Seiten aus dem Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 22.11. 2010 im Verfahren gegen den Lüner Staatskritiker Winfried Sobottka,

36 KLs 51/07, 155 Js 170/07, (155 Js 685/07), (155 Js 1056/09),

betreffend einen angeblich mich beherrschenden Wahn, der darin bestehe, dass ich mir einbildete, BRD-Staat und BRD-Gesellschaftsmacht (Medien usw.) lägen in den Händen von Satanisten, die mich aufgrund meiner Kritik an den Zuständen verfolgten.

Wahr ist: BRD-Staat und BRD-Gesellschaftsmacht liegen in den Händen von Satanisten, und seit Jahren bekämpfen sie mich mit allen Mitteln.

Abgesehen von dem soeben beschriebenen angeblichen Wahn sei ich aber nicht wahnhaft krank, im Gegenteil schriebe ich zu allen möglichen Themen des Zeitgeschehens auf intellektuell durchaus hohem Niveau - so zitiert das Gericht den Psychiater. Dass dieser auch noch klar gesagt hatte, nach seiner Einschätzung sei ich nicht als "gefährlich" einzustufen, was er eindrucksvoll damit belegt hatte, dass er in der Pause zuvor noch einen Plausch beim Zigarettenrauchen mit mir gehalten habe, das, so sagte er, hätte er natürlich nicht gemacht, wenn er mich für gefährlich hielte, kommt im Urteil nicht ganz so klar zum Ausdruck.