Seiten aus dem Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 22.11. 2010 im Verfahren gegen den Lüner Staatskritiker Winfried Sobottka,

36 KLs 51/07, 155 Js 170/07, (155 Js 685/07), (155 Js 1056/09),

betreffend Äußerungen in einem angeblich mir gehörenden Forum unter winfried-sobottka.de im Jahre 2007.

Tatsache ist, dass die genannte Domain mir damals nicht gehörte, damals war vielmehr eine gewisse Anja Vogel, Tengen, Domaininhaberin, und ich nicht einmal Administrationsrechte hatte - die wurden vielmehr von Thomas Vogel, Tengen, ausgebübt.

Im Grunde hätte er also ebenso wie ich belangt werden müssen - aber das wollte man offenbar nicht. Ich hatte in der Hauptverhandlung auch klar darauf hingewiesen, dass nicht ich, sondern Anja Vogel Domaininhaberin gewesen sei, dass ich keinerlei administrationsrechte gehabt habe, sondern jene in den Händen des Thomas Vogel gelegen hatten. Es gibt wohl gute Gründe dafür, dass Richter Helmut Hackmann diese Wahrheit im Urteil verfälscht hat - an einer Vielzahl von Stellen, wie man unten nachlesen kann.

Anzumerken ist,. dass die Domain später freigegeben, im Jahre 2009 dann von mir registriert wurde und seitdem tatsächlich von mir genutzt wird.