Zu den Bildern unten:

Den rot gekennzeichneten relativ kleinen Bereichsoll Philip Jaworowski mindestens dreimal nacheinnander mit wuchtigen Schlgen, ausgefhrt mit einer Stabtaschenlampe,getroffen haben, whrend er der Nadine gegenber gestanden haben soll und diese ihre Handlungsfhigkeit behalten habe.

"Unvorstellbar", sagen Rechtsmediziner.Doch damit nicht genug: Philip Jaworowski ist Linkshnder, htte bei spontanen Schlgen also nicht den linken, sondern den rechten Teil der Oberstirn der Nadine treffen mssen. Doch auch das ist noch nicht alles. Unter dem Bild finden sich Zitate aus dem Gerichtsurteil und Kritik daran.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Komplex 2: Schlagverletzungen und mgliche Abwehrverletzungen laut Strafurteil

Mordfall Nadine Ostrowski

Inhalt:

1. Zu den Schlagverletzungen

11. Darstellungen betreffend Schlagverletzungen laut Urteil Gericht und Gutachter

12. Worte des Angeklagten zu den Schlagverletzungen laut Urteil

13. Hinweise im Urteil auf das angebliche Tatwerkzeug fr die Schlagverletzungen die Mag-Lite-Taschenlampe des angeklagten Philip Jaworowski

14. Hinweise aus dem Urteil ber die Beziehung des als rechtsmedizinischen Gutachter beauftragten Dr. Eberhard Josephi zur zustndigen Strafkammer

15. Zusammenfassung und Kritik

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1. Zu den Schlagverletzungen

11. Darstellungen betreffend Schlagverletzungen laut Urteil Gericht und Gutachter

Im Strafurteil auf Seite 16 und 17 steht geschrieben, dass der Angeklagte der Nadine mindestens

drei Mal mit dem Griff seiner Mag-Lite -Taschenlampe auf die linke Kopfseite oberhalb der Stirn an der Behaarungsgrenze geschlagen habe, so heftig, dass in einem Falle die Kopfhaut bis zum Knochen aufgeplatzt sei:

ln dieser Situation schlug der Angeklagte in einer unberlegten Spontanreaktion der Nadine ohne auch nur bedingten Ttungsvorsatz mindestens drei mal mit dem Griff der Maglight-Taschenlampe so heftig auf den Kopf, dass es -wie vom Angeklagten erkannt und gewollt -auf der linken Kopfseite oberhalb der Stirn im Bereich der Behaarungsgrenze bei der Nadine Ostrowski zu drei stark blutenden Verletzungen kam. ln einem Fall war die Kopfhaut bis zum Knochen aufgeplatzt. Zu knchernen Verletzungen kam es nicht." (Strafurteil, S. 16 f.)

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Im Strafurteil auf Seite 31 steht geschrieben, zitiert wird der als rechtsmedizinischer Sachverstndiger geladene Zeuge Dr. Eberhard Josephi:

Es fnden sich mindestens drei auf stumpfe Gewalt zurckzufhrende Verletzungen im Kopfbereich an der Behaarungsgrenze und Hautverfrbungen an den Armen und Hnden, die bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein knnten. Die Stabtaschenlampe des Angeklagten komme insoweit als Tatwerkzeug in Frage. Die Kopfverletzungen zgen starke, sichtbare Blutungen nach sich. Das Opfer bleibe aber handlungsfhig. Die Ausbung der stumpfen Gewalt sei mit Wucht erfolgt. Sie habe zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte, jedoch nlcht zu knchernen Verletzungen gefhrt. Die Lage der Verletzungen deutet auf eine rasche Schlagfolge hin." (Strafurteil, S. 31)

Zieht man die Essenz aus diesen beiden Fundstellen im Strafurteil, so ergibt sich Folgendes:

1. Es soll mit dem Griff einer Mag-Lite-Taschenlampe geschlagen worden sein.

2. Der als rechtsmedizinischer Gutachter beauftragte Dr. Josephi habe erklrt, die Mag-Lite-Taschenlampe des Angeklagten komme als Tatwerkzeug fr die Schlge infrage.

3. Getroffen worden sei nur ein sehr kleiner Teil des Kopfes, nmlich der linke Teil der Behaarungsgrenze oberhalb der Stirn.

4. In diesem ohnehin kleinen Bereich mssen die Schlge nahezu punktgenau zentriert getroffen haben, so dass sich nicht einmal mehr hatte feststellen lassen, ob es nun drei, vier oder vielleicht auch noch mehr Schlge gewesen waren (beide Male heit es: mindestens drei..."). Auch der Hinweis, die Lage der Verletzungen deute auf eine rasche Schlagfolge hin, lsst sich wohl nur in diesem Sinne deuten: So schnell nacheinander, dass weder Tter noch Opfer ihre Positionen verndert haben konnten.

5. Nadines Handlungsfhigkeit sei durch die Schlge nicht aufgehoben worden.

6. Hautverfrbungen an beiden Armen und beiden Hnden knnten nach Angabe des Dr. Josephi bei der Abwehr stumpfer Gewalt entstanden sein.

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12. Worte des Angeklagten zu den Schlagverletzungen laut Urteil

Der angeklagte Philip Jaworowski wird zunchst so zitiert, geschrieben im Strafurteil auf den Seiten 26 und 27:

Sie habe sich aber nicht beruhigt, sondern ihm immer weitere Vorwrfe gemacht. Er habe die .Sache weiter errtern wollen. Er habe kurz mit einer Hand ihre Hnde festgehalten. ln der anderen Hand habe er die Taschenlampe gehalten. Sie habe sich ihm entwunden und dann habe er mit der Taschenlampe, und zwar mit deren Stiel, zugeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt habe man sich im Flur gegenber gestanden. Er habe die Taschenlampe in der linken Hand gehalten, er sei Linkshnder. Warum er zugeschlagen habe, wisse er nicht. Er habe dafr keine Erklrung. Ihm sei die Situation aus der Hand geglitten." Strafurteil, S. 26 f.)

Dann heit es, geschrieben im Strafurteil auf der Seite 27:

Nach dem Schlag sei es fr einen Moment still gewesen. Nadine habe dagestanden

und habe sich den Kopf gehalten. An der Hand habe er Blut gesehen. Viel Blut. Die

Schlge seien aus seiner damaligen Sicht die vllig falsche Reaktion gewesen."

Mehr ist anhand des Strafurteils nicht darber zu erfahren, in welcher Weise es erfolgt sein soll, die durchgehend handlungsfhige Nadine mindestens 3 Mal mit wuchtigen Schlgen an nahezu der selben Stelle am Kopf zu treffen. Offensichtlich sagte Philip auch nichts darber, ob Nadine versucht habe auszuweichen oder Schlge abzuwehren, jedenfalls findet sich nichts dazu im Strafurteil. Und auch zur Anzahl der Schlge uert er sich nicht konkret: Einmal sagt er, er habe zugeschlagen, einmal sagt er, er wisse nicht, warum er zugeschlagen habe, dann ist einmal von Schlgen" die Rede, und dann ist nur noch von einem Schlag die Rede (nach dem Schlag").

13. Hinweise im Urteil auf das angebliche Tatwerkzeug fr die Schlagverletzungen die Mag-Lite-Taschenlampe des angeklagten Philip Jaworowski

An einer Stelle im Urteil wird die Mag-Lite-Taschenlampe, die als Schlagwerkzeug fr die Schlge auf den Kopf gedient haben soll, nher spezifiziert. So steht im Urteil auf Seite 14 geschrieben:

Der Angeklagte parkte sein Fahrzeug in der Nhe der erstgenannten Zufahrt und verlie߷ das Fahrzeug mit einer schwarzen, ca. 35 cm langen aus einem Metallgehuse bestehenden Maglight-Taschenlampe." (Strafurteil, S. 14)

Ein 35 cm langes Mag-Lite-Modell konnte unter Google nicht gefunden werden, doch gefunden werden konnten folgende Modelle:

Mag-Lite ST3D016 3D-Cell Hochleistungs-LED Stab-Taschenlampe, 31,5 cm schwarz fr 3 Mono-Batterien, Gewicht ohne Batterien: 455 Gramm

Gewicht inkl. 3 Monozellen (ca. 140 g /Stck): 875 Gramm

Mag-Lite S4D016 4D-Cell Stablampe 37,5 cm schwarz fr 4 Mono-Batterien, Gewicht ohne Batterien: 545 Gramm

Gewicht inkl. 4 Monozellen: 1.105 Gramm

Man kann also bei einer mindestens 6 Jahre alten Mag-Lite-Taschenlampe, die 35 cm lang ist , von mindestens 900 bis 1.000 Gramm Gewicht ausgehen.

14. Hinweise aus dem Urteil ber die Beziehung des als rechtsmedizinischen Gutachter beauftragten Dr. Eberhard Josephi zur zustndigen Strafkammer

Dieser Punkt knnte deshalb eine Rolle spielen, weil die Erstellung gerichtsmedizinischer Gutachten eine lukrative Einnahmequelle fr Rechtsmediziner ist, die allerdings nur solange sprudelt, wie ein Rechtsmediziner bei Richtern hinreichend beliebt ist. Der Zeuge Thomas Minzenbach, der Aussagen machte, die das bis dahin einfache Tatmodell der Richter schlicht gesagt ber den Haufen warfen, war offensichtlich mit drngenden Fragen danach konfrontiert worden, ob seine Aussagen berhaupt richtig seien, siehe Komplex 1, 2121. und 2122. Auch Richter sind Menschen wie andere auch, auch unter ihnen gibt es welche, denen eine einfache Arbeit lieber ist als Wahrheitssuche in widrigen Fllen, auch unter ihnen gibt es welche, die eine fest gebildete Meinung auch dann nicht aufgeben wollen, wenn es bestechende Gegenargumente gibt. Unter Bercksichtigung der Profitabilitt einer Stellung als Hofgutachter" fr eine bedeutsame Kammer kann es also durchaus sein, dass ein rechtsmedizinischer Gutachter nicht gern das tun mchte, was der LKA-Sachverstndige Thomas Minzenbach getan hatte nmlich eine dem Gericht liebgewordene Hypothese ber den Haufen zu werfen.

Dass die Strafkammer unter Richter Dr. Frank Schreiber die Haltung hatte, liebgewordene Hypothesen auch dann beizubehalten, wenn sie nicht mehr zu den Tatsachen passen, ist indes erstens durch das Urteil belegt, siehe Komplex 1, 14., indem sie einem Kabelstck unter der mit einem Kabel gedrosselten Leiche keinerlei Bedeutung beimaen, zweitens dadurch, dass sie die Aussagen des LKA-Kriminaltechnikers betreffend die Herkunft zweier Kabelstcke schlicht und einfach verdrehten, um es passend" zu machen.

Es ist daher nicht gewagt anzunehmen, dass Dr. Eberhard Josephi frchten musste, zuknftig keine Auftrge mehr von der Kammer, eventuell gar von der Hagener Justiz, zu bekommen, falls seine Aussagen das liebgewordene Bild der Strafkammer stren wrden, demnach Philip den Mord verbt haben musste.

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ber die Beziehung des Dr. Eberhard Josephi zur Strafkammer im Mordfall Nadine steht auf Seite 31 im Strafurteil das Folgende geschrieben:

Der Sachverstndige Dr. Josephi, dessen Sachkunde und Qualifikation der Kammer aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt sind..." (Strafurteil, S. 31)

Salopp gesagt war er demnach der Hofgutachter" der Strafkammer, mit dem die Strafkammer aus ihrer Sicht gut zusammenarbeiten konnte. Bei einer Strafkammer, die soweit geht, dass sie die Untersuchungsergebnisse eines Landeskriminalamtes vertauscht, wie die Kammer unter Richter Dr. Frank Schreiber im Falle der Aussagen des LKA-Experten Kinzenbach, heit das: Die Kammer erwartet von dem Gutachter, dass er sich ihrem Vorgehen anpasst, und der Gutachter wei das auch.

15. Zusammenfassung und Kritik

Die Leiche der Nadine wies mindestens drei", womglich also auch vier oder fnf durch stumpfe Gewalteinwirkung erzeugte Verletzungen an der linken oberen Kopfseite auf, konkret an der Behaarungsgrenze an der Oberstirn. Die erzeugten Verletzungen seien nicht geeignet gewesen, die Handlungsfhigkeit der Nadine einzuschrnken, und ihnen seien keine anderen Verletzungen voraus gegangen, so dass sie jedenfalls bis zum Abschluss der Einwirkung der stumpfen Gewalt handlungsfhig geblieben sei. Fazit: Es wurde nur ein sehr kleiner Teil des Kopfes, kleiner als eine Nase, getroffen, der aber gleich mehrfach, whrend Nadine handlungsfhig gewesen sei.

Als Tatinstrument komme nach Aussagen des Dr. Eberhard Josephi die Stabtaschenlampe des Philip Jaworowski infrage, was sich mit dem abgegebenen Gestndnis insoweit deckt, als dass Philip erklrt hat, mit dem Stiel der Stabtaschenlampe zugeschlagen zu haben. Bei dieser Stabtaschenlampe handelt es sich um ein ca. 35 cm langes und, inklusive Batterien, ca. 1 kg schweres Aluminiumteil, das aufgrund der verwindungssteifen Form und Batteriefllung im Griffbereich eine hnliche Schlagwirkung hat wie ein massiver Metallstab.

Als mgliche Abwehrverletzungen kommen nach Aussagen des Dr. Eberhard Josephi Hautverfrbungen an den Armen und Hnden, also insgesamt mindestens vier Hautverfrbungen, infrage.

Aus der Lage der Verletzungen schliet Dr. Josephi auf eine schnelle Abfolge der Schlge, was nur so zu verstehen sein kann, dass die Verletzungen sehr eng beieinander liegen, entsprechend ohne Vernderung der Positionen von Tter und Opfer zugefgt worden sein mssen.

Weder aus den Worten des Angeklagten noch aus einem anderen im Strafurteil geschilderten Handlungsszenario geht hervor, wie Philip mehrfach zugeschlagen haben will bzw. soll, auch nicht, wie die dunklen Verfrbungen an den Hnden und Armen der Nadine entstanden sein sollen.

Nach den dargelegten Szenarien sollen Philip und Nadine sich von Angesicht zu Angesicht gegenbergestanden haben, als der Nadine die Verletzungen durch stumpfe Gewalt beigebracht wurden.

Kritik:

Die Aussagen des Dr. Josephi sind zunchst widersprchlich. Die schnelle Schlagfolge passt nicht dazu, dass Nadine mit Hnden und Armen Abwehr geleistet haben, dabei mindestens vier weitere Treffer verhindert haben knnte.

Die zitierte Aussage des Dr. Josephi, die Verfrbungen an den Armen knnten auf die Abwehr stumpfer Gewalt zurckzufhren sein, berzeugt auch ansonsten nicht, weil wuchtige Schlge mit dem Stiel einer Metall-Stabtaschenlampe, der mit schweren Batterien gefllt ist, sehr gut erkennbare Spuren auf der Haut hinterlassen. Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Peter Betz, Prof. am Institut fr Rechtsmedizin der Universitt Erlangen, erklrte mir, Winfried Sobottka, am 17.10. 2012 gegen 15.00 Uhr am Telefon, solche Schlge wrden sogenannte parallel-streifige Hmatome erzeugen, die z.B. leicht von Griffspuren abgegrenzt werden knnten.

Treffen solche Schlge auf Krperstellen, wo sich unter der Haut ein knchernes Widerlager befindet (z.B. Handrcken), knnen auch c Quetsch-Risswunden entstehen. Sogar kncherne Strukturen knnen in Mitleidenschaft gezogen werden" (Burkhard Madea, Praxis Rechtsmedizin, 2. Aufl., Heidelberg 2006, S. 296). Quetsch-Risswunden sind im Volksmund als Platzwunden bekannt, und man kann sicherlich annehmen, dass wuchtige Schlge mit einer 1 kg-Stabtaschenlampe wie der beschriebenen an den Hnden zu Platzwunden, womglich auch zu Knochenbrchen fhren wrden, auch an den Armen drften Platzwunden wahrscheinlicher sein als lediglich Hautverfrbungen, die man eher als Griffspuren deuten knnte, also als Hinweis darauf, dass das Opfer an Hnden und Armen festgehalten worden war, sich somit auch weder wehren noch ausweichen konnte..

Ein Szenario, nach dem Philip mindestens drei Mal nahezu exakt die selbe Stelle an der linken Oberstirn der Nadine getroffen haben soll, sonst aber keine Stelle im Gesicht, whrend beide sich gegenbergestanden haben sollen und Nadine physisch die volle Handlungsfhigkeit behalten haben soll, erscheint aus mehreren Grnden als absurd:

&1. Es ist unvorstellbar, dass ein Opfer nicht sptestens nach dem ersten Schlag irgendwie reagiert sei es durch Flucht, sei es durch Positionsvernderung, sei es durch Abwehr mit Armen und Hnden. In jedem dieser Flle wrde es aber bereits praktisch unmglich sein, noch MINDESTENS zweimal nahezu die selbe Stelle und am Kopf, aber keine andere zu treffen, das sagt bereits der gesunde Menschenverstand.

Doch auch Rechtsmediziner, mit denen ich, Winfried Sobottka, diesbezglich telefonierte, zuletzt Prof. Dr. Peter Betz, Prof. am Institut fr Rechtsmedizin der Universitt Erlangen, am 17.10. 2012 gegen 15.00 Uhr, konnten es sich nicht vorstellen, dass die beschriebenen Verletzungen der Nadine an der Oberstirn von Angesicht zu Angesicht erzeugt worden sein konnten, whrend sie handlungsfhig war. Prof. Betz dachte kurz laut darber nach, ob solches mglich sei, wenn jemand sitzen wrde, doch selbst das erschien ihm unvorstellbar.

&2. Geht man davon aus, dass Philip Linkshnder ist, ferner spontan zugeschlagen haben soll, so htte er Nadines Kopf nicht auf der linken, sondern auf der rechten Seite treffen mssen, denn das entspricht dem einfachsten und damit spontan angewandten Bewegungsablauf eines Linkshnders, der nicht speziell anders konditioniert ist. Abgesehen davon, dass die Wunden auf der linken Kopfseite insofern nicht dazu passen, dass Philip der Tter war, wre es ein noch greres Wunder, wenn er es als Linkshnder geschafft htte, mindestens drei Mal nahezu die selbe Stelle auf der linken Kopfseite der Nadine zu treffen!.

Auch das Gerichtsurteil, in dem sich kein Hinweis darauf findet, wie Philip die Nadine fter als einmal an nahezu der selben Stelle getroffen haben will bzw. soll, kann durchaus als Besttigung dafr gewertet werden, dass das Gericht diese Klippe umschiffen wollte, ebenso, wie der magere Hinweis auf die Hautverfrbungen an den Armen und Hnden, die angeblich Abwehrverletzungen gegen Schlge mit einer samt Batterien massiven 35-cm langen Metallstabtaschenlampe gewesen sein knnten: Abgesehen von den oben zitierten Stellen findet sich absolut nichts dazu.

Durchaus plausibel klingt hingegen eine andere Deutung der Verletzungen: Jeweils 2 junge Frauen hielten Nadine jeweils an einem Arm und einer Hand fest, erzeugten dabei Griffspuren die genannten Hautverfrbungen an Hnden und Armen. Die fnfte junge Frau, eine Rechtshnderin, schlug mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand auf Nadines Oberstirn, ein Bereich, der zu den Schmerzpunkten des Krpers gehrt, um jeden inneren Widerstand in ihr zu brechen und sie fr jedes weitere Vorgehen gefgig zu machen. Nachdem die linke Oberstirn mrbe geschlagen war, reichte dann ein Kchenhandschuh, mit dem man nur fest auf die Verletzungen drcken und dabei reiben musste, um Nadine in jeder Lage gefgig zu bekommen.