$1. Kabel

3 Darstellungen und die Schlussfolgerungen

 

&1. Mediendarstellungen nach dem Mord, vor der Hauptverhandlung gegen Philip Jaworowski

&2. Prozessbeobachtung / Medienartikel der WAZ-Gruppe von Helmut Ul lrich und Roland Müller

&3. Darstellungen laut Gerichtsurteil

&4. Zusammenfassung und kritische Betrachtung: Die Richter haben gelogen

 

 

&1. Mediendarstellungen nach dem Mord, vor der Hauptverhandlung gegen Philip Jaworowski

Nur ein Telefonapparat und die zugehörigen Kabel spielt eine Rolle. Darstellung der Staatsanwaltschaft, zitiert in vielen Medien (unter anderem der WAZ-Gruppe, der Ruhrnachrichten):

&- Philip Jaworowski ha be das Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort aus der Wand gerissen.

&- Dann ha be er die Nadine mit dem Anschlusskabel des Festnetztelefons gedrosselt.

&- Nach Vollendung des Mordes ha be er das Anschlusskabel des Festnetztelefons sowie den Rest des Festnetztelefons mit nach Hause genommen und dort letztlich in einer Plastiktüte hinter seinem Schrank versteckt.

& - Wochen nach dem Mord habe die Polizei die Plastiktüte dort gefunden, und an dem Anschlusskabel hätten sich DNA-Spuren von Nadine und von Philip Jaworowski und Blutanhaftungen gefunden.

�@

&2. Prozessbeobachtung / Medienartikel der WAZ-Gruppe von Helmut Ul lrich und Roland Müller

&- Erstmals war öffentlich die Rede davon, dass ein Steckerteil eines Telefinkabels unter der Leiche gefunden worden war. Dieses Steckerteil habe laut Aussage des kriminaltechnischen Experten Thomas M inzenbach, LKA-NRW, ursprünglich zum Festnetztelefon am Tatort gehört.

&- Betreffend das Telefon-Anschlusskabel mit DNA- und Blutspuren, das hinter Philips Schrank gefunden worden war, berichteten Helmut Ullrich und Roland Müller von einer „Überraschung":

Der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach hatte festgestellt, dass das hinter Philips Schrank gefundene Telefon-Anschlusskabel mit DNA- und Blutspuren NICHT zum Festnetztelefon am Tatort gehört hatte und auch ansonsten keinem Gerät oder Kabel am Tatort oder in der Wohnung des Philip zuzuordnen war.

Damit war das ursprüngliche Bild entscheidend angegriffen:

&- Zwar war es noch plausibel, dass Nadine mit dem Anschlusskabel vom Festnetztelefon am Tatort gedrosselt worden war, schließlich hatte ein unter der Leiche gefundener, von jenem Kabel abgerissener Stecker ja sogar dem Anschlusskabel jenes Festnetztelefons kriminaltechnisch zugeordnet werden können.

&- Da das bei Philip gefundene Telefon-Anschlusskabel nicht das Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort war, war das Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort nach wie vor verschwunden. So kommt die Frage auf, wieso Philip, wäre er der Täter, das Originalanschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort unauffindbar verschwinden lassen habe, dafür ein anderes Kabel mit DNA- und Blutspuren wie ein Willkommensgeschenk für die Polizei hinter seinem Schrank versteckt haben soll.

&- Während alles, inklusive des abgerissenen Steckerteils unter der gedrosselten Leiche, dafür sprach, dass Nadine mit dem Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort gedrosselt worden war,

hatte man bei Philip nach Zeugenaussage des kriminaltechnischen Experten Thomas Minzenbach also ein anderes Kabel unbekannter Herkunft gefunden, an dem aber, als sei es das Drosselkabel gewesen, DNA- und Blutspuren hafteten. So kommt die Frage auf: Wieso hafteten DNA- und Blutspuren an dem bei Philip gefundenen Telefon-Anschlusskabel, da doch offensichtlich mit einem anderen Kabel gemordet worden war?

�@

&3. Darstellungen laut Gerichtsurteil

&- Auch im Gerichtsurteil wird das unter der Leiche gefundene Steckerteil eines Telefonanschlusskabels erwähnt, sogar mehrfach. Dabei behauptet das Gericht, die Herkunft dieses Kabelstücks sei ungeklärt geblieben, ungeklärt sei auch geblieben, wie es unter die Leiche gekommen sei. Man stelle sich vor: Unter einer mit einem Kabel gedrosselten Leiche, gefunden in einem bürgerlichen Gäste-WC, liegt ein abgerissener Kabelrest, und die Richter reden den einfach weg, so, als ob es ihn gar nicht gegeben hätte!

&- Betreffend das bei Philip gefundene Telefon-Anschlusskabel mit DNA- und Blutspuren behaupten die Richter im Urteil, es sei dem Festnetztelefon am Tatort zuzuordnen, gehörte zu ihm.

&-Durch das Wegreden des abgerissenen Steckerstücks unter der Leiche und durch die Behauptung, das bei Philip gefundene Telefon-Anschlusskabel mit DNA- und Blutspuren habe zum Anschlusskabel des Festnetztelefones am Tatort gehört, war es den Richtern möglich, die bereits ab Festnahme des Philip von der Staatsanwaltschaft über die Medien verbreitete Version aufrechtzuerhalten , was sie auch taten:

Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort aus der Wand gerissen, damit die Nadine gedrosselt, dann das Telefon samt Kabel mit nach Hause genommen und dort hinter dem Schrank versteckt, wo die Teile dann von der Polizei gefunden worden seien.

&4. Zusammenfassung und kritische Betrachtung: Die Richter haben gelogen

Die Darstellung des Gerichtes ist schon deshalb abzulehnen, weil das Telefonsteckerteil, das unter der mit einem Kabel gedrosselten Leiche gefunden worden war, vom Gericht einfach weggeredet, in die völlige Bedeutungslosigkeit verdammt wird. In bürgerlichen Gäste-WCs liegen abgerissene Telefonsteckerteile aber nicht zufällig herum, ganz besonders dann nicht, wenn eine mit einem Kabel gedrosselte Leiche im Gäste-WC liegt.

Insofern liegt nicht nur ein schwerer kriminalistischer bzw. richterlicher Fehler in der Würdigung von Tatsachen vor, sondern es wird an diesem Punkt auch deutlich, dass das Gericht die Tendenz hatte, sich alles passend zu machen, was dem von Anfang an von der Staatsanwaltschaft über die Medien erklärten Tatszenario im Wege stand.

Der nächste Punkt ist, dass die Einordnungen des Gerichtes sowohl betreffend das Telefonsteckerteil unter der Leiche als auch betreffend das bei Philip gefundene Telefonanschlusskabel mit DNA- und Blutspuren eine genaue Verdrehung der von der Prozessbeobachtung zitierten Aussagen des kriminaltechnischen Experten Thomas Minzenbach sind:

Telefonsteckerteil unter Leiche: Gericht sagt, Herkunft ungeklärt, Minzenbach soll gesagt haben, es habe zum Festnetztelefon am Tatort gehört.

Anschlusskabel mit DNA- und Blutspuren, gefunden bei Philip: Gericht sagt, es habe zum Festnetztelefon am Tatort gehört, Minzenbach wird mit den Worten zitiert, es habe „mit Sicherheit nicht" zum Festnetztelefon am Tatort gehört, es habe auch zu keinem anderen Gerät am Tatort oder im der Wohnung des Philip gehört.

Dass die Einordnungen des Gerichtes eine genaue Verdrehung dessen darstellen, was der kriminaltechnische Experte Minzenbach laut Prozessberichterstattung der WAZ-Gruppe erklärt hatte, kann theoretisch auf eine von drei Ursachen zurückzuführen sein:

&- Der kriminaltechnische Experte vom LKA hatte falsch gelegen, und die Richter hatten ein zweites Gutachten machen lassen, das dann das genaue Gegenteil ergab. Diese Möglichkeit ist a us mehreren Gründen auszuschließen:

Einerseits wäre dieser Umstand zweifellos in der Prozessberichterstattung der WAZ-Gruppe, die über jeden Prozesstag zumeist mit zwei Artikeln allein unter derwesten.de berichtete, neben Helmut Ullrich und Roland Müller wurde auch noch eine Journalistin eingesetzt, wenn einer der beiden verhindert war, erwähnt worden, da es ja um eine sehr wichtige Angelegenheit ging. Auch im Urteil findet sich absolut kein Hinweis auf ein kriminaltechnisches Gutachten, mit dem die Zuordnung der Kabel begründet wird. Demnach ist davon auszugehen, dass es kein weiteres Gutachten in der Sache gab.

Die heute Kriminaltechnik selbst liefert in diesen Dingen sichere Ergebnisse: In welcher Buchse ein Stecker gesessen hatte, lässt sich anhand mikroskopisch erkennbarer Riefen sicher feststellen, bei mikroskopischer Betrachtung lässt es sich auch sicher erkennen, ob zwei abgerissene Kabelstücke zueinander passen, oder nicht. Ein unversehrtes Telefon-Anschlusskabel hat zwei Stecker, einen zum Anschluss hin, einen zum Telefonapparat hin. Sowohl Telefonanschluss als auch Telefonapparat am bzw. vom Tatort hatten dem Thomas Minzenbach zur Verfügung gestanden, und das bei Philip gefundene Kabel hatte jedenfalls noch einen Stecker. Wenn Minzenbach unter den Voraussetzungen feststellt, dass es nicht passt, so klar, dass er diese Aussage wörtlich „mit Sicherheit" macht, dann passt es nicht, wenn man ihm nicht bewusste Lüge unterstellen wird, für die er erstens keinen Anlass haben konnte, die zweitens empfindliche Konsequenzen für ihn hätte haben können (Arbeitsplatzverlust, Anklage wegen falscher Zeugenaussage). Das selbe gilt betreffend das Steckerteil, das unter der Leiche gefunden worden war.

&- Die Journalisten Helmut Ullrich und Roland Müller hatten falsch berichtet, genau verkehrt herum. Das wäre allerdings kaum vorstellbar: Das Drosselwerkzeug Telefonkabel war das wichtigste Indiz in der Beweisführung, die beiden Journalisten galten längst als erfahrene Prozessberichterstatter, sie waren beauftragt von einem der größten Medienunternehmen Deutschlands, der WAZ-Gruppe, die in ihrem Kernland Ruhrgebiet besondere Sorgfalt in der Berichterstattung walten lassen muss, und die Formulierungen („gestern nun die Überraschung","mit Sicherheit nicht", „ließ gestern keinen Zweifel daran") lassen erkennen, dass der strittige Punkt vor Gericht hart kontrovers diskutiert, Thomas Minzenbach aber bei seinen Urteilenn geblieben war.

Sollten also zwei erfahrene Prozessberichterstatter sachlich einfache Aussagen eine s Zeugen, die dieser entschieden verteidigen musste, verdreht haben? Dann wären sie zweifellos völlig unfähig, als Prozessberichterstatter zu arbeiten, ihren Ausführungen über Prozessinhalte könnte man nicht mehr trauen. Aber nicht nur das: Um solche Fälle sicher auszuschließen, die einerseits Leserschaft verprellen, andererseits aber auch für reibungsfreie Berichterstattung wichtige gute Beziehung zu Justiz und Polizei nicht zu gefährden, ist es üblich, dass Journalisten den zuständigen Pressesprechern bei Gericht und Polizei Vorab-Versionen ihrer Artikel zukommen lassen, die sie sich quasi genehmigen lassen. Man kann insgesamt ausschließen, dass Helmut Ullrich und Roland Müller falsch berichtet hatten, was Minzenbachs Aussagen angeht: Erstens ist es sehr unwahrscheinlich, dass gleich zwei erfahrene Prozessberichterstatter den selben Fehler machen, einen einfachen Sachverhalt, der aber eine große Rolle spielte, falsch wiederzugeben, zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass zwei Artikel mit diesem falschen Inhalt keine Beanstandungen das Korrekturlesen der Justiz im Vorfeld passiert hätten, drittens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein solcher falscher Bericht noch Jahre später, konkret rund fünfeinhalb Jahre, falsch im Internet stehen würde.

&- Die Richter haben die Tatsachen verdreht, das heißt, Thomas Minzenbach war korrekt zitiert worden und seine Zeugenaussagen waren auch wahr. Damit hätten die Richter die Grenzen der richterlichen Unabhängig klar überschritten, denn eine Verfälschung von Beweismitteln, wozu auch Zeugenaussagen gehören, ist durch die richterliche Unabhängigkeit nicht gedeckt: Richter haben Tatsachen zu würdigen, nicht zu verdrehen.

Im Gegensatz zum LKA-Experten Thomas Minzenbach und den Journalisten Helmut Ullrich und Roland Müller lässt sich bei den Richtern feststellen, dass sie erstens ein Motiv hatten, um so zu verfahren, denn die Übernahme der Zeugenaussagen des Thomas Minzenbach hätte die einfache Version: Angeklagter reißt Telefonkabel aus der Wand, drosselt damit. nimmt es samt Telefonapparat mit und versteckt es zu Hause, ja zu Fall gebracht.

Die zitierten Aussagen des Thomas Minzenbach hätten die Fragen aufgeworfen, wo denn das Original-Anschlusskabel vom Festnetztelefon geblieben sei, warum der Verurteilte zwar jenes, nicht aber ein Kabel mit DNA-Spuren habe verschwinden lassen, warum überhaupt DNA - und Blutspuren an einem Kabel waren, das hinsichtlich seiner Herkunft nicht einzuordnen war, während der Täter doch mit dem fehlenden Anschlusskabel vom Festnetztelefon hätte drosseln können, was ja offenbar auch geschehen war, denn das abgerissene Steckerteil unter der Leiche hatte nach den zitierten Aussagen Minzenbachs ja zum Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort gehört.

Dass die Richter bei der einfachen Version auch unter Zurechtrücken von Tatsachen Interesse zeigten, lässt sich schon anhand des Urteils selbst erkennen, indem sie (s. oben) das unter der Leiche gefundene Telefonsteckerteil praktisch für bedeutungslos erklären.

Weiterhin hatten die Richter bei einer Tatsachenverdrehung im Strafurteil ein Risiko grundsätzlich nicht zu fürchten: Dass die Sache an die Öffentlichkeit gelangen würde. Strafurteile werden üblicherweise nicht veröffentlicht, sie verschwinden sozusagen unter dem Teppich. Eine Gefahr hätte nur darin bestehen können, dass die Verteidigung des Philip Jaworowski Urteilsfehler herangezogen hätte, um eine Revision zu begründen. Doch bevor das Urteil auf dem Tisch lag, hatte die Verteidigung die Revisionsfrist bereits ungenutzt verstreichen lassen, möglich gewesen wäre nur noch ein Wiederaufnahmeantrag getragen, gestützt darauf, dass das Gericht wesentliche Tatsachen verdreht hatte.

Doch diese Möglichkeit konnten die Richter wahrscheinlich ausschließen, denn die Verteidigung hatte niemals erkennen lassen, dass sie den vom Angeklagten bis zum Prozessbeginn verteidigten Standpunkt, er sei gar nicht der Täter, zu verteidigen bereit war. Zudem lassen sich im Internet zahllose Fälle finden, in denen Richtern die Missachtung wichtiger Tatsachen oder gar deren Verdrehung (Opfer zum Täter machen, z.B.) vorgeworfen wird ohne, dass es einen winzigen Hinweis darauf gibt, dass solches Vorgehen jemals Konsequenzen für die Richter gehabt habe.