Es geht um zwei Kabelstücke, die innerhalb des Mordprozesses Nadine Ostrowski eine Rolle spielten:

1. Ein Kabelstück war ein Teil eines TAE-Steckers, der vom Kabel abgerissen war. Man fand es unter der Mordleiche.

Laut Medienartikel von Helmut Ullrich hatte der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, geladen als sachverständiger Zeuge, ausgesagt, dieses Kabelstück habe zum Festnetztelefon am Tatort gehört, siehe mit Nachweis und Belegen:

Helmut Ullrich über die Zeugenaussagen des Thomas Minzenbach

Das Landgericht Hagen schreibt im Urteil jedoch, die Herkunft  dieses Kabelstücks sei ungeklärt geblieben, siehe mit Nachweis und Belegen:

Landgericht Hagen im Urteil über zwei Kabelstücke

2. Ein Kabelstück war Wochen nach dem Mord im Zimmer des Philip Jaworowski gefunden worden. An dem Kabelstück hafteten DNA- und Blutspuren, weshalb es in den Medien und auch im Urteil gelegentlich als "Tatkabel" bezeichnet wird (Kabelstück mit DNA- und Blutspuren aus Philips Zimmer).

Laut Medienartikel von Helmut Ullrich hatte der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, geladen als sachverständiger Zeuge, ausgesagt, dieses Kabelstück habe "mit Sicherheit nicht" zum Festnetztelefon am Tatort gehört, siehe mit Nachweis und Belegen:

Helmut Ullrich über die Zeugenaussagen des Thomas Minzenbach

Laut Medienartikel von Roland Müller wird der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, geladen als sachverständiger Zeuge, insofern so zitiert dass er "keinen Zweifel daran" gelassen habe, dass dieses  dieses Kabelstück nicht zum Festnetztelefon am Tatort gehört habe, siehe mit Nachweis und Belegen:

Roland Müller zu den Zeugenaussagen des Thomas Minzenbach

Helmut Ullrich und Roland Müller berichteten an der Stelle also das Selbe, und beide geben Hinweise darauf, dass die betreffende Aussage des Thomas Minzenbach vom Gericht und/oder anderen Prozessbeteiligten stark in Zweifel gezogen, von Minzenbach aber entschieden verteidigt wurde ("mit Sicherheit nicht", "ließ ... keinen Zweifel daran").

Das Gericht erklärt allerdings im Urteil, das betreffende Kabelstück sei Teil des Festnetztelefons am Tatort gewesen:

Landgericht Hagen im Urteil über zwei Kabelstücke