Eidesstattliche Versicherung des Richters i.R. Rudolf Heindl über organisierte Justizkriminalität und Fall Gustl Mollath, zur Abgabe an den bayerischen Landtag im März 2010

Der Text im zweiten Textfenster unten ist eine Umwandlung der Original-PDF-Datei von der Webseite Gustl for Help, aktueller Downloadlink:

  • Eidesstattliche Versicherung
    Rudolf Heindl (Richter i. R.)
    zur Vorlage im Bayerischen Landtag

    Vorsorglich habe ich die PDF-Datei auch gesichert, unter anderem auch auf diesem Webspace:

    Eidesstattliche Versicherung Rudolf Heindl (Richter i.R.)

    Die Umwandlung wurde mit einem sehr guten OCR-Programm vollzogen, allerdings wurde das Zeichen "§" durch eine zweistellige Sonderzeichen-Kombination falsch wiedergegeben, dieser Fehler musste nachträglich korrigiert werden.

    Beim Kopieren in diese HTML-Seite wurden ferner einige Trennstriche überflüssig, so dass sie entfernt wurden.

    Weitergehende Änderungen als die genannten habe ich nicht vorgenommen, wie man beim Vergleich mit den PDF-Dateien (Download-Möglichkeiten s.o.), auch feststellen kann.

    Lünen, den 09. Dezember 2012, Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

     

  • Rudolf Heindl
    Richter i. R.

    Lauf, den 04. März 2010

    EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

    zur Vorlage beim Bayerischen Landtag

    Als Richter kenne ich die Pflichten, die mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verbunden sind und die Strafbarkeit unwahrer Angaben.

    Ich versichere das Nachfolgende an Eides Statt:

    Zur Person:

    Rudolf Heindl, Richter im Ruhestand, geb. am 07.07.1942 in Karlsbad, deutscher Staatsangehöriger, verheiratet, wohnhaft in der Kriemhildstraße 2 in 91207 Lauf, mit Herrn Mollath nicht verwandt oder verschwägert

    Zur Sache:

    Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt. Ich habe mich aber weder beugen noch in die kriminellen Konzepte mittelbar einspannen lassen. Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität. Ich bin in der Evangelisch — Lutherischen Kirche von Bayern ehrenamtlich in der Sozial- und Integrationsarbeit tätig geworden. Ich sollte philosophische Grundsatzfragen zur Sozial- und Integrationspolitik klären. Dadurch habe ich Einblick in die Politik der Bayerischen Staatsregierung bekommen und daraus Kenntnisse gewonnen, die für die Beurteilung des Falles des Maschinenbauingenieurs Mollath von Bedeutung sind.

    In Richtung auf das Schicksal dieses Mannes sind zwei Fragen zu prüfen und zu beantworten:

    1. Kann die Anzeige des Herrn Mollath vom 09. Dezember 2003, die bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg — Fürth das Aktenzeichen 509 Js 182/04 bekommen hat, und die sich mit dem Vorwurf der Straftat der Steuerhinterziehung und mit Schwarzgeldverschiebungen durch die Hypo Vereinsbank in Nürnberg beschäftigt, Tatsachen zum Inhalt haben, deren öffentliche Kenntnis unterdrückt werden soll, oder sind es Wahnideen des Anzeigeerstatters?

    2. Ist es möglich, dass im Freistaat Bayern eine Person mit Hilfe einer vorgetäuschten Begründung und eines simulierten Prozessgeschehens in die Psychiatrie gesteckt wird, weil diese Person einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen gefährlich wird?

    1. Der Wahn

    Eine Wahnidee zeichnet sich dadurch aus, dass ihr der Realitätsbezug fehlt und nur der Wähnende sie für wahr hält.

    Die Realität der Gegenwart zeichnet sich dadurch aus, dass wir es mit einer globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu tun haben, in der Bankenkriminalität eine zentrale Rolle spielt.

    Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Ankaufs der Kärntner Bank Hypo Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank, und der Bayerische Landtag hat hierzu einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die gegenwärtigen öffentlichen Diskussionen über den Ankauf von Dateien über deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz Schwarzgeld deponieren und in Deutschland Steuern hinterzogen haben, zeigen, dass wir es bei der Steuerhinterziehung mit einem massenhaft vorkommenden Phänomen zu tun haben.

    Der Maschinenbauingenieur Mollath war mit Frau Petra Mollath, geb. Müller verheiratet. Die Ehe ist geschieden. Seine geschiedene Frau ist wieder verheiratet und trägt den Namen Petra Maske. Frau Petra Maske war Angestellte bei der Hypo-Vereinsbank in Nürnberg und in der Vermögens- und Anlageberatung tätig. Herr Gustl Mollath macht in der Anzeige 509 Js 182/04 geltend, dass er als Ehemann Einblick in das Geschäftsgebaren der HypoVereinsbank gehabt habe. Er habe Anstiftung zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebungen zu Tochterbanken in der Schweiz festgestellt.

    Hierüber erstattete er Anzeige. Das Verfahren wurde eingestellt.

    Die Gesamtumstände sprechen dafür, dass die angezeigten Straftatbestände vorliegen. Die Anzeige beschäftigt sich mit Geschehensabläufen wie dem Schwarzgeldtransport in die Schweiz durch Personen, die von der angezeigten Bank damit beauftragt sind. Das sind Geschehensabläufe, von denen wir heute wissen, dass sie massenhaft vorkommen und für diese Art von Organisierter Kriminalität typisch sind.

    Ich habe Erkundigungen eingeholt und folgenden Hinweis bekommen:

    Die Einzelfälle, aus denen sich die von Gustl Mollath angezeigte illegale Bankentätigkeit zusammensetzt, betreffen Persönlichkeiten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt Nürnberg und der Region, die der CSU nahe stehen oder in ihr Mitglied sind. Die Aufdeckung der illegalen Strukturen würde die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen Nürnbergs und Bayerns schwer erschüttern.

    Aus diesem Grund ist die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Nürnberg — Fürth aufgrund einer Anordnung, die ihr aus der Politik zugegangen ist, unterdrückt worden.

    2. Der Missbrauch

    Herr Ministerialrat a.D. Dr. Schlötterer spricht — veranlasst durch eigene Erfahrung — in seinem Buch "Macht und Missbrauch" Fälle an, dass die bayerische Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen die Straftat der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) begeht, z.B. seinerzeit gegen den Staatssekretär Riedl.

    Die Vorfälle, die der Autor Dr. Schlötterer anspricht, sind tatsächlich Teile einer umfassenden bei der Staatsanwaltschaft vorhandenen Organisierten Kriminalität.

    Die Organisierte Kriminalität der bayerischen Staatsanwaltschaft besteht darin, dass die Staatsanwaltschaft Straftaten nicht verfolgt, die es gibt (§ 258 a StGB), und Straftaten verfolgt, die es nicht gibt, die nur vorgetäuscht sind (§§ 344, 345 StGB).

    Die Straftat des § 345 StGB "Vollstreckung gegen Unschuldige" liegt vor, wenn eine Verschleppung in die Psychiatrie stattfindet.

    Ich habe in meiner Berufstätigkeit und später, als ich in ehrenamtlicher Funktion in der evangelischen Kirche Sozialarbeit erbracht habe, die Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft gerade in Richtung auf die Verschleppung in die Psychiatrie kennen gelernt.

    Rudolf Heindl

    Richter i.R.