Komplex 1:

Mordfall Nadine Ostrowski

Dem Strafurteil selbst zu entnehmen

1. Kabel

11. Gerichtliche Darstellungen betreffend Telefonkabel laut Urteil

111. Fr den Mord wurde nur 1 Telefonkabel verwendet.

Dies ergibt sich aus den geschilderten Verletzungen der Nadine, denn an der Leiche findet sich nur eine einige Verletzung, die mit einem Telefonkabel herbeigefhrt worden sein kann. So steht im Strafurteil auf Seite 31 geschrieben:

Am Hals der Nadine Ostrowski finde sich eine nahezu senkrecht zur Krperlngs-

achse verlaufende Drosselmarke mit einer Unterbrechung im Nacken." (Strafurteil, S. 31)

Hinweise auf eine weitere Verletzung der Nadine durch Verwendung eines Kabels finden sich im Strafurteil nicht, obwohl die Verletzungen grundstzlich geschildert werden (Strafurteil, S. 31 ).

112. Innerhalb des Strafprozesses spielte ein Kabel hinsichtlich von vier Umstnden eine Rolle:

1. Tatkabel" Nadine war offensichtlich mit einem Kabel gedrosselt worden.

2. Anschlusskabel vom Festnetztelefon der Familie Ostrowski (Anschlusskabel Festnetztelefon) -

Das Anschlusskabel Festnetztelefon" sei nach der Tat vom Tatort verschwunden gewesen. So steht im Urteil auf Seite 30 geschrieben:

Im Zimmer des Angeklagten in der elterlichen Wohnung wurden nach der Tat Einzelteile des Telefons der Familie Ostrowskl gefunden, welches der Angeklagte nach der Tat aus dem Haus der Familie Ostrowskl mitgenommen hatte. Auch die zugehrigen Telefonkabel wurden im Zimmer des Angeklagten aufgefunden, wobei die molekular-genetische Untersuchung eines der Kabel ergab, dass sich an dem Kabel DNA des Angeklagten sowie der Nadine Ostrowski und Blutanhaftungen befunden haben." (Strafurteil, S. 30).

Dem Zitat lsst sich entnehmen, dass die zum Festnetztelefon der Familie Ostrowski gehrenden Kabel nach dem Mord aus dem Haus verschwunden gewesen sein mssen, also auch das Anschlusskabel Festnetztelefon".

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3. Telefonkabelstck unter der Leiche (im Folgenden: Kabelstck unter Leiche") - ein Kabelstck wurde nach dem Mord am Tatort gefunden, und zwar unter der Leiche. So steht im Strafurteil auf Seite 21 geschrieben:

"Als die Nadine zum Abtransport angehoben wurde, wurde unter ihrem Rcken ein vieradriger TAE-Stecker mit einem Kabelstck gefunden." (Strafurteil, S. 21)

4. Ein Telefonkabel mit Blutspuren der Nadine und DNA-Spuren des Philip Jaworowski (im Folgenden: Kabelstck mit Spuren in Philips Zimmer")

Im Zimmer des Philip Jaworowski, das er in der Wohnung seiner Eltern hatte, fand man Wochen nach dem Mord ein Kabelstck , an dem Blutspuren der Nadine und DNA-Spuren des Philip nachweisbar gewesen sein sollen. So steht im Urteil geschrieben:

"Im Zimmer des Angeklagten in der elterlichen Wohnung wurden nach der Tat Einzelteile des Telefons der Familie Ostrowski gefunden,welches der Angeklagte nach der Tat aus dem Haus der Familie Ostrowski mitgenommen hatte. Auch die zugehrigen Telefonkabel wurden im Zimmer des Angeklagten aufgefunden, wobei die molekular-genetische Untersuchung eines der Kabel ergab, dass sich an dem Kabel DNA des Angeklagten sowie der Nadine Ostrowski und Blutanhaftungen befunden haben." (Strafurteil, S. 30)

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12. Einordnungen der Telefonkabel durch das Gericht

121. Einordnung des Anschlusskabels Festnetztelefon durch das Gericht

Das Gericht behauptet, das Anschlusskabel Festnetztelefon" sei das Kabel mit Spuren bei Philip". So steht es auf Seite 30 im Urteil geschrieben:

"Im Zimmer des Angeklagten in der elterlichen Wohnung wurden nach der Tat Einzelteile des Telefons der Familie Ostrowski gefunden,welches der Angeklagte nach der Tat aus dem Haus der Familie Ostrowski mitgenommen hatte. Auch die zugehrigen Telefonkabel wurden im Zimmer des Angeklagten aufgefunden..." (Strafurteil, S. 30)

122. Einordnung des Kabelstcks unter Leiche" durch das Gericht

Das Gericht erklrt, dass ein Telefonkabelstck unter der Leiche gefunden worden sei, erklrt weiterhin, dass es nicht zum Festnetztelefon der Familie Ostrowski gehrt habe, dass seine Herkunft vielmehr ungeklrt geblieben sei. So steht im Urteil auf Seite 21 geschrieben:

"Als die Nadine zum Abtransport angehoben wurde, wurde unter ihrem Rcken ein vieradriger TAE-Stecker mit einem Kabelstck gefunden. Das Kabel war abgerissen. Dieser Stecker gehrte nicht zu dem Festnetztelefon, welches der Angeklagte aus der Wohnung der Familie Ostrowski entfernt hatte. Die Herkunft dieses Steckers konnte nicht geklrt werden. " (Strafurteil, S. 21)

Wiederholt wird die Behauptung, die Herkunft des Kabels unter Leiche" sei ungeklrt geblieben, an anderer Stelle, zugleich wird es vom Gericht als ungeklrt" bezeichnet, wie das Telefonkabelstck unter der Leiche unter die Leiche gelangt sei. So steht auf Seite 37 des Urteils geschrieben:

"Der unter der Leiche aufgefundenen Telefonstecker war weder einem Kabel aus dem Haushalt der Familie Ostrowski noch einem bei dem Angeklagten aufgefundenen Kabel zuzuordnen. Wie der Stecker unter die Leiche gelangte, ist letztlich ungeklrt geblieben."

Dass das Telefonkabelstck unter der Leiche vom Angeklagten an den Tatort gebracht worden sei, schliet das Gericht explizit aus:

1. Ausdrcklich erklrt das Gericht, dass es nicht davon ausgehe, dass der Angeklagte bewusst ein Tatkabel mit sich gefhrt habe, um es bei einer Straftat zu verwenden. So steht im Strafurteil auf Seite 37 geschrieben:

"Insbesondere geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte ein Telefonkabel bewusst mit zum Tatort gebracht hat, um dieses bei einer Straftat zu verwenden." (Strafurteil S. 37)

2. Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte dafr, dass der Angeklagte zufllig ein Telefonkabel bei sich gefhrt habe. So steht im Strafurteil auf Seite 37 geschrieben:

Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafr, dass der Angeklagte ein mglicherweise zufllig mitgefhrtes eigenes Kabel bei der Tat verwendet htte. " (Strafurteil, S. 37)

3. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte ob bewusst oder zufllig - ein Telefonkabel zum Tatort mitgebracht habe, wie es im Zusammenhang mit einem von der Verteidigung gestellten Hilfsbeweisantrag zweifelsfrei zum Ausdruck brachte. So steht im Strafurteil auf Seite 37 geschrieben:

Der fr den Fall, dass die Kammer davon ausgehe, dass der Angeklagte ein Telefonkabel mit zum Tatort gebracht habe, gestellte Hilfsbeweisantrag der Verteidigung vom 19.06.2007 war daher mangels Bedingungseintritt nicht zu bescheiden." (Strafurteil, S. 37)

Weitere Einordnungen oder Erwgungen des Gerichts sind betreffend das Kabelstck unter Leiche" nicht im Urteil zu finden.

Zusammengefasst: Das Gericht erklrte die Herkunft des Kabelstcks unter Leiche" fr ungeklrt, erklrte es fr ungeklrt, wie dieses Telefonkabelstck unter die Leiche gelangt sei, erklrte zudem, dass es nicht davon ausgehe, dass dieses Kabelstck vom Angeklagten mitgebracht worden sei.

123. Einordnung des Telefonkabelstck mit Spuren bei Philip" durch das Gericht

1. Das Gericht erklrte, das Telefonkabelstck mit Spuren bei Philip" sei das Anschlusskabel Festnetztelefon" gewesen, siehe oben unter 121.

2. Das Gericht erklrte, das Telefonkabelstck mit Spuren bei Philip" sei das Tatwerkzeug beim Drosseln gewesen. So steht im Strafurteil auf Seiten 17 und 18 geschrieben: Zu diesem Zweck begab sich der Angeklagte ln den Flur und riss die Kabel des im Flur befindlichen weien Telefons der Familie Ostrowski aus der Wand. Sodann lste er zumindest eines der Kabel aus dem Telefon und begab sich mit dem Kabel hinter die mit dem Rcken zur Tr Im Gste-WC stehende Nadine. Dieser legte er von hinten das Telefonkabel um den Hals und zog es kraftvoll zu." (Strafurteil, S. 17 f.) Und im Strafurteil auf Seite 37 steht geschrieben: Das bei der Tat verwendete Telefonkabel und das Tatmesser stammten aus dem Haushalt der Familie Ostrowski." (Strafurteil, S. 37)

13. Grundstzliche Aussagen des Angeklagten betreffend die Telefonkabel

Der Angeklagte erklrte im Grundsatz, er habe das Anschlusskabel Festnetztelefon" beim Drosseln verwendet, anschlieend mit nach Hause genommen (s. Strafurteil).

Zwei konkret durch das Urteil wiedergegebene Aussagen des Angeklagten verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie einerseits widersprchlich sind, andererseits beide daraufhin hindeuten, dass dem Kabel mit Spuren bei Philip" ein Steckerteil fehlte.

So erklrte der Angeklagte einmal, so steht es im Strafurteil auf Seite 28 geschrieben:

Er sei von der Toilette wieder in die Kche gegangen. Dann habe er weglaufen wollen und sei in den Flur gegangen. Dort habe er ein weies Telefon gesehen. Er wisse nicht mehr, warum, aber er habe es aus der Wand gerissen. Er habe mit einer Hand den Stecker aus der Telefondose herausgezogen. Diesen habe er spter zu Hause abgeschnitten." (Strafurteil, S. 28)

doch auf der selben Seite des Strafurteils, nmlich der Seite 28, wird er auch mit einer anders lautenden Aussage zitiert:

Er habe sich heruntergebeugt und Nadine das Kabel um den Hals gelegt. Sie habe etwas seitlich dagelegen. Vermutlich habe er selbst Nadine in diese Lage gebracht. Dann habe er das Kabel vor Nadine sitzend oder hockend zugezogen. Er wisse nicht mehr, wie fest. Dabei sei wohl der Stecker abgerissen." (Strafurteil S. 28)

In der ersten zitierten Aussage erklrte Philip Jaworowski also, er habe den Stecker des Anschlusskabels Festnetztelefon nach der Tat zu Hause abgeschnitten. In der zweiten zitierten Aussage erklrte er hingegen, der Stecker des Anschlusskabels Festnetztelefon sei wohl beim Drosseln abgerissen, was das Kabelstck unter Leiche" erklren knnte.

Beiden Versionen gemein ist, dass dem Anschlusskabel Festnetztelefon" letztlich ein Stecker gefehlt haben msste. Da das Kabel mit Spuren bei Philip", das fr das Anschlusskabel Festnetztelefon" gehalten worden war, ja als Beweismittel vorlag, ist zu schlieen, dass Philips Aussagen insofern zu dem Kabel mit Spuren bei Philip", gepasst haben mssen, das heit also, dass diesem Kabel tatschlich ein Steckerstck gefehlt haben muss. Anzunehmen, Philip htte beide Mal ausgesagt, dem Kabel sei ein Stecker entfernt worden, whrend es dem Gericht vollstndig mit beiden Steckern vorgelegen htte, erscheint jedenfalls als absurd.

Weiterhin erklrte Philip auch, dass er kein Kabel mit zum Tatort gebracht habe, so steht im Strafurteil auf Seite 28:

Er habe kein Kabel mitgebracht." (Strafurteil, S.28)

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1.4. Zusammenfassung und Bewertung

1.Hinsichtlich aller Verletzungen, die der Nadine zugefgt worden waren, war nur ein Kabel verwendet worden (s. 111.).

2. Das Anschlusskabel Festnetztelefon" war nach allen Darstellungen im Urteil, sowohl denen des Gerichtes als auch denen des Angeklagten, zum Drosseln verwendet und nach der Tat von Philip mitgenommen worden. (s. 112. und 13.)

3. Bei Philip sei ein Kabel gefunden worden, an dem DNA-Spuren von Philip und Nadine sowie Blutspuren gehaftet htten, das Kabel mit Spuren bei Philip". (s. 112. und 13.) Diesem Kabel muss ein Steckerteil gefehlt haben, auf den ersten Blick passend zu dem Kabelstck unter Leiche" (s. 13.)

4. Unter der Leiche sei ein Steckerteil mit Kabelresten gefunden worden, das Kabelstck unter Leiche", das auf den ersten Blick als beim Drosseln abgerissenes Stck vom Kabel mit Spuren bei Philip" erschienen sein muss, dem ja ein Stecker fehlte.

Bis hierher scheint alles plausibel: Detr Angeklagte hatte sich des Anschlusskabel Festnetztelefon" bemchtigt, damit die Nadine gedrosselt. Beim Drosseln riss ein Steckerteil ab, das man anschlieend unter der Leiche fand, den weitaus grren Rest des Kabels aber nahm Philip mit nach Hause, wo er spter von der Polizei gefunden wurde.

Doch dann bekommt der plausibel klingende Ablauf einen Riss:

5. Die Herkunft des Kabelstck unter Leiche" sei ungeklrt geblieben, und das Gericht wisse nicht, wie das Kabelstck unter Leiche" dorthin gelangt sei (s. 122.).

Hier geht es nicht um eine Kleinigkeit. Htte man unter der in der Gstetoilette liegenden Leiche der Nadine ein Ohrenstbchen gefunden, so htte man diesen Umstand, wenn es keine Hinweise auf eine Bedeutung fr den Mordfall gegeben htte, sicherlich unbeachtet lassen knnen.

Aber ein von einem Telefonkabel abgerissenes Teil unter einer mit einem Telefonkabel gedrosselten Leiche zu finden, nicht in einem Kabelschrott-Verwertungsunternehmen, in dem abgerissene Telefonsteckerteile den Boden bedecken, sondern in der Gstetoilette eines brgerlichen Wohnhauses, und dann einfach nach folgendem Motto zu handeln: Na ja, es lag eben da, und wo es herkam, wissen wir nicht, aber das ist ja auch vllig egal, denn fr uns spielte es jedenfalls berhaupt keine Rolle" ist bereits ein ungeheuerlicher Vorgang, ein kaum noch zu berbietender kriminalistischer Fehler wie auch eine kaum noch zu berbietende Vernachlssigung richterlicher Pflicht zur Sachaufklrung.

Die Spitze setzen die Richter dem Ganzen auf, indem sie auch noch ausschlieen, dass Philip das Kabelstck unter Leiche" an den Tatort gebracht haben knnte: Sie gehen davon aus, dass er kein Kabel bewusst mitgebracht habe, sie nehmen nicht an, dass er zufllig ein Kabel bei sich trug, und mit der Nichtbescheidung eines von der Verteidigung gestellten Hilfsbeweisantrages erklren sie noch einmal umfassend, dass sie berhaupt nicht davon ausgingen, dass Philip ein Kabel mit zum Tatort gebracht habe (s. 122.)

So drngt sich die Frage auf, wovon die Richter denn dann ausgegangen seien, was das Kabelstck unter Leiche" angehe, wobei es dann nur noch die folgenden Mglichkeiten geben kann:

1. Das Kabelstck unter Leiche" lag schon auf dem Boden der Gstetoilette, bevor die Eltern der Nadine das Haus verlieen.

2. Das Kabelstck unter Leiche" wurde von einer der Besucherinnen der Nadine auf dem Boden der Gstetoilette platziert.

3. Das Kabelstck unter Leiche" wurde von Nadine selbst auf dem Boden der Gstetoilette platziert.

4 . Nach dem Verschwinden des Philip und vor Eintreffen der Eltern gab es noch einen bisher unbekannten Besuch, der das Kabelstck unter Leiche" unter der Leiche der Nadine platzierte.

5. Das Kabelstck unter Leiche" wurde von einer der Personen, die vom Auffinden der Leiche bis zu deren Abtransport anwesend waren, auf dem Boden der Gstetoilette platziert.

6. Es war ein Wunder geschehen das Kabelstck unter Leiche" war aus dem Nichts unter der Leiche der Nadine aufgetaucht.

Es lsst sich unschwer erkennen, dass all die genannten Mglichkeiten, die dem Gericht im Rahmen seiner Darstellungen zur Bestimmung der Herkunft des Kabelstck unter Leiche" maximal verblieben waren, keine einzige als plausibel erscheint, eine gar als theoretisch unmglich eingeordnet werden muss (6.).

Ebenfalls erscheint es nicht plausibel, dass Philipp oder auch ein anderer Tter mit dem Kabel mit Spuren bei Philip" gedrosselt, zugleich aber das nicht zum Kabel mit Spuren bei Philip" passende Kabelstck unter Leiche" unter der Leiche platziert haben sollte.

Plausibel erscheint es aber eindeutig, dass das Kabelstck unter Leiche" tatschlich ein Teil des Tatkabels" gewesen und beim Drosseln abgerissen war.

Doch damit gelangt man zu einer Frage, der sich Gericht offenbar nicht stellen wollte: Da das Kabelstck unter Leiche" nach Ausfhrungen des Gerichts jedenfalls nicht zum Kabel mit Spuren bei Philip" passte, da ferner nur ein Kabel zum Drosseln verwendet worden war, lsst die Einordnung des Kabelstck unter Leiche" als Teil des Tatkabels" die Frage aufkommen, wie denn DNA-Spuren von Philip und Nadine sowie Blutanhaftungen an das Kabel mit Spuren bei Philip" gekommen sein sollen bereits an dieser Stelle entsteht der Verdacht einer Indizienmanipulation, dass eben ein Telefonkabel, das beim Mord selbst keine Rolle gespielt hat, nachtrglich mit DNA-und Blutspuren kontaminiert worden sei, um es als Tatkabel" erscheinen zu lassen. Diese Interpretation passt allerdings nicht zur Tterschaft Philips, auf die Medien, Polizei und Justiz nachweislich ab Verhaftung Philips festgelegt waren, obwohl dieser die Begehung der Tat durch ihn bis zum Prozessbeginn bestritt hatte.

Zieht man allerdings eine Tterschaft anderer in Betracht, so ergibt sich fr eine nachtrgliche Manipulation des Indizes Kabel mit Spuren bei Philip" durchaus ein plausibles Motiv, nmlich, den Verdacht von dem wahren Tter ab- und auf Philip hinzulenken.

FAZIT:

Bis hierher bleibt festzuhalten, dass das Gericht nicht nur keine plausible Erklrung fr das Kabelstck unter Leiche" bot, sondern eine vollstndige Aufzhlung der dem Gericht zur Erklrung verbliebenen Mglichkeiten keine einzige plausibel erscheinende Mglichkeit enthlt, whrend die Einordnung des Kabelstcks unter Leiche" als beim Drosseln oder nach dem Drosseln abgerissenes Teil des Tatkabels" einwandfrei plausibel erscheint, aber zugleich ausschliet, dass das bei Philip gefundene Kabel mit Spuren bei Philip" das Tatkabel gewesen sein kann, was bedeutet, dass die ihm anhaftenden Spuren nicht im Zuge der Mordtat an das Kabel gelangt sein knnen, mithin eine Manipulation des Indizes Kabel mit Spuren bei Philip" vorliegen muss.