ist es, dass Brixner bei 17 (!) Strafkammern genau die eine bekommt und es keine Konkurrenten, weder hausintern noch bei externen Bewerbern gab

Und das alles wartet Eberl 4-6 Monate lang ab? Hat er in eine Glaskugel gekuckt?

Nein das hat Eberl nicht, eher war ihm wohl bekannt, dass Brixner da schon des längerem auf die ihm eigene Art den Vorsitz führt.

Sie haben jetzt so schön ins Blaue hinein gezweifelt, da darf man fragen, wie Sie sich die 5 Monate erklären?

klabauter schrieb:

Zur Verzögerung Anfang 2006:

Wenn man die Wochenenden und den in Bayern Feiertag 6.1.2006 (Freitag) abzieht, liegt die von Strate mit "fast 3 Wochen" bemessene Verzögerung bei 3.1. bis 20.1. bei gerade mal effektiv 11 Werktagen, davon der 3.1 -05.01.  in der Weihnachtsferienzeit mit dünner Personaldecke.

Außerdem muss Eberl sich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (die nicht gerade klein ist) vergewissern,

-dass nirgendwo noch eine Kammeranklage herumschwirrt, die seinen teuflischen Plan zunichte machen kann.

- dass nicht vom BGH ein aufgehobenes Urteil einer anderen Kammer zurückkommt, für das Brixners Kammer unter Anrechnung auf den Turnus zuständig wäre

- dass der sachbearbeitende Staatsanwalt oder sein Vertreter nicht schlafen und flugs die Akte weiterleiten. Passt auch wieder nicht, denn dann hätte der Staatsanwalt als Mitkomplotteuer sicher nicht riskiert, die Akte am 23.01. einfach so auf den Postweg zu geben, auf dem sie 2 Tage später dann bei Gericht eingeht, sondern sie höchstpersönlich vorbeigebracht.

Ist ein Wahn, so es ihn bei Mollath denn jemals gegeben haben sollte, etwa ansteckend?

Wer driftet denn jetzt? Also bei Strate liest sich das anders, aber man könnte den Text Strates auch mehr als Hinweis zum Ermittlungsansatz sehen. Würde in unserer Rechtsordnung auch Sinn machen. Natürlich nur vorausgesetzt, dass die StA auch ein Interesse hat zu ermitteln...

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M. Deeg

27.03.2013

Die ganze Kreativität, Kritiker immer wieder als "Verschwörer" diffamieren zu wollen, klärt nicht den Hauptpunkt:

 

Die bayerische Justiz hat es zu verantworten, dass Mollath trotz seiner attestierten "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit" über lange, lange Monate frei herumlief und die arglosen Bürger dieser "Gefährlichkeit" so nichtsahnend ausgeliefert waren! 

 

Wenn ich knetet schreiben das war in meinem Fall ebenso, werde ich dann wieder gelöscht!? 

 

( es waren allerdings "nur" fünf Wochen, am 18. Mai habe ich angeblich einen "Amoklauf" und " Mord" in unbekannter Anzahl angedroht (lt. Staatsanwalt) - die "akute" Gefahrenlage trat aber erst am 12. Juni, Freitagmittag ein, auch hier besteht Uneinigkeit, das Gericht schreibt vom 15. Juni, an dem "sicherungsmassnahmen" ergriffen wurden...soo viele Widersprueche....jetzt wird bestimmt gelöscht, trotz Klammer...) 

 

Und Brixner hin oder her - die Mentalität ist endlich, um die es geht. Und dies ist in der bayerischen Justiz weiterarbeitet....Jörg Schönenborn sprach in den ARD-Tagesthemen von "Engstirnigkeit bayerischer Richter".... In gänzlich anderem Zusammenhang...wie gesagt: Mentalität. 

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Robert Stegmann

27.03.2013

Zaungast schrieb:

Ein Landgericht Landsberg/Lech gibt es nicht. Dort is nur ein Amtsgericht. Geht es um eine Wiederaufnahme eines landgerichtlichen oder amtsgerichtlichen Urteils?

 

Die Sache ging über die Berufung beim Landgericht bis vor das OLG, die Revision wurde teilweise abgewiesen.

 

Das erstinstanzliche Urteil war jedoch das Urteil eines Amtsgerichtes. Von daher nehme ich an, dass es auch das Amtsgericht in Landsberg/Lech getan hätte. Wenn mein RA gesagt hätte, das wird vom Landgericht Ingolstadt entschieden, hätte ich sowieso sofort meine Bedenken angemeldet.

 

@Oliver Garcia

 

Das AZ der Staatsanwaltschaft Augsburg lautete: 101 Js 105644/13 Wiederaufnahme

 

Das AZ des LG Ingolstadt lautet. 28 Js 3078/13 Post in dieser Sache kam auch vom LG Ingolstadt.

 

Aber bleiben wir hier bitteschön beim Fall Mollath. Fragen dazu können Sie auch bei trennungsfaq. stellen.

 

Robert Stegmann

 

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Vorschlag

27.03.2013

@klabauter:

Es ist wirklich >seltsam offensichtlich<, wie man, so wie Sie, anscheinend (oder doch nur scheinbar)  über so viel Detail- und Fachwissen verfügen, und dann doch die Dinge durcheinanderbringen kann, bzw. wo es Ihnen offenbar passt, bestimmte Details punktgenau entfallen lässt.  Zudem scheinen Sie (ich denke allerdings nur scheinbar) den gesamten Sachverhalt der ergänzenden Erklärung Strates nicht verstanden zu haben.  Fast bin ich geneigt, mich dem Verdacht O. Garcías anzuschließen, der Name "Klabauter" sei gekapert worden...würde ja irgendwie zu einem Schiffsgeist (Klabauter) passen.

 

Sie schreiben:
„Dass Eberl ab August in der Erwartung, Brixner werde zuständig werden, abgewartet habe, halte ich für vollkommen abwegig. Man müsste dazu wissen….“

Nun ja, ABWEGIG ist nicht die von Strate detailliert ausgearbeitete sowie in einer äußerst schlüssigen Indizienkette fundiert nachgewiesene Ergänzung, sondern doch eher Ihr Kommentar, und zwar, ich muss es leider so feststellen, in Gänze.

 

Ich „kläre“ Sie also mal auf, obwohl ich bezweifle, dass diese Aufklärung bei Ihnen, Klabauter, überhaupt ankommt. Es geht eher darum, dass andere Leser dieses Blogs nicht auf Ihr -für Kenner der Materials- offensichtliches Verwirrspiel hereinfallen, obwohl einige vor mir das bereits grundsätzliche Art erledigt haben.

Deshalb also von mir etwas detaillierl (dabei mache ich mir in meiner Argumentation den "Verdacht" Strates zueigen...dann wird's klarer):

  • 1) Der Richter am Amtsgericht Eberl hatte nicht seit August 2005, sondern bereits seit Juli d.J. „abgewartet“, dass sich an der Zuständigkeit und damit an der Zuteilung zum entsprechenden Richter am LG etwas ändert, d.h. damit Brixner den Fall würde übernehmen können.
  •  
  • 2) Das Wissen darüber, dass sich an der Zuteilung von Fällen an die einzelnen Kammern am Landgericht etwas grundsätzlich ändern würde, lag unzweifelhaft schon zu diesem Zeitpunkt (Juli 2005) vor.  Auch darüber wie man zumindest beabsichtigte die Zuteilung grundsätzlich in Zukunft gestalten zu wollen. Hierzu äußerten sich auch andere fachlich fundiert und kenntnisreich, z.B. OStA a.D. Gabriele Wolff in ihrem Blog.
  •  
  • 3) Jetzt musste also nur noch bis Ende des Jahres 2005 gewartet werden, bis endlich die Änderung am LG dann Anfang des Folgejahres in Kraft treten würde. Nur dann bestand die Möglichkeit, Brixner den Fall „zuzuschanzen“. (Im gleichen Jahr wäre dies unmöglich gewesen, denn da ging die Verteilung nach Buchstaben, und für M -wie Mollath- wäre eine andere Kammer an ebendiesem Landgericht (und damit eben niemals Ri Brixner) zuständig geworden.
  •  
  • 4) In diesem "Halbjahr an Wartezeit" des Jahres 2005 konnte dann also ein scheinbar ach so gemeingefährlicher Kandidat Mollath, dessen Begutachtung aufgrund der scheinbar vorhandenen Gemeingefährlichkeit mit Hochdruck (auf Anweisung des Richters Eberl durch Leipziger) ausgearbeitet worden war, weiterhin seelenruhig als freier Mann durch Bayern, Deutschland und die Welt spazieren und seine Mitbürger einfach so weiter gefährden….und dem Richter war’s egal, oder was? (So wie er es ja auch all die Jahre zuvor, seit den „unterstellten“ Straftaten ja auch ohne jegliche Auffälligkeit getan hatte…)
  •  
  • 5) Dabei war es egal, welche Kammer Brixner vorsitzen würde, der 7. oder der 12. oder einer anderen.  Die punktgenaue Zustellung dazu wollte man ja dann Anfang des Folgejahres, also Anfang 2006 „in Detailarbeit“ eben durch punktgenaue Zustellung abpassen, denn die Zuteilung an die Kammern sollte über das Datum des Eingangs am LG über einen entsprechenden Schlüssel laufen.
  •  
  • 6) „Pech“ hatten die „Verschwörer“ Eberl und Brixner war übrigens dadurch, dass Brixner‘s Kammer in der Ende des Jahres 2005 festgelegten Reihenfolge leider die letzte Kammer bei Anlauf des neuen Verteilungsschlüssels sein würde (s. das Strate-Schreiben samt Anlagen); nur deshalb wurde diese unglaublich lange Laufzeit von 17 Tagen, bis zur endgültigen Zustellung notwendig. (Andernfalls wären hier nur wenige Tage oder eine Woche Wartezeit erforderlich gewesen, was dann sicherlich als Indiz nicht SO SEHR aufgefallen wäre, wie es eben jetzt auffällt).
  • Ihre „Argumente“, dass diese absolut unüblichen 17 Tage Laufzeit der Zustellung aufgrund der Bayerischen Verhätnisse mit Feiertagen, usw, gar nicht soooo unüblich seien ist wirklich nur beschämend, beschämend, weil offensichtlich ins Leere laufend. Selbst Sie schaffen es damit offensichtlich nicht, die besagten 17 Tage auch nur annährend schlüssig zu erklären.
  •  
  • 7) Nicht zu vergessen: Es geht hier um eine „Tür-zu-Tür“ Zustellung in einer „äußerst dringlichen“ Sache, nämlich den angeblich gemeingefährlichen Mollath wegzusperren…Ach! Ich vergaß! Man hatte ja schon ein halbes Jahr, nein sogar mehrere Jahre mit der Unterbringung des "bekanntermaßen Gemeingefährlichen Mollath" abgewartet, und buhstäblich NICHTS war in all der Zeit geschehen. Na gut! Dann kann man den Mollath diese 17 Tage auch noch frei draußen herumlaufen und die Menschheit gefährden lassen. 
  •  
  • 8) Übrigens: Ein Beispiel für die übliche Zustellungszeit führt Strate selbst in seinem Schreiben an: Sieh hier:
    Bl. 299: Sachstandsanfrage der Justizangestellten Eglmaier vom 19.1.2005 – Eingang bei der Staatsanwaltschaft: 19.1.2005.
    (Das heißt: Eine Zustellung/bzw. Eingang bei der StA ist also am SELBEN TAG erfolgt, trotz Bayern, trotz des gerade angelaufenen neuen Jahres!)

Ach, ich denke es reicht jetzt....

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klabauter

27.03.2013

@O. Garcia:

Upps: Mit dem Vorsitz haben Sie Recht. Dass Brixner schon seit 2003 die 7. Kammer hatte, war mir entgangen.

zum Übrigen:

Herr Strate rechnet klein, dann sollte er eben auch klein um klein die Fristen darstellen und ein paar nicht ganz vernachlässigenswerte Punkte (eine weitere Anklage immerhin) mit spärlichen Erläuterungen in eine Fußnote abdrängen.  Das befriedigt zwar das strate.net-lesende Publikum. Ob es für das formulierte Ziel der Beschwerdebegründung ausreicht, nämlich Ermittlungen zu veranlassen, wage ich anzuzweifeln.

 

Die Mitwirkung der StA:
Wie kann Eberl sich denn Ihrer Meinung nach  sicher sein, dass seine Akte genau im 4er-Turnus bei der Kammer Brixners landet, wenn er sich nicht nur beim Landgericht, sondern auch bei der StA vorher erkundigte, was von dort aus  gerade auf dem Weg zum Landgericht ist?Genau: gar nicht.

Und wenn er nicht weiß, dass der Dezernent bei der StA  seine Akte auch zügig weiterleitet? Genau: gar nicht. 

5 Monate Liegenlassen in der Hoffnung auf eine Zuständigkeit Brixners wären völlig für die Katz gewesen, wenn Eberl  nicht im Jahr 2006 auch sicherstellte, dass die Akte im Turnus auch wirklich bei Brixner landete. Und das ging  nur, wenn er entsprechende Informationen sowohl vom LG (wer ist gerade im Turnus dran) als auch von der Staatsanwaltschaft (was ist gerade auf dem Weg?) hatte.

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klabauter

28.03.2013

@O. Garcia.

P.s.:

Zu den Postlaufzeiten 3.1. bis 20.1.:

Sicher ist es beeindruckend, wenn Herr Strate schreibt, dass z.B. einfache Schreiben in Nürnberg oft binnen eines Tages von Gericht zu Staatsanwaltschaft gehen. Es geht hier aber nicht um ein einfaches Schreiben, sondern um eine Akte von vermutlich (Herr Strate schreibt nichts Genaues) inzwischen einigem Umfang (ANklage 1, Anklage 2, Gutachten, diverse Beschwerden, Duraplex)..

Fragen Sie mal einen Strafverteidiger, der an einem Großstadtgericht tätig ist, Dort existieren teils "Zentrale Eingangsstellen", wie das in Nürnberg aussieht, weiß ich nicht,vielleicht sind Sie da besser informiert. D.h. die gesamte Post und Akten gehen erst einmal in ein Verteilzentrum und von dort aus wieder weiter, hoffentlich an den richtigen Adressaten. Es wird auch nicht jede Akte einzeln vom Justizwachtmeister umgehend per Einzeltransport weitergetragen, sondern mit anderen Akten  auf ein Wägelchen gestapelt und durch die Gegend gefahren.  Einige Tage sind durchaus drin. Und justizinterne Post wird eben an freien Tagen nicht transportiert und schon gar nicht in den Fristenbriefkasten geworfen, so dass also Wochenende und Feiertag bei der Laufzeit schlichtweg unter den Tisch fallen müssen, auch wenn sich dann keine schönen 3 Wochen ergeben, sondern nur (immer noch recht lange) 11 Tage.

Wie gesagt: es kann ein schlichter Fehler sein,muss aber nicht. Strate baut sich aber sein "vorsätzlich -Liegenlasskonstrukt" komplett aus Mutmaßungen zusammen und kommt zu seinem dann natürlich "zwingenden" Schluss einer gezielten Manipulation. Na ja, Würde ein Gericht eine derartige auf Mutmaßungen basierende Indizienkette aufbauen, wäre er vermutlich der erste, der das als aus der Luft gegriffenes Hirngespinst zerreissen würde.

 

 

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Franzerl

28.03.2013

@klabauter: könnten sie es sich bitte angewöhnen, zum einen Dokumente, auf die sie sich beziehen, vor der Erstellung ihrer Beiträge ganz durchzulesen? Auch wäre es schön, wenn sie die Antworten auf ihre vorherigen Beiträge zur Kenntnis nehmen würden - dies würde ihnen auch ersparen, ihre falschen Darstellungen immer zu wiederholen. Sie werden auch durch ständige Wiederholung nicht glaubhafter.

 

Lesen sie also bitte in Strates Dokument die exakte Auflistung der Schritte, die nötig war, um Brixners Zuständigkeit zu erreichen. Hätten sie dies vorher gemacht, wäre ihnen erspart geblieben, sich erneut so zu blamieren. Brixners Kammer erhielt die Zuständigkeit erst, nachdem drei andere Verfahren zugeteilt waren. Und exakt am richtigen Tag danach kam dann rein zufällig endlich Eberls Akte im Nebengebäude an.

 

Bevor sie eine andere Nebelkerze werfen: nein, da war vorher offenbar auch niemand in der Postzustellung krank, wie aus Strates Liste entnommen werden kann.

 

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Gabriele Wolff

28.03.2013

Ach, KLabauter,

 

vielleicht lesen Sie die Beschwerde von RA Strate noch einmal in Ruhe durch, auch wenn sie Ihnen nicht schmeckt.

 

Eberl hat das in seiner Macht Stehende getan: nämlich den Vorgang am 20. 1.2006, nach Eingang der driitten Sache beim LG, wieder in den Geschäftsgang gebracht, wo er dann auch, wie üblich, am selbem Tag bei der StA einging. Danach konnte er nur hoffen und beten, daß die StA flott reagieren würde. Und manchmal klappt es mit dem Hoffen und Beten ja.

 

Das Zwingende an dem Gesamt-Szenario ist, daß es für den unvernünftigen Ablauf nur eine einzige vernünftige Erklärung gibt. "Strates Deutung" ist sowohl Anfangs- als auch zur Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht (wenn die Sache nicht schon verjährt wäre).

 

Die Gegenprobe wäre: welche rationalen Erklärungen hätten denn Klabauter wie Sie für das unbearbeitete Liegenlassen einer Akte über Monate und das Verzögern der Übersendung einer Akte gemäß Verfügung um gut 2 Wochen?

Wo es doch angeblich um einen akut gefährlichen Verrückten ging?

 

 

 

 

 

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Bille

28.03.2013

@Klabauter

Sind sie wirklich so naiv zu glauben, ein "durchsetzungsfähiger" langjähriger Richter wie Brixner würde keine Möglichkeiten kennen, sich einen bestimmten Vorgang zuweisen zu lassen? Bei der beisitzenden Richterin hat er sich doch auch außerhalb des Geschäftsordnungsplans seine Beisitzerin besorgt.

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Gast

28.03.2013

Winfried Sobottka schrieb:

 

 

Wie denken Sie über die Maßnahmen des Herrn Beckstein gegenüber Herrn Heindl vom 27.12.2012 ?

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f366174.html

 

Weshalb haben die Unterstützer das Folgende geschrieben ?

[Es gibt derzeit einige Unklarheiten über Rudolf Heindls (Richter i. R.) Darstellungen, so dass der Unterstützerkreis bis zur Klärung diese assoziierte Unterstützung ruhen lässt, um die Bemühungen um Gustl Mollaths Freilassung zu erleichtern.]

 

 

Gabriele Wolff schrieb:

Eberl hat das in seiner Macht Stehende getan: nämlich den Vorgang am 20. 1.2006, nach Eingang der dritten Sache beim LG, wieder in den Geschäftsgang gebracht, wo er dann auch, wie üblich, am selbem Tag bei der StA einging. Danach konnte er nur hoffen und beten, daß die StA flott reagieren würde. Und manchmal klappt es mit dem Hoffen und Beten ja.

Hoffen und Beten ist eine Möglichkeit. Eine andere ist, die Geschäftsstelle anzuweisen, die Sache von Hand zu Hand zu erledigen. In so einem Fall bringt sie die Verfahrensakte selbst dem zuständigen Dezernat bei der StA vorbei, wenn die StA im Nachbargebäude ist. Dort wird die Anweisung "von Hand zu Hand" übermittelt und die Akte bekommt einen gelben Aktenumschlag (wie bei Haftsachen), der die Hand-Zu-Hand-Bearbeitung sichert.

Es wäre auch keineswegs auffällig, wenn der AG Richter die Sache selbst in die Hand genommen hätte, auf seiner Geschäftsstelle die Akte austragen ließ und sie der StA vorbei brachte. Niemand in der Justiz denkt sich dabei etwas Verdächtiges. Es heißt für alle nur, dass besondere Dringlichkeit geboten ist. Das Warum interessiert nicht. Außerdem hätte er das locker erklären können.

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Gast

28.03.2013

Wäre schön, wenn der Fall Mollath etwas ändern könnte. Viele setzen ihre Hoffnung darauf, dass wenn die Verantwortlichen "bluten", dann haben wir die Wende.

Denke aber, dass das Problem viel tiefgreifender ist.

http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Der-Horror-wartet-in-jedem-Spiegel;art2388,2452048

Zugegeben ich kenne die Details nicht. Kann das Ganze nur als kritische Zeitungsleserin beurteilen:

Hauptperson: Ahmad S. (Name geändert)

2004 Unfall - Kopfverletzung

2009 Ehe zerbricht

2012 Handgreiflichkeiten

("Morgens, als die Ehefrau das Fenster zum Lüften öffnen möchte, ist Ahmad S. wieder überzeugt, dass seine Frau dann von fremden Männern beobachtet wird.")

Anklage: vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung

Strafe: Bewährungsstrafe und Tabletten gegen Wahn.

"So ist Ihnen und der Allgemeinheit am besten gedient", sagt Vorsitzender Richter Bernhard Heim.

Ahmed S. hätte aber auch in der Forensik landen können - je nachdem was der Gutachter empfohlen hätte.

Objektiv gesehen alles wegen Ehestreit. Ehestreit = Gefährdung der Allgemeinheit?

Einige bekannte Größen gibt es in dieser Geschichte:

Ehestreit - Richter vermutet Schuldunfähigkeit - Gutachten - Wahn.

Bei einem Psychiater heißt es dann:

Kopfverletzung + Ehestreit = Wahn

Woran hat Ahmed S. geglaubt? Antwort: Andere Männer könnten sich für seine Frau und Töchter interessieren.

Er hat an Überwachung geglaubt. (Immerhin hat er nicht geglaubt, die Kameras würden sich für ihn interessieren. Das gibt es auch.)

Frage: Ist dieser Glauben/Wahn nicht innerhalb Islam sehr ausgebreitet? Die Frauen müssen keine Burkas tragen oder verschleiert sein, wenn sie unter sich sind. Nur in Anwesenheit anderer Männer. Übrigens haben einige Einheimischen auch diesen Glauben. Sind halt sehr eifersüchtig veranlagt.

Vielleicht hat der Mann sein Wesen verändert. Menschen ändern sich und Frustrationen hat er in seinem Leben offensichtlich genug gehabt. Vielleicht hat er sein Wesen gar nicht verändert, wird aber von seiner Umgebung jetzt anders wahrgenommen.

Dass seine erwachsene Kinder ihn nicht mehr so vergöttert wie früher, ist ein Kulturübergreifendes Phänomen. Ein Teil des Erwachsenwerdens. Um dass zu erleben, braucht man keine Kopfverletzung als Erklärung.

Würde sehr schätzen, wenn man genau überlegen würde, welche Straftaten tatsächlich eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Würde begrüßen, wenn die Psychiater das Wort "Wahn" ausführlich definieren würden. Ein Gott im Himmel, der auf uns runterguckt und uns überwacht, kann auch nur mit dem Glauben begründet werden.

Und sollte alles Status Quo bleiben, dann möchte ich auf ein paar Marktlücken aufmerksam machen.

Erstens für alle Helmproduzenten. Man weiß nie was eine Kopfverletzung mit sich bringen kann und wer will schon zu der Risikogruppe für Forensik gehören? Vielleicht überall zu jeder Zeit Helm tragen?

Zweitens für die Pharmaindustrie. Alle Männer mit einem verzerrten Frauenbild mit Tabletten heilen. Vielleicht sollte man überlegen, die Frauen, denen es so gefällt, auch zu behandeln?

Habe mal ein Interview mit dem Altkanzler Schmidt gehört. Er hat den Deutschen zu mehr Gelassenheit geraten. Ich weiß zwar nicht genau, worauf er es bezogen hat. Aber der Ratschlag war nicht schlecht.

Mit Gelassenheit allein ist das Problem aber auch nicht gelöst. Es gibt Grundrechte.

Warum werden Zwangsbegutachtung zugelassen, wenn der Straftat objektiv gesehen, d.h. ohne phantasiereiche Gutachten, keine Gefahr für die Öffenlichkeit darstellt?

Diese Zwangsbegutachtungen verletzen das Schweigerecht, sei denn man ist so schlau wie Herr Mollath und stur bleibt. Und das wurde auf Dauer auch schwierig.

Gruss

Tine Peuler

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Gast schrieb:

 

Wie denken Sie über die Maßnahmen des Herrn Beckstein gegenüber Herrn Heindl vom 27.12.2012 ?

 

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f366174.html

Was Glaubwürdigkeit angeht, so rangiert Heindl bei mir deutlich höher als Beckstein. Dass Heindl in und um Nürnberg einen großen Kreis von Bekannten hat, die sich in "höheren" Kreisen der Gesellschaft bewegen, erklärt er selbst glaubhaft mit seinem langjährigen politischen und kirchlichen Engagement. Ich würde Heindl daher durchaus als Insider der Nürnberger Verhältnisse betrachten, und dass er eine Vielzahl sehr dezidierter Vorwürfe gegen Beckstein frei erfunden haben könnte, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Ich nehme also an, dass Heindl von irgendeiner Seite entsprechende Hinweise erhalten haben dürfte. Darunter können wahre, aber auch unwahre Hinweise gewesen sein. In allen Kreisen ist die Bildung falscher Gerüchte möglich, auch ist es möglich, dass jemand wie Heindl gezielt mit falschen Hinweisen versorgt wird, damit er dann ins Messer läuft.

Sicher scheint zu sein, dass Heindl sich ausschließlich auf Hinweise stützen kann, die er mündlich erhalten hat, für die er keine handfesten Belege hat. Entsprechend wundert es auch in dem Fall, dass Heindls Vorwürfe wahr sein sollten, nicht, dass Beckstein sich auf die Position stellen kann: "Beweisen kann der Heindl sowieso nichts."

Denn: Wer würde schon vor Gericht aussagen, er sei dabei gewesen, als Beckstein z.B. die Verschiebung von Schwarzgeld empfohlen habe?  Mir fallen Deutschland weit drei Personen ein, die das tun würden, wenn sie es als wahr bezeugen könnten: Udo Pohlmann, Honigmann und meine Wenigkeit. Bei allen anderen, die ich meine, einschätzen zu können, komme ich zu dem Urteil, dass sie es nicht wagen würden.

Gast schrieb:

Weshalb haben die Unterstützer das Folgende geschrieben ?

[Es gibt derzeit einige Unklarheiten über Rudolf Heindls (Richter i. R.) Darstellungen, so dass der Unterstützerkreis bis zur Klärung diese assoziierte Unterstützung ruhen lässt, um die Bemühungen um Gustl Mollaths Freilassung zu erleichtern.]

 

Ich nehme an, dass der Unterstützerkreis nicht mehr sauber ist, dass es erfolgreiche Versuche gegeben hat, ihn zu unterwandern und sein Handeln zu beeinflussen. Mit Richter Rudolf Heindl hat man den mutigsten und hinsichtlich der Nürnberger Verhältnisse wie hinsichtlich der bayerischen Justizverhältnisse best informierten Unterstützer nun ausgeschaltet. Cui bono?

 

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, United Anarchists

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Assessor Joachim Bode

Richter am Amtsgericht a.D.

28.03.2013

Richter Eberl gehörte sicher nicht - wie auch Brixner - zu den Leuten, die sich auf Hoffen und Beten verlassen (... aber vielleicht arbeiten beide inzwischen daran...).

Da scheint mir der von Waldemar Robert Kolos sachkundig beschriebene Aktentransport, der in jedem Gericht fast täglich zu beobachten ist und als "normaler" Vorgang nicht einmal besonders auffällt, die zutreffendere Umsetzung der hintergründigen Interessen von Eberl und Brixner gewesen zu sein.

Zum Geschäftsverteilungsplan:

Die Umstellung von Anfangsbuchstaben auf Ziffern bei der Aktenzuteilung kann schon deshalb zu manchmal heftigen Auseinandersetzungen im Richterkollegium führen, weil damit die Arbeitsbelastung (um)verteilt wird. Das geht oft nicht so ohne weiteres problemlos über die Bühne und es kann deshalb mehrere Anläufe über einige Jahre hinweg kosten, bis es umgesetzt wird. Diskussionen hierüber sind im Kollegenkreis selbstverständlich und auch manchmal langwierig. Nichts wäre normaler als ein darüber gut unterrichteter, weil nur wenige Meter entfernt in der Nachbarschaft sitzender Kollege Eberl. Alles weitere: siehe Dr. Strate.

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O. García

28.03.2013

Herr Heindl ist ein Wirrkopf, der den berechtigten Anliegen von Herrn Mollath schwer geschadet hat. Und damit meine ich nicht die später aufgekommene Frage, inwieweit er rechten Kreisen nahesteht, sondern seine unqualifizierten Äußerungen von Anfang an. Fast hat es den Eindruck, als wäre er eine "Einmann-Fünfte-Kolonne".

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O. Garc&iacute;a schrieb:

Herr Heindl ist ein Wirrkopf, der den berechtigten Anliegen von Herrn Mollath schwer geschadet hat. Und damit meine ich nicht die später aufgekommene Frage, inwieweit er rechten Kreisen nahesteht, sondern seine unqualifizierten Äußerungen von Anfang an. Fast hat es den Eindruck, als wäre er eine "Einmann-Fünfte-Kolonne".

Sehr geehrter Oliver Garcia,

ein Mann mit Ihrer hohen Intelligenz sollte in der Lage sein, niederschmetternde Urteile über eine andere Person präzise zu begründen, anstatt mit einer pauschalen und wegen ihrer Pauschalität nicht einmal zu verifizierenden oder zu falsifizierenden Begründung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass Heindls Behauptungen über die Verhältnisse in der bayerischen Justiz:

2010-03-04-Eidesstattliche Versicherung des Amtsrichters i.R. Rudolf Heindl

sich im Grundsatz mit den Behauptungen des Richters a.LG. i.R. Frank Fahsel decken:

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboe...

und dass diese Behauptungen stark durch viele dem Internet entnehmbare Fälle gestützt werden.

Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass sicherlich nicht nur Prof. Andreas Wittmann (siehe Kommentar auf Seite 1) und ich der Meinung sind, dass die Kernvorwürfe Heindls im Falle Mollath durch die voranschreitende öffentliche Aufklärung zunehmend bestätigt werden.

Ich denke, Sie sollten Ihre Worte entweder zurücknehmen und Richter Heindl um Entschuldigung bitten, oder Ihre Vorwürfe soweit präzisieren, dass sie nachvollziehbar werden.

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Sehr geehrter Klabauter,

Sie schreiben:

Wie kann Eberl sich denn Ihrer Meinung nach  sicher sein, dass seine Akte genau im 4er-Turnus bei der Kammer Brixners landet, wenn er sich nicht nur beim Landgericht, sondern auch bei der StA vorher erkundigte, was von dort aus  gerade auf dem Weg zum Landgericht ist?Genau: gar nicht.

Und wenn er nicht weiß, dass der Dezernent bei der StA  seine Akte auch zügig weiterleitet? Genau: gar nicht.

Ehrlich gesagt würde ich mir wünschen, dass Sie Recht haben. Leider ist es mir im Verlauf der Beobachtung dieses Verfahrens schon öfter passiert, dass mein Wunsch, es handele sich um Alltagsversagen, bloße "handwerklliche Fehler" oder schlicht "Pech" Herrn Mollaths, enttäuscht wurde. Anfangs habe ich nur die offenkundigen Schwächen der Urteilsbegründung gesehen, dann, als ich mehr und mehr Einzelheiten kennenlernte, habe ich mich schlicht erschrocken über die zutage tretenden Ungereimtheiten, Verfahrensfehler, Rechtsgehörverweigerungen und sonstige massiv auftretende Mängel in diesem Verfahren, nicht zu vergessen die auch von der Staatsanwaltschaft als objektive Rechtsbeugungsakte erkannten schweren Versäumnisse des Vors. Richters.

Natürlich sind es trotzdem nur Indizien, die die Interpretation Herrn Strates plausibel machen. Niemand notiert in der Akte, mit welcher innerer Motivation er die Weiterleitung derselben verzögert oder anschiebt. Sie haben für Ihre Ablehnung der Strate-Deutung folgende Argumente (eine ganze Reihe von den zuerst genannten Argumenten haben Sie ja bereits zurückgezogen), die mich allerdings wenig überzeugen.

a) Es sei wenig plausibel, dass er die Akte monatelang "anhalte" nur mit der unsicheren Aussicht, sie dann gezielt zur 7. Strafkammer lenken zu können. Denn wenn ihm dies am Ende doch misslinge, sei ja "alles für die Katz".

Aber zunächst ging es möglicherweise nur darum, den Fall Mollath nicht zu der Strafkammer gelangen zu lassen, die den Buchstaben "M" bearbeitet - vielleicht weil diese Strafkammer dafür bekannt ist, dass sie Akten kritisch beäugt bzw. pflichtgemäß genau hinschaut, wenn es um einen Fall des § 63 StGB geht. Dafür "lohnt" es sich womöglich die schon absehbare Umstellung der Geschäftsverteilung abzuwarten, selbst wenn man nicht sicher sein kann, ob es später gelingt, den Fall zur "Wunschkammer" zu lenken.

b) Es sei viel zu kompliziert und man könne schlicht nicht vorhersehen, dass man genau an Platz vier der Eingänge beim LG gelangt. Dazu bestünden zu viele Unsicherheiten und es müssten zu viele Staatsanwälte/Geschäftsstellenmitarbeiter  "mitmachen".

Nun, nach der von Strate mitgeteillten Turnusliste sind im ganzen Januar 2006 nur fünf Erstinstanz-Sachen beim LG eingegangen, die auf vier Strafkammern verteilt wurden, die Chance ist also schon einmal selbst bei reinem Zufall gar nicht so gering. Man braucht nur genau einen Informanten, der einem den dritten Eingang (20.01.) meldet, um die Chance, auf den vierten Platz zu gelangen, ganz erheblich zu erhöhen - wenn dies auch nicht 100%ig gesichert war (wie sich an den nächsten Einträgen in der Turnusliste zeigt).

Man nehme aber die Erläuterung von Herrn Kolos hinzu:

Eine andere ist, die Geschäftsstelle anzuweisen, die Sache von Hand zu Hand zu erledigen. In so einem Fall bringt sie die Verfahrensakte selbst dem zuständigen Dezernat bei der StA vorbei, wenn die StA im Nachbargebäude ist. Dort wird die Anweisung "von Hand zu Hand" übermittelt und die Akte bekommt einen gelben Aktenumschlag (wie bei Haftsachen), der die Hand-Zu-Hand-Bearbeitung sichert.

Es wäre auch keineswegs auffällig, wenn der AG Richter die Sache selbst in die Hand genommen hätte, auf seiner Geschäftsstelle die Akte austragen ließ und sie der StA vorbei brachte. Niemand in der Justiz denkt sich dabei etwas Verdächtiges. Es heißt für alle nur, dass besondere Dringlichkeit geboten ist. Das Warum interessiert nicht. Außerdem hätte er das locker erklären können.

Bei dieser Möglichkeit, die Sie offenbar nicht beachtet haben ("Genau: gar nicht") ist überhaupt kein "Mitwisser" erforderlich.

Herr Klabauter, bitte erfüllen Sie meinen Wunsch, und erklären Sie mir plausibel, mit welcher Motivation oder mit welchem zufälligen Versehen die Akte Mollath erst fünf Monate und dann noch einmal gut zwei Wochen verzögert wurde.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

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Zweifler

28.03.2013

Rechtsbeugung gibt es nur dann, wenn ein beschuldigter Richter oder Staatsanwalt sich völlig ungeschickt zu dem Vorwurf einläßt, was gelegentlich der Fall ist, wenn er glaubt, als erfahrener Strafjurist benötige man doch keinen Strafverteidiger (die Nulpen!) oder allenfalls den (Zwangs-) Pflichtverteidiger (Fachanwalt für Gartenbauchrecht) und sich um Kopf und Kragen redet (wie die meisten "gewöhnlichen" Beschuldigten, denen man immer glaubte, intellektuell überlegen zu sein).

 

Der Todesstoß für den Vorwurf der Rechtsbeugung ist die (unwiderlegbare) Einlassung, daß es sich bei den Auffälligkeiten in der Aktenführung um bedauerliche, aber von Zeit zu Zeit vorkommende zufällige Organisationsversehen handele, man aber im übrigen in völliger Übereinstimmung mit seinem Gewissen und in der festen Überzeugung gehandelt habe, sich rechtmäßig zu verhalten (mag diese subjektive Überzeugung auch keinen objektiven Nährboden gehabt haben). Im übrigen gibt es für jede Rechtsauffassung irgendwo in der Literatur und Rechtsprechung der vergangenen 140 Jahre eine (Minder-)meinung, die genau den gewählten Standpunkt vertritt. Dann hat man eben einen bedauerlichen juristischen Fehlgriff getan oder sich eines unbeabsichtigten "Versehens" schuldigt gemacht, wenn Fehlentscheidungen zum Nachteil eines Bürgers ergangen sein sollten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Richter oder Staatsanwalt mit dieser Verteidigungsstrategie schon einmal wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist.

 

Die wenigen, die in den letzten Jahren - in denen es erstmals überhaupt in der bundesdeuschen Rechtsgeschichte rechtskräftige Verurteilungen wegen Rechtsbeugung gab - verurteilt worden sind, haben sich einfach nur schlecht verteidigt bzw. verteidigen lassen.

 

Strafanzeigen wegen Verdachts der Rechtsbeugung sind völlig nutzlos. Die meisten erhalten noch nicht einmal ein Js-Aktenzeichen, sondern bleibem im AR-Register hängen. Wenn ein Beschuldigter überhaupt einmal von der Staatsanwaltschaft gefragt wird, ob er sich zu dem Vorwurf äußern möchte (was in 99% der Fälle gar nicht geschieht, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne jede Ermittlungen sofort einstellt) und er sich ausnahmsweise tatsächlich äußert, lautet die Einlassung - wie auch in Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren - stets: "bedauerliches Organisationsversehen". Damit ist jede Dienstaufsichtsbeschwerde, jeder Befangenheitsantrag und jeder Rechtsbeugungsvorwurf vom Tisch.

 

Es gibt im Rahmen der Richteraus- und -fortbildung an manchen Gerichten sogar explizite Hinweise, ob und wie man sich  zu entsprechenden Vorwürfen in Befangenheitsanträgen, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen äußern soll. Jedenfalls lernt das jeder Richter auch ohne ausdrückliche "Schulung" recht schnell.

 

Ich weiß nicht, weshalb wir alle paar Jahre wieder die Rechtsbeugungsdebatte führen müssen.  Dafür gibt es - wie unsere Geschichte und die Erfahrungen in anderen Ländern zeigt - keine befriedigende Lösung. Richter müssen unabhängig und ohne Furcht vor Strafverfolgung entscheiden können. Die wenigen schwarzen Schafe, die ihre Stellung für Schweinereien mißbrauchen, wird man nicht belangen können, ohne das ganze System in Frage zu stellen. Rechtskräftig verurteilt wegen Rechtsbeugung wurden nur ein paar arme Würstchen, Sonderlinge, die im Gericht keine Lobby und keine Freunde hatten, aber keine "mächtigen" Kammervorsitzenden oder gar OLG-Richter.

 

 

 

 

 

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Zweifler schrieb:

.....

Ich weiß nicht, weshalb wir alle paar Jahre wieder die Rechtsbeugungsdebatte führen müssen.  Dafür gibt es - wie unsere Geschichte und die Erfahrungen in anderen Ländern zeigt - keine befriedigende Lösung. Richter müssen unabhängig und ohne Furcht vor Strafverfolgung entscheiden können. Die wenigen schwarzen Schafe, die ihre Stellung für Schweinereien mißbrauchen, wird man nicht belangen können, ohne das ganze System in Frage zu stellen. Rechtskräftig verurteilt wegen Rechtsbeugung wurden nur ein paar arme Würstchen, Sonderlinge, die im Gericht keine Lobby und keine Freunde hatten, aber keine "mächtigen" Kammervorsitzenden oder gar OLG-Richter.

Es gibt nicht gerade wenige, die durchaus begründet behaupten, das aktuelle Justizsystem sei von antidemokratischen Kräften instrumentalisiert und an sich infrage zu stellen.

Zudem muss man befinden, dass der im Strafrecht in anderen Fällen verwendete Begriff der "Garantenstellung" sicherlich seine Berechtigung hat: Sieht jemand zu, wie ein ihm völlig fremder Mensch ertrinkt, obwohl er helfen könnte, dann ist es unterlassene Hilfeleistung. Sieht aber ein Vater zu, wie sein Sohn ertrinkt, obwohl er Hilfe leisten könnte, dann ist es Mord durch Unterlassen - also ein erheblicher Unterschied aufgrund der Garantenstellung, die ein Vater hinsichtlich seines Sohnes hat.

Es liegt auf der Hand, dass gerade die Organe der Justiz und der Polizei in besonderer Weise dem Recht verpflichtet sein müssen, also eine Garantenstellung hinsichtlich der Rechtswahrung haben. In krassem Gegensatz dazu die Realität, wie Sie ja auch von Ihnen beschrieben wird.

Hier geht es um eine ganz große Nummer, die von ganz oben gewollt ist, wobei ich mit "ganz oben" nicht den angeblichen Souverän, das Volk meine.

Nicht zuletzt aufgrund des Internets wird die Diskussion über das bestehende System sich zunehmend auf einem anderen Level abspielen als bisher, davon können Sie ganz sicher ausgehen.

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

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