08. November 2012

Versuche des Staatsschutzes, mir Zeit dadurch zu stehlen, dass er mich von Agenten anrufen lässt, die mehr oder weniger unprofessionell versuchen, mir einerseits Legenden aufzutischen, mich andererseits auszufragen, sind offenbar nicht zu stoppen. Ich glaube nicht, dass ich alle Fehler bemerke, die die Agenten des Staatsschutzes dabei machen, doch zumindest ist es so, dass sie immer genügend Fehler machen, die ich bemerke.

Betreffend das nun ohne meine Schuld verschobene Strafverfahren erhalte ich, z.T. per Email, Tipps. Ich freue mich darüber, da sie natürlich gut gemeint sind, möchte aber wissen lassen, dass meine Strategie bereits fest steht. Ich werde in allen Punkten hart an der Sache vortragen und argumentieren bzw. an den Sachen. Abgesehen davon, dass es in der Natur der Sache liegt, dass mein Sachvortrag bei Gericht und Staatsanwaltschaft nicht unbedingt Begeisterung auslösen wird, werde ich es vermeiden, Provokationen um ihrer selbst zu begehen. Das aus verschiedenen Gründen, auch aus dem Grund, dass solche Provokationen neben der Sache Tür und Tor für gerichtliche Ablenkungsmanöver öffnen könnten.

Ich habe aus den Strafverfahren am AG Lünen (ein Hauptverhandlungstermin am 07.05. 2007) und am LG Dortmund (11 Hauptverhandlungstermine im zweiten Halbjahr 2010) natürlich gelernt, habe die Tricks der Verbrecherjustiz kennen gelernt, habe viele Fehler begangen, die mir heute klar sind, vermutlich auch ein welche, die mir nicht klar sind.

Sicher ist jedenfalls, dass Verfahrenstransparenz und - dokumentation die Dreh- und Angelpunkte einer guten Verteidigung sein müssen, und dass dabei zwei Dingen eine besondere Rolle zukommt: Erstens dem gerichtsurteil selbst, zweitens dem Protokoll der Hauptverhandlung. Vor allem diese beiden Dinge sind der Fundus, auf den sich ein Revisionsbegehren stützen kann, während Verfahrensfehler im Vorverfahren nur unter verschärften Bedingungen eine Revision begründen können.

Gerichtsurteil und Hauptverhandlungsprotokoll bieten zugleich aber auch die beste Basis für Publikationen: Sie machen im besten Falle offenkundig, mit welchen Tatsachen, Gedankenzügen und Anträgen das Gericht konfrontiert war und was es dann daraus machte.

Das Gerichtsurteil schreibt der Richter / schreiben die Richter im stillen Kämmerlein, nachdem das Urteil gesprochen ist. Auf das Gerichtsurteil kann eine Verteidigung daher nicht mittelbar Einfluss nehmen, sondern nur unmittelbar, indem sie über das Hauptverhandlungsprotokoll und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einen Rahmen schafft, in dem es dem Gericht schwerfällt, an ihm bekannten Tatsachen, wissenschaftlichen Erkenntnissen  und Rechtsprechungsgrundsätzen vorbei zu arbeiten.

Anders beim Hauptverhandlungsprotokoll:  Wird ein Antrag während der Hauptverhandlung von der Verteidigung verlesen und zugleich schriftlich zur Aufnahme in das Protokoll eingereicht, dann ist dieser Antrag im Wortlaut Teilinhalt des  Hauptverhandlungsprotokolls, damit ist und bleibt bewiesen, dass das Gericht seinen Inhalt zur Kenntnis genommen haben muss.

Da es über Akteneinsicht möglich ist, im Nachhinein an das Hauptverhandlungsprotokoll zu gelangen, kann auf diesem Wege die sonst übliche Verfahrensweise der Verbrecherjustiz, zu ihrem Vorgehen nicht passende Tatsachen aus allem heraus zu halten, grundsätzlich erfolgreich torpediert werden.

Natürlich ist ein solches Verfahren recht aufwendig, weitaus aufwendiger, als würde man dem Gericht erhebliche Tatsachen einfach nur nennen, was nach den Gesetzen reichen müsste (Pflicht des Richters zur Sachverhaltsaufklärung):  Soweit möglich, müssen Beweismittel (z.B. in Form von Dokumentenkopien) eingebracht werden, die schriftlichen (und verlesenen) Argumentationen sollten leicht verständlich, müssen jedenfalls schlüssig sein, und selbst bei unter vernünftigen Menschen nicht zu bestreitender Offensichtlichkeit der Bedeutung des Vortrages muss auch noch zusätzlich erklärt werden, warum und in welcher Weise der Vortrag im Verfahren von Bedeutung ist. Man darf der Verbrecherjustiz keinen Ausweg mehr in der Weise lassen, dass es ihr nicht nachweisbar wäre, ihr bekannt gemachte Tatsachen unterschlagen oder an deren Stelle gar Falsches erklärt zu haben, oder entgegen aller Vernunft einfach so getan zu haben, als seien wesentliche vorgetragene Tatsachen unwesentlich, oder einfach so getan zu haben, als sei sie zu dumm gewesen, aus ihr bekannten Tatsachen die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Wer sich vor Augen hält, nach welchen Maßstäben Rechtsanwälte üblicherweise bezahlt werden, dem wird klar, dass ein Rechtsanwalt, der z.B. im Falle meiner Verteidigung im aktuellen Strafverfahren so vorginge, letztlich nur noch auf einen geradezu lächerlichen Stundensatz für seine Mühen käme, der ihm ein wirtschaftliches Überleben längst nicht ermöglichte.  Anders bei einem Rechtsanwalt, der gerade das Nötigste tut, um seinem Mandanten oder,  im Falle der Pflichtverteidigung, der Staatskasse Verteidigungskosten in Rechnung zu stellen, der im Grunde nichts anderes tut, als ein oder zweimal ein Gespräch mit dem Mandanten zu führen, dann in der Hauptverhandlung auf das Stellen von Anträgen verzichtet, und letztlich ein Pläydoyer aus dem Stand hält: Der verdient jedenfalls nicht schlecht, kann sich zu den "Besserverdienenden" gehörig fühlen - zu dem Preis, dass er der Verbrecherjustiz das Feld nach ihrem Belieben überlässt.

In kurzen Worten: Ein Rechtsanwalt, der seine Mandantschaft fachgerecht gegen Willkürjustiz verteidigt, kann wirtschaftlich nicht existieren, doch einem Rechtsanwalt, der die Verbrecherjustiz frei schalten und walten lässt, dem geht es wirtschaftlich gut.

Sie haben nichts, wirklich nichts ausgelassen. Ich betrachte es als eine ausgesprochen vornehme Aufgabe, die Verbrecherjustiz vor Probleme zu stellen, auf die sich nicht eingerichtet ist. Und ich betrachte es als eine ausgesprochen vornehme Aufgabe, den mörderischen Staatsschutz zu überführen, im Mordfall Nadine Ostrwoski, aber auch hinsichtlich seiner heimtückischen und mörderischen Angriffe mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen, auf mich. Im Gesamtkontext gehe ich nicht nur davon aus, dass Fatiha Kassaskeris ebenfalls mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen bekämpft wird, sondern auch davon, dass die Mutter des Philip Jaworowski mit solchen Strahlen gemordet wurde, denn sie muss zuviel gewusst haben, darüber, wer wann die Möglichkeit hatte, in Philips Zimmer Indizien zu verstecken, und auch darüber, was es mit dem Messer auf sich hatte, das erst bei einer zweiten Durchsuchung des Zimmers, Monate nach Philips Festnahme, unter dessen Schrank gefunden wurde.

Zu dem Messer ist noch einiges zu sagen, das wird noch heute im Blog:

http://anarchisten-boulevard.blogspot.de/

geschehen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka