Seite aus dem Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 22.11. 2010 im Verfahren gegen den Lüner Staatskritiker Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,

36 KLs 51/07, 155 Js 170/07, (155 Js 685/07), (155 Js 1056/09),

betreffend eine Falschbeschuldigung durch die Polizistin Suley Köppen,  Staatsschutzpolizei Dortmund, die eindeutig die Beschreibung eines niederträchtigen Mordversuchs liest, allerdings nur als Widerstand  gegen die Staatsgewalt angeklagt war, und die Begründung des Freispruchs in dem Punkt der Anklage.

Zu bemerken: Die Rechtsanwältin Henriette Lyndian, Dortmund, erklärte in ihrem Plädoyer, dass meine Darstellungen hinsichtlich des Polizeieinsatzes am 04.12.2007, während dessen mir die angebliche Widerstandshandlung vorgeworfen worden war,ob im Internet, ob im schriftlichen Vorverfahren, ob während der Hauptverhandlung, stets inhaltlich gleich gewesen sei, während die als Zeugen geladenen Polizisten sich ständig in Widersprüchen verstrickt und sich unterschiedlich geäußert hätten.

Den wahren Ablauf des Polizeieinsatzes am 04.12. 2007 kann man hier nachlesen:

http://www.freegermany.de/polizeiueberfall-u-lwl-klinik-04-12-2007.html