01.12.2012

Zunächst Erfreuliches: Zum vierten Male wurde die Zahl von 10.000 Monats-besuchern überschritten, und abgesehen von zwei Monaten, in denen Internetflyer die Zahlen positiv beeinflussten, war der November 2012 der drittbeste Monat dieser Domain nach durchschnittlichen Tagesbesuchen. Die durchschnittliche Verweildauer pro Besuch von 5 Minuten und 18 Sekunden ist im Vergleich zu vielen anderen Webseiten recht hoch, hier wird also gelesen (Anmerkung für Laien: Suchmaschinen lesen blitzschnell und sind dann wieder verschwunden-  und ziehen die durchschnittliche Besuchsdauer damit nach unten. Die menschlichen Besucher verweilten daher deutlich länger als 5 Minuten und 18 Sekunden).

Außerdem waren es 85 Länder, aus denen besucht wurde. Nach wie vor interessieren sich bestimmte Kreise im Ausland also dafür, was ein kritischer Deutscher schreibt, der kein Blatt vor den Mund nimmt und sich vor keinen Karren spannen lässt.

Danke an alle Besucher und an die Internetanarchisten, die durch Positionierungen von Artikeln an diesem Erfolg kräftig beteiligt sind!

Was die Causa Mollath angeht,  so lässt sie einige Dinge bekannt werden, die von der breiten Öffentlichkeit aber wohl leider nicht unbedingt hinsichtlich ihrer Tragweiten verstanden werden.

Im Grunde liegt eine Lage vor, in der man sagen muss: "Mollath muss entlassen werden, so schnell, wie möglich." Aber das deutsche Recht ist nicht nur auf Rechtswillkür ausgelegt, sondern auch auf dessen Bewahrung. Selbst Urteile und Beschlüsse, die offenkundig für jeden von vorn bis hinten an der Sache vorbeigehen, lassen sich nicht so einfach aus der Welt schaffen. Es muss ein Wiederaufnahmeverfahren geführt werden, und das können grundsätzlich nur Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt schriftlich beantragen, das Justizopfer selbst könnte es unter erschwerten Bedingungen auch - zu Protokoll der zuständigen Gerichtsgeschäftsstelle.

Aber wie käme Mollath dahin? Oder irgendein anderes Psychiatrieopfer oder Haftopfer? Und wie viele Rechtsanwälte in Deutschland würden es wagen, im Falle eines Willkürurteils ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen und sich damit den Zorn der Terrorjustiz zuzuziehen? Man kann sich absolut sicher sein, dass Jörg Kachelmann heute ein Leidensgenosse von Gustl Mollath wäre, ob im Knast, ob in der Psychiatrie, wenn er nicht erstens einen mutigen Spitzenanwalt hätte bezahlen können, wenn er zweitens nicht schon während des Prozesses im öffentlichen Rampenlicht gestanden hätte.

Außerdem reicht es für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht, beweisen zu können, dass alles auf Lug und Trug baute, dass völlig unlogisch bewertet wurde o.ä. - es müssen völlig neue Aspekte her, die zum Zeitpunkt der Urteilssprechung noch gar nicht bekannt waren!  Ansonsten kann es kein Wiederaufnahmeverfahren geben - auch nicht bei unbestreitbar offenkundigem Unrecht!

Dazu sollte Bundespräsident Gauck mal etwas sagen, und nicht nur der.

Die Diskussion im Falle Mollath läuft enttäuschend ab: Die Süddeutsche, die vermutlich ein Exklusivrecht hat (dem Gustl Mollath sei es gegönnt!), bestimmt, worüber der Rest der Republik, sei es in den Medien, sei es in den Blogs, diskutiert. Grundsätzliche Systemfehler kommen nicht auf den Tisch, dass selbst die dem Mollath vorgeworfenen Straftaten völlig unhaltbar sind, wenn man "Im Zweifel für den Angeklagten!" ernst nimmt, hat noch niemand klar gesagt.

Es ist eine Schande, dass Rechtsanwaltschaft und der Betrieb der "Rechtswissenschaften" (die Lehre) immer noch schleimige Büttel  eines hochkriminellen Justizsystems sind.

Auch meine vormals hohe Meinung von Rechtsanwältin Heidrun Jakobs musste ich revidieren:

http://rechtsanwaeltin-heidrun-jakobs-zensur.blogspot.de/#!/2012/11/neues-blog-rechtsanwaltin-heidrun.html

Ich werde mich an der schleimigen Zurückhaltung nicht beteiligen, an der Stelle "leide" ich unter einem Zwang: Ich kann perverse Willkür und Niedertracht nicht ertragen, ohne dagegen zu rebellieren.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka