Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der LupeInhalt abgleichen

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

 

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

 

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

 

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V11) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

 

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

 

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

 

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

 

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Frager

28.03.2013

 

 

Weiss die Verteidigung wieviele Berichtsakten/Berichtshandakten/Sonderhefte u.s.w. es im Fall Mollath gibt?

Wer hat einen Überblick wieviele Akten welcher Art es im Fall Mollath überhaupt gibt?

Wer weiss welche Finanztransaktionen durchgeführt werden? Wer darf das eigentlich überhaupt wissen?

Wer hat wieviel Aufklärungswillen in diesem Fall?

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Mein Name

28.03.2013

Gastmann schrieb:
Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen? Nur damit er seine Kenntnisse über die von seiner (Ex-)Frau unterstützten Geldtransfers nicht weiter ausplaudert? Kenntnisse, die er längst in extenso und schriftlich an jeden denkbaren Empfänger verbreitet hatte, eingeschlossen Justiz, Steuerfahndung, Landes- und Bundesregierung, Bundespräsident und Papst? Mollath hatte doch ersichtlich nichts mehr auszuplaudern, was er nicht längst allen erzählt hatte, und der sicherste Weg, die Sache niedrig zu hängen, hätte doch darin bestanden, auch die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe so schnell und geräuschlos wie möglich zu beerdigen.
Klingt plausibel - aber nur, wenn man sich nicht an die damalige Zeit erinnert. Der Wind bezüglich Schwarzgeldverschiebungen hatte sich damals schon gedreht, u.a. durch die Aufarbeitung der CDSCU-Spendenaffäre kurz zuvor und vor allem 2003/04 mit der Schreiber-Affäre, in deren Rahmen die Strauß-Erben vor Gericht antanzen mussten und als einer deren Höhepunkte im Januar 2004 die Grabstätte von Franz ("Josef") Strauß gepfändet wurde. In ganz Deutschland wurde über Schwarzgeld, Schweizer Konten, Liechtensteiner Treuhänder und andere Konstruktionen diskutiert und man wartete nur auf den nächsten großen Fall, der hochkommt. Es spricht also einiges für die Denkweise, dass in einer medial derart sensibilisierten Öffentlichkeit auch weniger gut belegbaren Vorwürfe wie die Mollaths Gehör hätten finden können und es daher viel zu riskant war, eine möglicherweise bestehende Schwarzgeld- und/oder Steuerhinterziehungsklüngelei der Nürnberger Großkopfeten und -spender auffliegen zu lassen.

 

Gastmann schrieb:
Die Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, die die Strate-Schriftsätze ebenso durchzieht wie das Wolff-Blog und die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat, halte ich aber  -  wie der Klabautermann  -  nach wie vor für komplett abwegig.
Eine solche These wird vielleicht von Ihnen unterstellt, wo sie aber von den Genannten aufgestellt worden sein soll, dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe.

Es reicht doch, wenn es klein anfängt: Petra kennt den Otto von den Rotariern und klagt ihm ihr Leid, wie ihr Hausquerulant ihr die Suppe mit den schönen Geldgeschäften versalzen will und dass er vielleicht was Handfestes hat, was die Nürnberger Großkopferten, Rotarier- und FCN-Handball- sowie Parteispendengeber empflindlich treffen könnte. Also lehnt er als Adressat eines der Faxe, mit denen Mollath seine Steuerstrafanzeigen weiterverfolgen will, Ende 2003 ab. Dann sorgt er Anfang 2004 dafür, dass die Steuerfahndung ihn für einen Spinner hält (nicht dass die im Zuge der Schreiber-Affäre noch ihren Job wirklich ernst nehmen). Ob er die Beschwerde Mollaths gegen den Beschlus vom 22.04.2004 selbst ablehnt oder nur davon Wind bekommt, ist noch unklar - ebenso, ob er Petra Mollath den Tipp mit der Psychiatrierung gegeben hat oder den Kollegen vom Antsgericht. Als ehemaliger Staatsanwalt hatte er auch sicherlich genug Kontakte zu seinen Ex-Kollegen, um das Verfahren in seinem Sinne zu steuern.

Auch eine nicht abgesprochene Verfahrensweise kann bei gleichen Absichten zum Ziel führen. Aber es ist auffällig, wie nach dem teilweisen Einstellungsbeschluss im August 2005 zwei Monate später nicht nur Beschwerde eingelegt, sondern auch mit Strafanzeigen wegen weiterer Reifenstechereien "nachgelegt" wurde. Anwälte kennen Richter, Richter kennen Anwälte ...

 

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Closius

28.03.2013

Gastmann schrieb:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen? 

....

Ich hatte mir das ursprünglich auch nicht vorstellen können.

Aber so viele Verstöße gegen geltendes Recht, so viele Ungereimtheiten, in einem Verfahren kann es eigentlich ohne gezieltes Vorgehen gar nicht geben.

Natürlich kann man über die Motive der ehrenwerten Gesellschaft derzeit nur spekulieren, aber für so ganz ausgeschlossen halte ich eine diesbezügliche Anweisung an die Richter nicht mehr, sozusagen Anweisung durch den Paten ....

Georg Büchner: Die Justiz ist die Hure der Mächtigen.

Das gilt wohl auch heute.

 

Sie tun Herrn Mollath massiv unrecht, wenn Sie ihn als gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann bezeichnen, er macht - auch nach 7 Jahren Forensik - einen ganz vernünftigen Eindruck

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Menschenrechtler

28.03.2013

@ O. Garcia

Ihre Argumentation in Bezug auf das Verhalten von Herrn Richter a.D. Heindl ist nicht überzeugend und außerdem menschlich fragwürdig: Herr Heindl war der erste namhafte,

lebenserfahrene Unterstützer und noch dazu Volljurist, der vom Begründer von gustl-for-help, Herrn Dörner angesprochen wurde, Herrn Mollath in seiner ausweglosen Situation

beizustehen. Die fachliche und menschliche Integrität  Herrn Heindl wegen der unrichtigen Verwendung "Eidesstattliche Versicherung" und einer Videoaufnahme abzusprechen

ist sehr dürftig und paradox. Herr Heindl berichtet authentisch von seiner illegalen Festnahme, um ihn in der selben Europa-Klinik, Erlangen psychiatrieren zu lassen und dieser

Vorgang ist eine absolute Parallele zum Vorgehen gegen Herrn Mollath. Und was ist die

Folge: Er wird herabgewürdigt, ohne die Kritikpunkte seit vielen Wochen mit ihm abzuklären.

@O. Garcia: Sie schreiben: "Dadurch rückte die Wahrnehmung in eine entsprechende Schiene". In die Schiene, die Sie selbst aktuell mehr oder weniger beschreiben.

Sie gehen davon aus, dass deswegen viele Menschen auf den "Defensiv-Modus" geschaltet

haben, die sich ansonsten engagiert hätten und führen exemplarisch groteskerweise den

mehr als indifferenten Rechtsexperten der SPD, Herr Schindler auf. Da bin ich sprachlos und kann mir dies nur so erklären, dass Sie davon ausgehen, dass insbes. (Justiz) Juristen , Insider davon Abstand genommen hätten, Herrn Mollath beizustehen. Wenn diese das menschenverachtende Unrecht an Herr Mollath wegen Herrn Heindl nicht sehen wollen, wie dies Herr Schindler seit Monaten bewiesen hat, hätte eine Mitwirkung dieser indifferenten

lauwarmen Menschen ohnehin nicht wesentliches gebracht.

Frage an Sie: Wie kommen Sie zu der sehr gewagten Hypothese , dass durch Herrn Heindl bereits Ende 2011 die justizmäßige Aufklärung des Falles Mollath hätte erfolgen können?Waren Sie zu diesem Zeitpunkt bereits engagiert, wie es Richter Heindl war? Herr Heindl ist überzeugter Christ und Humanist, sozial sehr engagiert und mutig und dies ist zu respektieren. Die Umstände seiner Videoaufnahme  und seine sehr direktien Ausssagen   mögen ungewöhnlich und vielleicht unklug sein. Dies rechtfertigt m.E. nicht seine Integrität abzusprechen. Lieber O.Garcia Ihre wertvollen Beiträge schätze ich trotzdem!

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Sehr geehrter Herr Gastmann, Sie schreiben

 

Sicher ist die causa Mollath, auch wenn man die Beiträge der Ehefrau einmal ausblendet, ein ziemlich erschütterndes Beispiel für den nonchalanten Umgang unserer Justiz mit gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Leuten (und den zu deren Schutz bestehenden rechtsstaatlichen Garantien)

Ja, genauso ist es - lässt man mal die Schublade fort, in die Sie Herrn Mollath (wahrscheinlcih ohne ihn zu kennen) einordnen.

, und natürlich wird man sehr gründlich überlegen müssen, wie man sowas in Zukunft verhindern kann.

Ja, bitte.

Die Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, die die Strate-Schriftsätze ebenso durchzieht

Das ist nicht der Fall, vgl. seine Interview-Äußerungen, in denen er eine Verschwörung Justiz-Politik ablehnt

wie das Wolff-Blog

Gabriele Wolff hat insbesondere die plausible These eines aus dem Ruder gelaufenen  "Rosenkriegs" vertreten und hat nun die Absicht erkennen lassen, die Mitwirkung der Justizorgane daran nicht auszublenden. In den Blog-Kommentaren werden hier wie dort auch weitergehende Thesen zur Diskussion gestellt. Soweit das in sachlicher Form geschieht, ist nichts dagegen einzuwenden, wie auch nicht gegen Ihren Kommentar, der dies in Zweifel zieht.

und die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat

Belege? Mehrfach habe ich mich in Presse, im Rundfunk und auch hier geäußert, dass ich keine Anhaltspunkte für eine "Verschwörung" in den mir bekannten Aktenteilen erkennen kann. Dass es in Nürnberg - wie in vielen Städten unserer Republik - ein nach meinem Herkunftsdialekt so genannten "Klüngel" gibt, ist allerdings Allgemeingut - wundert mich, dass Sie das nicht kennen. Ob der Klüngel hier eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

, halte ich aber  -  wie der Klabautermann  -  nach wie vor für komplett abwegig.

Ja, Sie bestreiten es ohne nähere Begründung, also "mit Nichtwissen".

Zu Beginn Ihres Postings schreiben Sie:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen?

Ja, das ist eine gute Frage. Aber nur weil ich die Antwort nicht kenne, kann ich doch nicht die Fakten leugnen, die mich zur Frage veranlassen. Haben Sie denn (irgend-)eine Erklärung für die Verzögerung der Aktenweiterleitung betreffend einen vom RiAG als gefährlich eingeschätzten Mann? Klabauter hat ja meine diesbezügliche Frage auch  nicht beantwortet.

Warum um Gottes Willen beugt ein Herr Brixner das Recht, indem er sehenden Auges (und mit seinen Aktennotizen nachvollziehbar!) gegen Menschenrechtskonvention, gegen Grundgesetz, gegen bayrische Verfassung und gegen die StPO verstößt? Ja, warum? Ich weiß darauf keine Antwort.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

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Arne

28.03.2013

Vielen Dank an Hr, Prof Dr. Müller,

 

nachdem ich mir gerade 15 Minuten die Finger wund geschrieben habe, sehe ich jetzt, dass Sie alles was ich zum Gastmann schreiben wollte, auch schon geschrieben haben.

 

Nur einen kleinen Nachtrag möchte ich bringen - bevor der Gastmann sich das nächste Mal in die Schar der Heikes, Merks und Schindlers einreiht, soll er doch bitte, bevor er weiter behauptet "Bundespräsident und Papst" seihen von GM wegen der Schwarzgeldgeschichte angeschrieben worden, sich ein wenig über die Seite Gustl-For-Help.de schlau lesen. Danke!

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Gastfrau

28.03.2013

 

Gespräch mit H. Mollath " Man fühlt sich wie der letzte Dreck"

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gespraech-mit-mollath-man-fuehlt-sich-wie-der-letzte-dreck-1.1635202

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Arne

28.03.2013

Ich möchte ein H in seihen streichen und ein "zu" vor  "lesen" nachreichen... :-(

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RSponsel schrieb:

Unklarheiten Heindl

Sehr geehrter Herr Sobottka, Interessierte,

es ist ein Text von Rudolf Heindl von der Seite gustl-for-help Seite genommen worden und das hat nach Auffassung der UnterstützerInnen einer Erklärung bedurft.

Winfried Sobottka schrieb:

Weshalb haben die Unterstützer das Folgende geschrieben ?

[Es gibt derzeit einige Unklarheiten über Rudolf Heindls (Richter i. R.) Darstellungen, so dass der Unterstützerkreis bis zur Klärung diese assoziierte Unterstützung ruhen lässt, um die Bemühungen um Gustl Mollaths Freilassung zu erleichtern.]

Ihre Frage ist rhetorisch, weil der Text auf der Seite des Unterstützerkreises genau erklärt, wonach Sie fragen:

"Es gibt derzeit einige Unklarheiten über Rudolf Heindls (Richter i. R.) Darstellungen, so dass der Unterstützerkreis bis zur Klärung diese assoziierte Unterstützung ruhen lässt, um die Bemühungen um Gustl Mollaths Freilassung zu erleichtern."

An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, dass nicht alles sogleich der Öffentlichkeit in allen Einzelheiten bekannt gegeben und von Hinz und Kunz diskutiert und kommentiert werden muss. Es ist auch gar nicht ersichtlich, welche Klärungskompetenz die Öffentlichkeit hier mitbrächte.

Im Fall Mollath geht es teilweise um sehr schwierige und komplexe Probleme, die gründliche Auseinandersetzung, die viel Arbeit macht, erfordert. Diese Auseindersetzung wird von Mollath selbst, seinen RechtsanwältInnen, dem Unterstützerkreis, assoziierten Fachkundigen aus dem Recht, Forensischen Psychopathologie und einigen Medien (NN, SZ, Report Mainz) auf verschiedenen Ebenen und einigen einzelnen Persönlichkeiten geleistet.

Ich bitte daher alle an der baldigen Freilassung Mollaths Interessierten, sich genau an diesem Ziel zu orientieren und die Relationen zu bedenken.

 

Seher geehrter Dr. Rudolf Sponsel,

natürlich ist mir bewusst, dass man leichter bestimmte Sorten von Unterstützern auf Seiten der Medien usw. findet, wenn man nicht das System anklagt, sondern die Schuld des Systems (Verschwörung) in Abrede stellt und sich auf die Einzelheiten des Falles bezieht.

Andererseits ist allerdings auch festzustellen, dass die Masse sich in dem Moment interessierter zeigt, in dem ihr bewusst wird, dass der Fall Mollath eben kein unverständlicher Ausreißer war, sondern vergleichbar schweres Justizunrecht viele trifft und - abgesehen natürlich von den Mitgliedern der hochherrlichen Oberkaste - praktisch jeden treffen kann.

Last not least kommt es darauf an, was man erreichen will.

Ihr Hinweis auf "Hinz und Kunz" irritiert mich übrigens, von Ihrer Seite hätte ich einen solchen Hinweis nicht erwartet.

Vielleicht konkretisieren Sie es ja noch, wem ich nun mein volles Vertrauen schenken soll:

Der Beate Merk?

Dem Reiner Hofmann?

Dem Oliver Garcia?

Der Süddeutschen Zeitung?

Oder wem sonst?

Mitr besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Bille

28.03.2013

Gastmann schrieb:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen?

 

Damit man, wie sie, von Mollath als einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann spricht, ihn dadurch unglaubwürdig macht.

Denn wieso gescheitert? Seine Ex spricht davon, daß er 500.000 von SEINEM Geld behalten kann (wenn er schweigt).

Wieso vereinsamt? Er hatte Freunde in der Friedensbewegung, durch sein Hobby, sogar einen, der für ihn eintritt, eidesstattliche Versicherungen abgibt (die er auch belegt hat).

Wieso verwirrt? Weil seine Ex, die bayrische Justiz das behaupten?

Verzweifelt wär in seiner Situation fast jeder.

 

Welche LAUTEREN Motive sollten denn dahinterstecken, ihn jahrelang wegzusperren?

Wie anders wil man denn alles erklären? Eine zufällige Häufung von unzähligen von handwerlichen Fehlern? Oder absolute Imkompetenz der bayrischen Justiz?

Gefahr für die Allgemeinheit hat sich ja erledigt.

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O. García

28.03.2013

@Gastmann

Da Sie unter anderem auch meine Veröffentlichungen angesprochen haben, hier eine Erwiderung:

1. Bitte beteiligen Sie sich nicht an jener haltlosen Streuung von Gerüchten, Mollath habe an den Papst eine Strafanzeige gerichtet. Dies wurde von Politikern ins Spiel gebracht, um im Nachhinein die Einschätzung, er wäre "verwirrt" gewesen, zu rechtfertigen. In Wahrheit hat er einen Brief an den Papst gerichtet, in dem er wohlbegründet seinen Kirchenaustritt aus pazifistischen Gründen erklärte. Dieser Brief landete in dem Konvolut "Was mich prägte", mit dem er den Justizjuristen zeigen wollte, daß ein Mann seiner Gesinnung zu den Gewalttätigkeiten, die ihm vorgeworfen wurden, gar nicht fähig sei. Natürlich war es naiv von ihm, zu glauben, Staatsanwälte und Richter würden sich für einen Angeklagten als Person interessieren.

2. Ich bin wie Sie der Meinung, daß Mollath im Zeitraum, von dem wir hier reden, keine Gefahr mehr darstellte (in einem früheren Zeitraum allerdings schon: in den Geschäftskreisen seiner Ex-Frau wurde er ausdrücklich als "verunsichernde Person" bezeichnet, http://blog.delegibus.com/3173). Es wird Ihnen das Herz aufgehen, wenn Sie lesen, was ich dazu vor zwei Wochen schrieb: http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme?pa...

3. Nach jetzigem Kenntnisstand steht tatsächlich ein kollusives Zusammenwirken der Richter Eberl und Brixner im Raum. Die Motive sind nicht bekannt (übrigens verurteilen bayerische Gerichte häufiger Personen zu lebenslangen Freiheitsstrafen, obwohl sie die Motive nicht aufklären konnten). Es müssen keineswegs persönliche Interessen gewesen sein. Es könnte - kurioserweise - gerade auch darin begründet sein, daß sie fest glaubten, die Unterbringung Mollaths war die rechtlich gebotene Lösung (siehe bereits den ersten Absatz von http://blog.delegibus.com/3093). Sie könnten von ihrer subjektiv empfundenen amtlichen Aufgabe beseelt gewesen sein, eine "Katastrophe für das bayerische Volk" abzuwenden (O-Ton Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg), die darin bestünde, daß Mollath frei herumläuft. Sie könnten gemeint haben, dieses lobenswerte Ziel auch auf Schleichwegen erreichen zu dürfen, aus der Sorge heraus, daß andere Strafkammern des Landgerichts zu "lasch" mit solchen Gefährdungsfällen umgehen. Das würde den Rechtsbeugungsvorwurf nicht entfallen lassen, kann aber in der Strafzumessung berücksichtigt werden.

4. "Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, [...] die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat": Diese Theorie hat in mir keinen Anhänger gefunden (siehe oben und entsprechend die Erwiderungen meiner Vorredner). Die einzigen, die mit ihr hier operieren, sind klabauter und Sie. Wie ich klabauter schon schrieb, sind "Verschwörungstheorien" (im Sinne eines uferlosen, diffusen, bei Bedarf immer mehr erweiterbaren Kreises) oft, und so auch in Ihrem Fall, eine argumentative Erfindung derer, die argumentativ nicht weiterkommen und deshalb dazu Zuflucht nehmen, die Gegenseite zu diskreditieren.

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O. García

28.03.2013

Menschenrechtler schrieb:

@ O. Garcia

Ihre Argumentation in Bezug auf das Verhalten von Herrn Richter a.D. Heindl ist nicht überzeugend und außerdem menschlich fragwürdig

Ich will nicht in Abrede stellen, daß Heindl menschlich lobenswerte Motive hatte. Aber objektiv ist sein Versuch, zu helfen, nach hinten losgegangen.

Natürlich kann ich keinen zwingenden Nachweis liefern für die Kausalität zwischen der eV und dem Defensivreflex der Justiz, der teilweise bis heute andauert, aber allein die Präsenz der eV in der Gedankenwelt von Schindler ist schon ein interessantes Indiz. Zur Fehlwahrnehmung des Falles Mollath (was ich als "falsche Spur" bezeichnet habe) trug sicherlich vieles bei und die eV dürfte nicht der geringste Beitrag gewesen sein.

Der Reflex war sogar so groß, daß die jetzt wieder zuständige Strafkammer beim LG Regensburg die an die StA Regensburg gerichtete Anregung von Edward Braun, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten, offensichtlich fehlerhaft als unzulässigen eigenen Antrag behandelt hat. Es sollte nicht übersehen werden, daß wir mittlerweile soweit sind, daß die jetzt zuständigen Beamten der StA Regensburg diesen Fehler offen als solchen anprangern - gerade gegenüber der Strafkammer, die ihn (zusammen mit der StA selbst) begangen hat. Schon ein solches Detail läßt hoffen, daß die Selbstreinigungskräfte der Justiz wirken.

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Menschenrechtler

28.03.2013

Die SZ vom 28./29.3.13 berichtet mit der Überschrift „Man fühlt sich wie der letzte Dreck“ von einem Telefoninterwiew von O. Pryzbilla und Herrn Mollath über seine Forensik-Erfahrung, wie es ist, niemals ungestört telefonieren zu können, Nacht für Nacht m e h r m a l s geweckt zu werden und sein Wahlrecht zu verlieren.  Dazu Auszüge:

P.: Gab es Situationen in den vergangen Jahren, in denen Ihnen bewusst war: Meine Chancen, im Leben hier noch mal rauszukommen, stehen schlecht?

M.: „Das ist ein Punkt, der mich mit am stärksten bewegt. Es ist der Öffentlichkeit n i c h t   im A n s a t z bekannt, was hinter diesen weißen Mauern möglich sein kann und was gang und gäbe ist.

P.: Haben Sie einen Wunsch?

M.: Ich hoffe und wünsche mir, dass das alles irgendwann nachgewiesen wird und an die Öffentlichkeit kommt……. Dass so etwas in Deutschland möglich ist, entsetzt mich. Das passt einfach nicht zu diesem Land, wie es sich nach a u ß en darstellt……

Was ich mir wirklich wünschen würde, wäre eine breite öffentliche Diskussion: Was ist da tatsächlich hinter diesen weißen Mauern los? Was sind das da für Bedingungen?

Das fände ich sehr wichtig für unsere Gesellschaft.

Herr Mollath bezeichnet seine Frau nicht als die Hauptverantwortliche!

Es ehrt Herrn Mollath außerordentlich, dass er nicht nur an sich denkt, sondern mit anderen Untergebrachten mitempfindet und sich mitverantwortlich fühlt, was in der deutschen Gesellschaft menschlich nicht zu verantworten ist.

Für die nach  wie vor unmenschlichen Unterbringungsbedingungen von Herrn Mollath und andere Menschen trägt   die Hauptverantwortung die Sozial!ministerin Frau Haderthauer(was in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist!) (Fax 089-12612078 oder E-mail:Pressestelle@stmas.bayern.de und der Bezirkstagspräsident von Oberfranken, Herr Dr. Denzler FAX 0921-78463001. Frau Haderthauer ist mit einem Psychiater verheiratet und  ihr sind die Unterbringungsbedingungen spätestens durch Anfragen in Abgeordnetenwatch bekannt. Jedem Bürger steht es frei Protest an die Hauptwortlichenverantwortlichen per FAX oder e-mail zu richten!

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O. García schrieb:

Menschenrechtler schrieb:

@ O. Garcia

Ihre Argumentation in Bezug auf das Verhalten von Herrn Richter a.D. Heindl ist nicht überzeugend und außerdem menschlich fragwürdig

Ich will nicht in Abrede stellen, daß Heindl menschlich lobenswerte Motive hatte. Aber objektiv ist sein Versuch, zu helfen, nach hinten losgegangen.

Natürlich kann ich keinen zwingenden Nachweis liefern für die Kausalität zwischen der eV und dem Defensivreflex der Justiz, der teilweise bis heute andauert, aber allein die Präsenz der eV in der Gedankenwelt von Schindler ist schon ein interessantes Indiz. Zur Fehlwahrnehmung des Falles Mollath (was ich als "falsche Spur" bezeichnet habe) trug sicherlich vieles bei und die eV dürfte nicht der geringste Beitrag gewesen sein.

Der Reflex war sogar so groß, daß die jetzt wieder zuständige Strafkammer beim LG Regensburg die an die StA Regensburg gerichtete Anregung von Edward Braun, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten, offensichtlich fehlerhaft als unzulässigen eigenen Antrag behandelt hat. Es sollte nicht übersehen werden, daß wir mittlerweile soweit sind, daß die jetzt zuständigen Beamten der StA Regensburg diesen Fehler offen als solchen anprangern - gerade gegenüber der Strafkammer, die ihn (zusammen mit der StA selbst) begangen hat. Schon ein solches Detail läßt hoffen, daß die Selbstreinigungskräfte der Justiz wirken.

Hallo, Oliver Garcia,

ich komme durchgehend zu ganz anderen Bewertungen als Sie, was den Fall Richter Heindl angeht. Wenn Sie zum Beispiel schreiben:

"Der Reflex war sogar so groß, daß die jetzt wieder zuständige Strafkammer beim LG Regensburg die an die StA Regensburg gerichtete Anregung von Edward Braun, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten, offensichtlich fehlerhaft als unzulässigen eigenen Antrag behandelt hat. "

dann passt das gar nicht zu dem Format des kühlen Rationalisten, der Sie doch zugegebenerweise sind! Denn woher  wollen Sie wissen, dass Heindl die zuständige Strafkammer beim LG Regensburg zu einem reflexhaft falschen Verhalten bewegt habe? Kristallkugel oder Kaffeesatz?

Wollen Sie demnächst all die vielfältigen Willkürakte zum Nachteil des Gustl Mollath, die die Justiz und die Psychiatrie nachweislich begangen haben, dem wackeren Richter i.R. Heindl in die Schuhe schieben, der den Richtern, Staatsanwälten und Gutachtern quasi keine andere Wahl gelassen, sie quasi zu den Rechtsbrüchen gezwungen habe?

Ich habe Verständnis dafür, dass wir die nötige schonungslose Diskussion nicht hier führen können, Oliver Garcia, das hätte tatsächlich Sprengwirkung. Daher werde ich Ihnen -  auch zur Kenntnisnahme der Öffentlichkeit - in den nächsten Tagen ein anderes Angebot zur Fortsetzung dieser Diskussion im Internet machen.

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

 

 

 

 

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Gast

28.03.2013

Haben Sie Herrn Heindl einmal persönlich kennengelernt?

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Gast

28.03.2013

Menschenrechtler schrieb:

 

Herr Mollath bezeichnet seine Frau nicht als die Hauptverantwortliche!

 

 

Das klingt aber sehr merkwürdig !

 

Ohne  Äußerungen der Ex wäre es nie zu dem Drama gekommen.

 

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

 

Wenn unmögliche Briefe nach dieser Aufforderung von # 1 an die Sozialministerin gehen, schadet das eher Herrn Mollath meiner Meinung.

 

Da kann Herr Mollath, wenn er frei ist, lieber ein Buch wie Kachelmann schreiben was dort abgelaufen ist.

 

 

 

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Bille

28.03.2013

Gast schrieb:

 

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

 

Abgesehen davon, daß AI sich um politische Gefangene kümmert (die es D ja offiziell nicht gibt) und sich deshalb nicht um die deutsche Forensik kümmert....

ich halte es schon für unmenschlich, wenn im Fall Mollath z.B.

einem Patienten, der NOCH als gesund zu halten ist, nur zur Untersuchung (zwangs)eingewiesen ist, aus Boshaftig ein billiges Stück Kernseife verweigert wird. (...oder gabs einen logischen Grund?)

Ich halte es für umenschlich, wenn man um das bißchen Hofgang kämpfen muß.

Ich halte es für unmenschlich, wenn der Hofgang dann nur mit Hand- und Fußfesseln erlaubt wird.

Ich halte es für unmenschlich, wenn regelmäßig nachts die "Zelle" ausgeleuchtet wird, er regelmäßig geweckt wird.

Alles aus Sorge um den Patienten? Oder um zu zeigen, wer das sagen hat, um willensstarke Menschen doch noch zu brechen?

 

 

  

 

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O. García schrieb:

Natürlich kann ich keinen zwingenden Nachweis liefern für die Kausalität zwischen der eV und dem Defensivreflex der Justiz, der teilweise bis heute andauert, aber allein die Präsenz der eV in der Gedankenwelt von Schindler ist schon ein interessantes Indiz. Zur Fehlwahrnehmung des Falles Mollath (was ich als "falsche Spur" bezeichnet habe) trug sicherlich vieles bei und die eV dürfte nicht der geringste Beitrag gewesen sein.

 

Oliver Garcia, Sie sollten noch einmal eine Nacht schlafen, dann sollten Sie Ihren Kommentar nochmals lesen. Vielleicht fällt Ihnen dann auch selbst auf, welche Skandalösitäten er in mehrfacher Hinsicht erklärt, was Sie da so alles zum Ausdruck bringen.

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

 

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Gast

28.03.2013

Was die Unmenschlichkeit der Forensik angeht, ist es ganz einfach:

 

Ist eine Unterbringung gerechtfertigt und notwendig wegen Gefährlichkeit der Person für die Allgemeinheit, haben die Grundrechte des Betroffenen insoweit zurückzustehen. Er hat den schweren Grundrechtseingriff Freiheisentziheung zu erdulden. Alle darüber hinausgehenden, nicht notwendigen Grundrechtseingriffe, die nicht der Sicherung dienen sondern einer Schikane, Machtausübung etc. bleiben ungerechtfertigt. 

Das gilt m.E. bspw. für die "Verweigerung" einer Schreibmaschine oder auch das mehrfache Wecken in der Nacht! 

 

Wenn die Unterbringung nicht gerechtfertigt ist - und hiervon ist bei Herr Mollath m.E. auszugehen - dann ist die gesamte Maßnahme eine Freiheitsberaubung im Amt und per se "unmenschlich".  Auf Details kommt es nicht mehr an. 

 

Wer daran Zweifel hat, sperrt sich am besten mal an einem sonnigen Tag in seinem Badezimmer ein und prüft selbst, ob es dabei darauf ankommt, ob neu gefliest wurde, zum Beispiel ...aber vorher abschließen und den Schlüssel in der Toilette runterspülen. 

 

Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen. Die fortlaufenden Bagatellisierungen der bayerischen Justiz sind eine Unverschämtheit.

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Robert Stegmann

28.03.2013

@Andi

 

Du hast gestern gesagt, dass Frau Eisenbarth irgendwie genervt geklungen hat, als Du angerufen hast.

 

Ein Grund dafür dürfte auch gewesen sein, dass die Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg 2 Tage zuvor überraschend gestorben ist.

 

Es hat zwar nicht unmittelbar mit dem Fall Mollath zu tun. Sicher kennt man sich aber innerhalb der Augsburger Justiz.

 

Robert Stegmann

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Psychofan

28.03.2013

Gast schrieb:

Ohne  Äußerungen der Ex wäre es nie zu dem Drama gekommen.

 

Das ist zwar richtig. Doch Falschbeschuldigungen im Rahmen von Rosenkriegen wird es jedes Jahr zigtausendfach geben. Es ist Sache der Justiz, mit solchen Anschuldigungen professionell umzugehen. Als Bürger eines Rechtstaates erwarte ich genau das von der Justiz. Hingegen erwarte ich nicht, dass ab sofort im Rahmen von Rosenkriegen sämtliche Falschbeschuldigungen aufhören.

Hinzu kommt, dass Frau Mollath als mutmaßliches Mitglied einer kriminellen Schwarzgeldverschieberbande wohl allen Grund hatte, ihre kriminellen Machenschaften durch Falschbeschuldigungen und Psychiatrisierung ihres Ehemanns zu vertuschen. Wer in der Psychiatrie sitzt, dem glaubt man nicht. Mit den Falschbeschuldigungen seiner Ehefrau rechnete wohl auch Herr Mollath. Womit er aber nicht rechnete, war das klägliche Versagen der Justiz. Er hatte wohl ein sehr großes, fast kindliches Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssystem.

 

Gast schrieb:

Wenn unmögliche Briefe nach dieser Aufforderung von # 1 an die Sozialministerin gehen, schadet das eher Herrn Mollath meiner Meinung.

Da kann Herr Mollath, wenn er frei ist, lieber ein Buch wie Kachelmann schreiben was dort abgelaufen ist.

Wenn solche Briefe von Dritten tatsächlich Herrn Mollath in rechtlicher Hinsicht schaden sollten, dann wäre das allenfalls der letzte Beweis dafür, dass in der bayerischen Justiz nicht nur einzelne schwarze Schafe wie die beiden Richter walten und wüten, sondern dass das ganze System von innen her vollkommen verfault ist.

Ich erwarte von einer intakten Justiz und von integren Ministern, dass sie völlig neutral nach Rechtslage urteilen und entscheiden und sich nicht durch ein paar Briefe von unbeteiligten Dritten beeinflussen lassen.

Doch ich fürchte, genau so wird es um die bayerische Justiz bestellt sein. Da ärgert sich eine Frau Ministerin Haderthauer über ein paar blöde Briefe, oder dem Richter Eberl läuft gerade eine Laus über die Leber, und schon lässt er Grundgesetz Grundgesetz sein und schaltet und waltet in seinem Reich wie ein alter Gutsherr. Ja, genau so wird es auch gewesen sein - Richter Eber hat aus irgendeinem Grund Antipathien gegen Mollath entwickelt und schon scherte er sich einen Dreck um Recht und Gesetz und hatte genug Grund, Mollath auf dem kleinen Dienstweg für immer in der Versenkung verschwinden zu lassen.

Nein, ich glaube auch nicht an die große Verschwörung. Vielleicht hat nur ein Dritter einen blöden Brief an Richter Eberl geschrieben und Herrn Mollath geschadet. Oder Auftreten oder Gesicht des Herrn Mollath haben dem Richter nicht gepasst. Wie auch immer, selbst ein kleiner Amtsrichter hat genug Macht, über Beziehungen und Insiderwissen einen unruhestifenden Menschen verschwinden zu lassen.

Mir graut vor dir, Justitia.

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Arno Hunger

28.03.2013

@ Gast

 

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.

 

Jedoch was Sie so beiläufig als Details zu bezeichnen belieben, sind reale erschreckende Taten.

Begangen von Menschen an Menschen in einem abgeschlossenen fast unkontrollierten

abgeschlossenen Systhem an Insassen, die kaum noch Rechte haben sich zu wehren.

Diese Taten werden begangen an zu recht oder zu unrecht Inhaftierten gleichermaßen,

weil die Täter nichts zu befürchten haben.

Wie erahnen doch langsam alle wie dieses Systhem funktioniert.

Im Zweifelsfall reicht eine pseudomedizinische zynische Begründung:

Alles nur zum Wohle des "Patienten", alles nur zum Schutz der Allgemeinheit.

 

Die Forensik hat unvergleichlich mehr Macht Willkür auszuüben, als jede Gefängnisverwaltung!

 

Mir graust es dabei.

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Schwarze

28.03.2013

Psychofan # 24

"ein kleiner Amtsrichter hat genug Macht, über Beziehungen und Insiderwissen einen unruhestifenden Menschen verschwinden zu lassen."

Das ist so. Und ohne daß jedem "kleinen Amtsrichter" nicht wenigstens ein Bürgerrechtler/Nichtjurist, der ihn ad pers. kontrolliert, zur Seite gestellt wird - wird sich, wie der "Fall Mollath"  mit überbezahlten berufsrichterlichen Vollversersagern bei OLG und BGH  beweist, an diesem Grundtatbestand auch nichts ändern.

 

 

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Gast

28.03.2013

"Die Forensik hat unvergleichlich mehr Macht Willkür auszuüben, als jede Gefängnisverwaltung! "

 

Deshalb wollte wohl anscheinend der mehrfache Mörder Breivik lieber ins Gefängnis als in die Forensik.

 

 

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peter

28.03.2013

Unfassbar. Diese Aussagen sollte man mal im Kontext Gustl Mollath betrachten - 

Zitat Siegmar Gabriel:

“Worauf wir nicht anders konnten, als das ein Kollege aus der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und haben gesagt: Pass auf, wir suchen uns jetzt einen Psychiater, dass das Mädchen selbstmordgefährdet ist und zwar solange und so häufig, bis sie solange hier ist, dass sie einen verfestigten Aufenthaltsanspruch hat. Und immer, wenn einer auf die Idee kommt, er will sich die Akten angucken, hauen wir beide ihm auf die Finger.“

http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q&feature=youtu.be

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Assessor Joachim Bode

Richter am Amtsgericht a.D.

29.03.2013

@peter:

Die Heranziehung dieses Videos zu einem "Kontext Gustl Mollath" empfinde ich  als - wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt geglückt.

 

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Dipl.-Psych. Dr. phil Rudolf Sponsel

Forensischer und Verkehrs-Psychologe, Psychotherapeut

29.03.2013

Ziel: Recht und Freiheit für Gustl F. Mollath und das möglichst schnell

Sehr geehrter Herr Sobottka,

Winfried Sobottka schrieb:

Last not least kommt es darauf an, was man erreichen will.

Genau - das finden Sie fett im Titel.

Hierbei erscheint es uns notwendig, die gfh-Seite nicht zu gefährden, indem dort waghalsige und justiziable Texte angeboten werden.  Und es erscheint uns auch wünschenswert, dass unsere Mitteilungen richtig gelesen und respektiert werden. Falls Sie da anderer Auffassung sind, können Sie diese Texte ja auf Ihre Seiten stellen, wenn der Verfasser einverstanden sein sollte.

Hinz und Kunz ist nur eine Metapher, die Relationen nicht aus dem Auge zu verlieren. Es gibt rund um den Komplex Mollath viele andere interessante Themen (z.B. die hervorragenden Ideen der großen Anarchisten William Godwin oder Peter Kropotkins für eine bessere Welt), aber wir alle sind übereingedeckt mit Arbeit und fast alle tun es ehrenamtlich. Daher bitten wir um Verständnis, dass unser Oberziel – Recht und Freitheit für Gustl F. Mollath und das möglichst schnell – nicht in der Vielfalt anderer Aspekte aus dem Zentrum fällt. 

Ihre Vertrauensfrage erscheint mir wieder rhetorisch – und ich verstehe sie nicht. In unserer Praxis gilt die Losung, denjenigen zu vertrauen, von denen erwartet werden darf, dass sie wohlwollend und angemessen damit umgehen. Einen sehr guten Oroentierungsvorschlag zum Vertrauensproblem hat allerdings schon Wilhelm Busch in seinem Gedicht Die Nachbarskinder vorgeschlagen. Sie finden es auf meiner Heilmittelmonographieseite zum Vertrauen.

Wer allerdings der bayerischen Mollath-Justiz und forensischen Schlechtachtern traut, der sollte sich schleunigst auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen ;-)))

 

 

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RSponsel schrieb:

Ziel: Recht und Freiheit für Gustl F. Mollath und das möglichst schnell

Sehr geehrter Herr Sobottka,

Winfried Sobottka schrieb:

Last not least kommt es darauf an, was man erreichen will.

Genau - das finden Sie fett im Titel.

Ja, damit man Mollath rausbekommt, macht man den Kniefall vor dem Unrecht und schwört tausend Eide, dass das System ja eigentlich hervorragend sei, nur leider passe der Fall Mollath nicht ins Bild.

RSponsel schrieb:

Hierbei erscheint es uns notwendig, die gfh-Seite nicht zu gefährden, indem dort waghalsige und justiziable Texte angeboten werden.

Warum hatte man denn dann die Erklärung Heindls überhaupt auf der Seite gehabt? Wer hat denn geklagt?

Nach meiner Überzeugung hat Heindl seine Meinung geäußert, und ich halte diese Erklärung auch für sehr wichtig.

Ein anderer Punkt ist es, dass man Heindl fallen gelassen hat, obwohl er im Kerne Recht hat und zu sagen wagt, was andere nicht zu sagen wagen. Wieder eine Demutsgeste vor dem Unrecht.

 

RSponsel schrieb:

Hinz und Kunz ist nur eine Metapher, die Relationen nicht aus dem Auge zu verlieren. Es gibt rund um den Komplex Mollath viele andere interessante Themen (z.B. die hervorragenden Ideen der großen Anarchisten William Godwin oder Peter Kropotkins für eine bessere Welt),

Godwin und Kropotkin hatten keine Ahnung von den menschlichen Trieben. Schon deshalb konnten sie kein taugliches Konzept anbieten.

RSponsel schrieb:

aber wir alle sind übereingedeckt mit Arbeit und fast alle tun es ehrenamtlich. Daher bitten wir um Verständnis, dass unser Oberziel – Recht und Freitheit für Gustl F. Mollath und das möglichst schnell – nicht in der Vielfalt anderer Aspekte aus dem Zentrum fällt. 

Dann kann ich Ihnen einen Tipp geben: Singen Sie Lobgesänge auf das Justiz- und Psychiatriesystem, und stellen Sie alles als bedauerliche, aber einfach menschliche Fehler dar, was Mollath in die Psychiatrie brachte und nun dort festhält.

Für mich persönlich kommt diese Haltung allerdings nicht infrage.

 

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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peter schrieb:

Unfassbar. Diese Aussagen sollte man mal im Kontext Gustl Mollath betrachten - 

Zitat Siegmar Gabriel:

“Worauf wir nicht anders konnten, als das ein Kollege aus der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und haben gesagt: Pass auf, wir suchen uns jetzt einen Psychiater, dass das Mädchen selbstmordgefährdet ist und zwar solange und so häufig, bis sie solange hier ist, dass sie einen verfestigten Aufenthaltsanspruch hat. Und immer, wenn einer auf die Idee kommt, er will sich die Akten angucken, hauen wir beide ihm auf die Finger.“

http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q&feature=youtu.be

 

Ich stimme dem Assessor Bode zu. Dass Gabriel in der Lage auf die Idee kam, muss man begrüßen. Verurteilen muss man hingegen, dass er die Psychiatrie, ihre Diagnosen und Diagnostiker offenbar einzuschätzen weiß, zu diesem Komplex von Menschenrechtsverletzungen aber schweigt und sie damit politisch mitverantwortet.

Verurteilen muss man wohl auch, dass er sich nicht für ein Aylrecht einsetzt, das es sicher verhindert, dass Menschen per Ausweisung in die Hölle geschickt werden.

Hier sieht man mal wieder, wie leicht es doch ist, Menschen per Schreibtisch in die Hölle zu schicken, dass die Politiker, wenn sie nicht selbst ein menschliches Einzelschicksal vor Augen haben, gar kein Maß für das haben können, was sie tun. Ein verzweifelt weinendes Mädchen hat Sigmar Gabriel klüger gemacht als das Studium von zig Berichten und Gesetzesvorlagen.

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Zaungast

29.03.2013

Wenn möglicherweise sachlich unzutreffende Gutachten in Abschiebesachen (konstruiertes Abschiebehindernis) als politisch erwünscht dargestellt werden und der "kritischen"  Öffentlichkeit bejubelt werden und andererseits (zumindest nicht ausschließbar) sachlich zutreffende Gutachten in Straf- und Vollstreckungssachen, die zu einem nicht erwünschten Ergebnis führen (Unterbringung) als "Gefälligkeitsgutachten" diffamiert werden, verliert sowohl die Psychiatrie als auch die Psychiatriekritik massiv an Glaubwürdigkeit.

 

Der Zweck heiligt gerade nicht die Mittel.

 

Die Äußerung von Siegmar G. hat damit durchaus etwas mit Fall M. zu tun.

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Bille

29.03.2013

Zaungast schrieb:

... und andererseits (zumindest nicht ausschließbar) sachlich zutreffende Gutachten in Straf- und Vollstreckungssachen, die zu einem nicht erwünschten Ergebnis führen (Unterbringung) als "Gefälligkeitsgutachten" diffamiert werden, verliert sowohl die Psychiatrie als auch die Psychiatriekritik massiv an Glaubwürdigkeit.

 

Kein Mensch bezeichnet ein sachlich zutreffendes Gutachten als Gefälligkeitsgutachten....

Aber im Fall Mollath gibts das eben nicht. Da gabs nur Gutachten auf Zuruf (ärtzliche Stellungsnahme Frau Dr, Krach, die Mollath gar nicht gesehen hat), Gutachten aufgrund der Aussagen der Ehefrau, die sogar nach Aktenlage ein besonderen Belastungseifer an den Tag gelegt hat, Grund hatte, ihn zu diffamieren.

Läßt man die Aussagen der Frau weg, gibts nicht den geringsten Grund, bei Mollath eine Gefahr für die Allgemeinheit zu erkennen.

Oder wir sind alle gemeingefärlich, müssen in die Anstalt.

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Psychofan schrieb:

Gast schrieb:

Wenn unmögliche Briefe nach dieser Aufforderung von # 1 an die Sozialministerin gehen, schadet das eher Herrn Mollath meiner Meinung.

Da kann Herr Mollath, wenn er frei ist, lieber ein Buch wie Kachelmann schreiben was dort abgelaufen ist.

Wenn solche Briefe von Dritten tatsächlich Herrn Mollath in rechtlicher Hinsicht schaden sollten, dann wäre das allenfalls der letzte Beweis dafür, dass in der bayerischen Justiz nicht nur einzelne schwarze Schafe wie die beiden Richter walten und wüten, sondern dass das ganze System von innen her vollkommen verfault ist.

Sehr geehrter Psychofan,

ich schätze Ihre Beiträge aufgrund ihrer Schlüssigkeit und Klarheit sehr, auch den Beitrag, aus dem ich jetzt zitiere, kann ich sehr weitgehend nur loben. Aber ein Verständnisproblem erzeugt er in mir: "Ein letzter Beweis" setzt voraus, dass es vorhergehende Beweise gibt. Handelt es sich tatsächlich um Beweise, so reicht allerdings schon einer, um zu beweisen. Ihren Worten nach wäre der Beweis aus Ihrer Sicht also schon erfolgt.

Doch weiter unten schreiben Sie:

Psychofan schrieb:

 

Nein, ich glaube auch nicht an die große Verschwörung.

 

Demnach wäre der Beweis aus Ihrer Sicht nicht gegeben, und  vorhandene Indizien würden aus Ihrer Sicht nicht ausreichen, um eine Verschwörung als überwiegend wahrscheinlich anzunehmen.

Ich sehe darin einen Widerspruch innerhalb Ihrer Darstellung, ein Widerspruch, den ich auch anderswo sehe, zum Beispiel in den Worten von O. Garcia, der sich einerseits auch von der Annahme einer Verschwörung distanziert, andererseits aber z.B. schreibt:

"Natürlich kann ich keinen zwingenden Nachweis liefern für die Kausalität zwischen der eV und dem Defensivreflex der Justiz, der teilweise bis heute andauert, aber allein die Präsenz der eV in der Gedankenwelt von Schindler ist schon ein interessantes Indiz."

Wenn O. Garcia aber von einem "Defensivreflex der Justiz" schreibt, dann sagt er damit doch, dass er die Justiz als ein System betrachte, das über einen Gemeinschaftsgeist verfüge und eigene Ziele verfolge, was im Widerspruch dazu steht, die Justiz als einen Körper zu betrachten, der unabhängigen Richtern Versorgung und Arbeitsplätze stellt.

Indem Garcia dann auch noch Äußerungen und Haltungen eines Politikers (Schindlers) als Indiz für eine von ihm unterstellte Motivation und Haltung des Justizsystems wertet,  geht er sogar noch einen Schritt weiter, bildet gedanklich ein System aus Politik und Justiz, das  über einen gemeinsamen Systemwillen verfügt und von gemeinsamen Systemzielen geleitet wird. M.E. geht Garcia damit so weit, dass man das schon als Glaubensbekenntnis betreffend eine "Verschwörung" auslegen muss, betreffend eine "Verschwörung", die er andererseits explizit und deutlich bestreitet.

Mit besten Grüßen

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

 

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

eigentlich bedauere ich, dass es unter denjenigen, denen es übereinstimmend um die Aufklärung des Falls Mollath geht, zu einem Streit kommt. Aber man muss sich natürlich bei jeder öffentlichen Angelegenheit, insbesondere bei (mutmaßlichen) Skandalen darüber bewusst sein, dass verschiedene Menschen unterschiedliche Ziele haben, die sie zugleich damit verfolgen: Den einen geht es darum, dass Herr Mollath möglichst schnell freigelassen und umfassend rehabilitiert wird, den zweiten v. a. um die Aufdeckung von Steuerhinterziehungen von Geldeliten, den dritten darum, zumindest die Justizministerin, wenn nicht die ganze Regierung abzulösen bzw. die nächsten Wahlen zu gewinnen, den vierten darum, den ganzen Staat oder zumindest die Justiz zugunsten der Anarchie abzuschaffen, den fünften darum, die Psychiatrie abzuschaffen zumindest die Rechtsgrundlagen für zwangsweise Unterbringungen...

Um verschiedene Ziel zu erreichen, sind dann politisch verschiedene Taktiken erforderlich - und daraus ergeben sich dann solche Streitpunkte. Ich halte einige der Ziele für durchaus vertertbare bzw. verständliche  Positionen, aber ich halte es für eine aus menschlicher Sicht kaum legitimierbare Instrumentalisierung des Herrn Mollath, wenn man aus solchen Gründen seine baldige Freilassung oder Rehablitierung hintanstellt bzw. gefährdet.

Ich denke, auf dieser Plattform geht es v.a. um Aufkärung der juristischen Versäumnisse in diesem Fall, und darum, das Wiederaufnahmeverfahren und Strafvollstreckungsverfahren kritisch zu begleiten.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

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Psychofan

29.03.2013

Sehr geehrter Herr Sobottka,

wie Sie selbst schon andeuten, ist es eine Frage der Definition, was man unter Verschwörung versteht und ab wann man von Verschwörung sprechen kann.

Ich glaube nicht daran, dass eine Vielzahl von Juristen sich in dieser Sache umfassend abgeprochen und dann zielgerichtet gehandelt haben.

Andererseits stimme ich Ihnen voll und ganz zu, dass in der Justiz eine Art Korpsgeist herrscht: Man kennt sich, man spricht sich, man tut sich nicht weh, man will sich verstehen und man will sich auch helfen. Da wird es sicher täglich eine Vielzahl kleiner und auch größerer Gefallen geben, so wie im Falle des Herrn Mollath auch. Ja, man kann ein solches Denken und Handeln auch als eine Art systematische bzw. systemimmanente Verschwörung bezeichnen (wie Sie es wohl tun), denn diese Art von Unabhängigkeit der Justiz (bei der jeder nach Gutsherrenart tun und lassen kann was er will, ohne Angst vor irgendwelchen Kontrollen) hatte der Gesetzgeber vermutlich nicht im Sinne. Im Interesse des Volkes ist diese Art von absoluter Unabhängigkeit auch nicht.

Unabhängigkeit sollte sich auf den Kernbereich richterlicher Aufgaben beschränken. Schon die Art und Weise der Prozessführung gehört für mich nicht mehr dazu, hier sollten die Regeln weit strenger eingehalten und auch kontrolliert werden können. Schon gar nicht darf ein Richter unabhängig darin sein, wie lange er seine Akten liegen lässt.

Also, wenn Sie wollen, dann haben wir gemäß Ihrer Definition (die ich mir aber nicht zu eigen mache) schon jetzt eine Art Verschwörung in der Justiz.

 

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Vorschlag

29.03.2013

@ Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Grundsätzlich begrüße ich es, wenn Sie regelnd in "Ihren" Blog eingreifen, so wie in weiten Teilen Ihres obigen Kommentars [#33(Seite 3)].

Insbesondere stimme mit Ihrem letzten Absatz inhaltlich absolut überein:

"Ich denke, auf dieser Plattform geht es v.a. um Aufkärung der juristischen Versäumnisse in diesem Fall, und darum, das Wiederaufnahmeverfahren und Strafvollstreckungsverfahren kritisch zu begleiten."

 

Bei allem Respekt und Bewunderung für Ihren Einsatz, Herr Prof.Dr. Müller, kritischer sehe ich jedoch einen Teil Ihrer Aussage, Gustl Mollaths betreffend:  

"...aber ich halte es für eine aus menschlicher Sicht kaum legitimierbare Instrumentalisierung des Herrn Mollath, wenn man aus solchen Gründen seine baldige Freilassung oder Rehablitierung hintanstellt..."

Aus menschlicher Sicht, so wie Sie es schreiben, sollte doch zuallererst das Interesse Gustl Mollaths stehen. Und ich frage Sie: Ist es nicht Gustl Mollath selbst, der seine persönlichen Bedürfnisse, sogar Grundrechte, wie seine persönliche Freiheit hintanstellt, um "höhere" oder "ideele" Ziele zu erreichen, nämlich die Aufklärung von Mißständen in der (bayerischen) Justiz, in Psychiatrien, usw...
Und dafür sitzt er seit immerhin 7 Jahren "ein".  Ich habe ihn in seinen Stellungnahmen, Interviews, usw. nicht einmal sagen hören, dass er seine Haltung dazu bereut oder rückwirkend ändern würde, wenn er es denn könnte.
Insofern halte ich es für menschlich, wenn "seine Unterstützer" sich an seinen Maßstäben orientieren, weil ihm das die größtmögliche menschliche Hilfestellung bietet.

Freiheit ohne Rehabilitierung ist  -bewundernswerterweise-  mit ihm nicht zu machen.
Denn um eine "einfache" Freilassung zu erwirken, die unbenommen wichtig ist, gäbe es sicherlich einfachere Wege (z.B. eine weitere psychiatrische Untersuchung nach wissenschaftlichen Maßstäben, unter Protokollierung und neutraler Kontrolle....genau die aber von ihm selbst abgelehnt wird)

 

 

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Psychofan

29.03.2013

peter schrieb:

Unfassbar. Diese Aussagen sollte man mal im Kontext Gustl Mollath betrachten - 

Zitat Siegmar Gabriel:

“Worauf wir nicht anders konnten, als das ein Kollege aus der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und haben gesagt: Pass auf, wir suchen uns jetzt einen Psychiater, dass das Mädchen selbstmordgefährdet ist und zwar solange und so häufig, bis sie solange hier ist, dass sie einen verfestigten Aufenthaltsanspruch hat. Und immer, wenn einer auf die Idee kommt, er will sich die Akten angucken, hauen wir beide ihm auf die Finger.“

http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q&feature=youtu.be

Ich habe Ihren Link zunächst gar nicht beachtet. Bin aber wirklich fast vom Stuhl gefallen, als ich gehört habe, wie hier hochrangige Politiker "des guten Zwecks willen" die Psychiatrie missbrauchen und geltende Gesetze umgehen. Dazu noch in gemeinsamer Aktion zwischen SPD und CDU. Und dann sorgen diese Spitzbuben noch dafür, dass bei etwaigen Kontrollen die Akten nicht herausgerückt werden und "denen auf die Finger geschlagen wird".

Mag sein, dass die meisten Menschen sich zunächst nichts dabei denken, geht es doch um den guten Zweck. Um den guten Zweck geht es vermutlich auch all den Richtern und Psychiatern und Juristen, die im Falle Mollath das Recht gebeugt und die Psychiatrie missbraucht haben. Sie wollten bestimmt alle nur das Beste für das bayerische Volk ...

Wohin eine solche Mentalität führt, haben wir im Falle Mollath nun zur Genüge erfahren.

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M. Deeg

29.03.2013

Zum "Unterschied" Gefängnis und Forensik, wobei an endlich davon abkommen sollte, Breivik o.a. Mörder als "Beispiel" zu nehmen, schlicht, weil die Mehrzahl der Forensik-Insassen weder Morde noch sonst schwere Straftaten zu verantworten haben, sondern regelhaft Anhäufungen von Bagatellen und/oder Fehlgutachten vorliegen oder eben auch Dämonisierungen im Zuge von belastenden Paarkonflikten wie im Fall Mollath  - das ist jedenfalls meine Erfahrung:

 

 Im Gefängnis weiß Mann in der Regel, wann man entlassen wird. Aus diesem Grund gibt es u.a. bei der "Untersuchungshaft" auch ein Beschleunigungsgebot. Außerdem besteht immer die Möglichkeit der Hafterleichterung, der vorzeitigen Entassung auf Bewährung etc..

 

In der Forensik hingegen ist man komplett ausgeliefert! 

Der "Fall" des Herrn Molath beleuchtet diese Umstände, die hier herrschen, auf das deutlichste. Wobei aber offenbar vielen die Vorstellungskraft fehlt, wahrzunehmen, was das heißt, wenn irgendein PsYchiater oder Staatsanwalt nur einen Schriftsatz aufzusetzen braucht, und einen das weitere Lebensmonate/Lebemsjahre kostet. 

 

Vom guten Willen, von einer von Rechtsstaatlichkeit getragenen Gesinnung kann man nicht mehr ausgehen, das zumindest sollte der "Fall" Mollath gezeigt haben! 

 

 

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Sehr geehrter Vorschlag,

Sie schreiben:

Und ich frage Sie: Ist es nicht Gustl Mollath selbst, der seine persönlichen Bedürfnisse, sogar Grundrechte, wie seine persönliche Freiheit hintanstellt, um "höhere" oder "ideele" Ziele zu erreichen, nämlich die Aufklärung von Mißständen in der (bayerischen) Justiz, in Psychiatrien, usw...
Und dafür sitzt er seit immerhin 7 Jahren "ein".

Das klingt so, als meinten Sie, Herr Mollath habe es selbst gewählt, sich einsperren zu lassen, um Missstände aufzuklären. Nein, Herr Mollath sitzt nicht "dafür" ein, sondern er sitzt ein wegen der zum Teil schon aufgeklärten zum Teil noch ungeklärten juristischen und psychiatrischen (Fehl-)Entscheidungen, die er natürlich zu Recht anprangert, nachdem es ihm so ergangen ist. Ihre Interpretation erklärt  Herrn Mollath zu einer Art selbstgewähltem Märtyrer. Wohl ohne es zu wollen argumentieren Sie damit wie einige Journalistinnen Ende des Jahres, die meinten, Herr Mollath wolle lieber Märtyrer sein als frei gelassen zu werden. Herr Mollath hat alles (moralische) Recht der Welt, vollständige Aufklärung zu verlangen über das, was ihm passiert ist. Und Justiz wie Rechtswissenschaft sowie Psychiatrie  müssen dann ernsthaft daran gehen, sicherzustellen, dass so etwas nicht wieder passiert und auch dort korrigieren, wo es in anderen Fällen schon passiert ist. Aber mir erscheint Ihre Aussage wie der Versuch, die eigene Agenda zu der Herrn Mollaths zu erklären.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

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Ein geschockter Nürnberger

29.03.2013

Winfried Sobottka]</p> <p>[quote=Psychofan schrieb:

...Was wäre gewesen, wenn Mollath nicht Nürnberger, sondern Würzburger, Darmstädter, Dortmunder, Hannoveraner oder was auch immer gewesen wäre, an seinem Heimatort dann in vergleichbarer Weise los gelegt hätte, mächtige Kreise zu "verunsichern"?

Meine Ansicht ist die, dass es kaum irgendwo wesentlich anders gelaufen wäre, als es in Nürnberg gelaufen ist....

 

 

 

Ich mag ja naiv sein und doch glaube ich, die Mollathgeschichte wäre schon ganz anders verlaufen, wenn der Fall 2005 vor der an sich zuständigen Kammer gelandet wäre.  xDas Komplott, das da geschmiedet worden sein mag, lief meines Erachtens viel kleinräumiger ab. Mag ja sein, das man auf HVB-Leitungsebene damals froh gewesen war, vorerst glimpflich davon gekommen zu sein. Trotzem halte ich es bisher für eine Nürnberger Stammtischnummer, die da zum Nachteil von Herrn Mollath aufgezogen wurde.

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Ein geschockter Nürnberger

29.03.2013

Ich gebe i Ihnen Recht. Im Fall Mollath konnten die strukturellen Defizite, die Sie ansprechen, leicht ausgenutzt werden. Es war gar nicht wichtig, ihm eine Straftat anzuhängen, wichtig war es ihn als "Verrückten" zu klassifiziieren. Deswegen auch die lust- bis nutzlose Beweisaufwürdigung im Urteil. Das Ziel war das andere, das Ziel war von Beginn an (Anruf bei der Steuer) die Psychiatrisierung. Danach konnte Mollath nichts mehr machen. Da war er festgelegt (und nach Richter Brixner, lebenslang, ohne Aussicht auf Hilfe beim BVerfG und bei EuGHMR.) 

 

Da könnte es sogar in der CSU welche geben, die solche strukturellen Möglichkeiten des Wegschaffens von Menschen für bedenklich  halten.

 

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Sebastian Sobota

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

29.03.2013

Gast schrieb:

[...]

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

[...]

 

Ich empfehle Ihnen, bei Gelegenheit einmal eine Einrichtung des Maßregelvollzugs von innen anzuschauen (natürlich nur als Besucher). Dann können Sie sich selbst ein Bild davon machen, wie weit diese Anstalten entfernt sind von einem bloßen "geschlossenen Krankenhaus". Ich jedenfalls habe in meinem Leben selten so etwas Bedrückendes erlebt wie eine forensische Psychiatrie! Wenn auch nicht AI, so doch immerhin die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" beanstandet übrigens regelmäßig die Bedingungen in forensischen Kliniken: http://www.nationale-stelle.de/jahresberichte.html

Einen lebhaften Eindruck vermittelt auch der folgende Beitrag von der hier in anderem Zusammenhang so gescholtenen Sabine Rückert, die meinen Kollegen RA Dr. Christoph Schallert (Mainz) zu einer Anhörung über die Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB begleitet hat: http://www.zeit.de/2008/51/DOS-Schlangengrube

Der geschilderte Mandant S. ist übrigens heute noch im Maßregelvollzug untergebracht. Er hat dort inzwischen weit über 20 (!) Jahre verbracht, obwohl seine Straftaten bei voller Schuldfähigkeit kaum jemals für eine Freiheitsstrafe in nicht bewährungsfähiger Höhe ausgereicht hätten. Der Titel von Rückerts Beitrag ist übrigens absolut treffend gewählt. Alle Mandanten, die einmal in der Forensik untergebracht waren, berichten nämlich übereinstimmend, dass die Verantwortlichen (Ärzte und Vollstreckungsrichter) über eines zu Genüge verfügen: Lebenszeit der Insassen!

Ich empfinde es daher als absolut skandalös, dass bisher weder das Wiederaufnahmegericht noch das BVerfG oder die Vollstreckungskammer die Unterbringung Mollaths beendet haben. Mit jedem Tag wächst das Unrecht weiter. 

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Ein geschockter Nürnberger

29.03.2013

Mein #44 war eine Antwort an Herrn Deeg #40

 

Vorschlag

29.03.2013

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Müller,
leider ziehen Sie es vor, nicht direkt auf meine Frage zu antworten, sondern stattdessen meinen Beitrag zu (miß-)interpretieren, und leider fühlt es sich für mich so an, als wollten Sie mich damit persönlich angreifen und/oder diskreditieren.

Daher bitte ich Sie um Erlaubnis einer Erwiderung:

Selbstverständlich habe ich weder ein Märtyrertum Gustl Mollaths noch eine Rechtfertigung "meiner eigenen Agenda" im Sinn gehabt. Das Gegenteil ist der Fall! 
Es ging mir lediglich darum, zu erklären, was ich bei einer "Unterstützung" Gustl Mollaths für "menschlich" halte, nämlich seine ureigensten Anliegen mitzutragen und ihn genau darin zu unterstützen.

Seien Sie versichert:  
Ich persönlich würde mich vorrangig, wenn ich's denn erkennen würde, dass es Gustl Mollaths eigenes/einziges/höchstes Ziel wäre, dass es schnellstmöglich zu seiner Freilassung kommt, genau und nur noch dafür einsetzen

Leider aber macht Gustl Mollath es "uns" nicht so einfach. Und dafür zahlt er  momentan den sehr hohen Preis, nämlich den des über 7-jahrigen "Verräumtseins".  

Er selbst hatte wohl mehrfach die Möglichkeit, den Kopf aus der Schlinge der Justiz, der psychiatrischen Gutachter, der Drohungen durch seine Frau zu ziehen. Dies hat er abgelehnt und verweigert, mit dem Hinweis, sich um diesen Preis nicht kompromittieren zu wollen.

 

Das Sie mir unterstellen, ich wolle es so darstellen als hätte Gustl Mollath sein Verräumtwerden  selbst gewählt oder geollt, empfinde ich, verzeiehen Sie mir bitte den Begriff, als dreiste Unterstellung und damit als unverschämt. Denn wie oben bereits gesagt: Das Gegenteil ist der Fall.

 

Abschließend sei gesagt:
Ich kann es nachvollziehen, dass Sie überwiegend Justizwissenschaftliche Interessen verfolgen, und dass Sie diesen Blog wieder in diese Richtung lenken wollen sei Ihnen unbenommen. Sie haben darin meine Unterstützung. Die Kritik des von mir "beanstandeten Absatz", wo Sie auf Gustl Mollath und seine persönlichen Wünsche abzielen bleibt dennoch bestehen. 

 

Ich hoffe, dass ich auf Ihr Verständnis zählen kann. Mir scheint es, als ob unsere Differenzen im Marginalbereich liegen und bin gerne bereit, die Diskussion darüber hiermit zu beenden.

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Ein geschockter N&uuml;rnberger]</p> <p>[quote=Winfried Sobottka schrieb:

Psychofan schrieb:

...Was wäre gewesen, wenn Mollath nicht Nürnberger, sondern Würzburger, Darmstädter, Dortmunder, Hannoveraner oder was auch immer gewesen wäre, an seinem Heimatort dann in vergleichbarer Weise los gelegt hätte, mächtige Kreise zu "verunsichern"?

Meine Ansicht ist die, dass es kaum irgendwo wesentlich anders gelaufen wäre, als es in Nürnberg gelaufen ist....

 

 

 

Ich mag ja naiv sein und doch glaube ich, die Mollathgeschichte wäre schon ganz anders verlaufen, wenn der Fall 2005 vor der an sich zuständigen Kammer gelandet wäre.  xDas Komplott, das da geschmiedet worden sein mag, lief meines Erachtens viel kleinräumiger ab. Mag ja sein, das man auf HVB-Leitungsebene damals froh gewesen war, vorerst glimpflich davon gekommen zu sein. Trotzem halte ich es bisher für eine Nürnberger Stammtischnummer, die da zum Nachteil von Herrn Mollath aufgezogen wurde.

 

Sicher ist, dass nicht alle Richter Brixners sind. Aber das ist auch gar nicht nötig, um ein System konsequent in Fällen wie dem des Mollath zu missbrauchen: Es reicht, wenn man insgesamt genügend Brixners hat und denen die Fälle zuspielt.

Gerade bei den § 63 StGB-Fällen, die von irgendeinem Amtsgericht an ein Landgericht verwiesen werden, dürfte es nach den Erfahrungen aus dem Fall Mollath stets Möglichkeiten geben, einem "Brixner" den Fall zuzuschieben, und der Fall Mollath ist der erste Fall dieser Art, in dem ein Dr. Strate sich die Mühe machte, sich das alles einmal genau anzusehen...

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Heinz B.

29.03.2013

@M.Deeg

 

[quote=M. Deeg ]

Zum "Unterschied" Gefängnis und Forensik, wobei an endlich davon abkommen sollte, Breivik o.a. Mörder als "Beispiel" zu nehmen, schlicht, weil die Mehrzahl der Forensik-Insassen weder Morde noch sonst schwere Straftaten zu verantworten haben, sondern regelhaft Anhäufungen von Bagatellen und/oder Fehlgutachten vorliegen oder eben auch Dämonisierungen im Zuge von belastenden Paarkonflikten wie im Fall Mollath  - das ist jedenfalls meine Erfahrung:

 

 Ihr Eindruck und Ihre Erfahrung in Ehren. Belegen Sie dies doch bitte mal mit statistischen Zahlen.

 

Und die 5! Strafsenate des BGH nicken dies alles unkritisch ab. Oder werden die ganzen Urteile die zu § 63 führen sofort rechtskräftig?

 

Selbst Herr M. beschwert sich doch darüber mit "Doppelmördern" und "Kinderschändern" gemeinsam untergebracht zu sein.

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Die große Anzahl von Kommentare meinerseits, die definitiv im Tone des Anstandes und der Sachlichkeit gehalten waren, hier binnen einer Stunde gelöscht wurde, ist ein neuer Rekord.

Ich halte das für eine politisch bedeutsame Angelegenheit, die auch der öffentlichen Betrachtung bedarf:

http://beck-blog-mollath-zensur.blogspot.de/

Mit besten Grüßen

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

 

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