19. November 2012 Die Süddeutsche Zeitung hat im Falle Gustl Mollath zugeschlagen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536 was bemerkenswert ist - steht sie doch sonst Seit an Seit mit den Staatsverbrechern, wenn es um Vertuschung der schlimmsten Staats-Skandale geht. Allerdings ist das Vorgehen der SZ Im Fall Mollath nicht gerade symptomatisch für das Verhalten der Massenmedien - das Handelsblatt etwa hat über Gustl Mollath noch gar nicht berichtet. Nun werden sich so einige gedacht haben: "Bald ist Gustl Mollatrh draußen!" - und damit liegen sie falsch. Auch die Politiker von SPD und Grünen, die ihrerseits für zahllose nicht weniger schlimme Justizverbrechen verantwortlich zeichnen, gehen nicht etwa auf Beate Merk los, weil sie die Freilassung Gustl Mollaths forderten. Nein - sie gehen auf Merk los, weil sie das Parlament belogen und Steuersünder verschont hat, und weil im nächsten Jahr Bayern- und Bundestagswahl sein werden. Heute bekam ich eine Email von jemandem, der noch nicht lange aus der Psychiatrie entlassen ist - nach zwei Jahren der Freiheitsberaubung. Einen Monat lang musste er zwangsweise Psychopharmaka schlucken, siehe:
dass er es nicht länger musste, ist nur seinem entschlossenen Kampf (inklusive Strafanzeigen gegen die behandelnden Ärzte, was einen Klinikwechsel zur Folge hatte) zu verdanken. Der Mann, vor Wut kochend über an ihm begangene Behördenwillkür, hatte in einem Telefonat so etwas gesagt wie: "So mancher an meiner Stelle wäre schon Amok gelaufen..." Obwohl er niemals wegen Gewalttätigkeit aufgefallen war, reichte das für ein Strafverfahren am Landgericht, in dessen Folge er nach § 63 StGB eingewiesen wurde. Der Fall Gustl Mollath wird noch spannend, denn dem Bundesverfassungsgericht liegt nun eine offensichtlich sehr gut ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen die zahllosen Rechtsbrüche der "ordentlichen" Gerichtsbarkeit, sprich gegen die Urteile vom LG Nürnberg und dem BGH vor. Normalerweise würde das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Beschwerde zur Entscheidung in einem solchen Fall verweigern - ohne Angabe von Gründen, was es Dank CDU und FDP seit 1993 kann. Doch ausnahmsweise würde diese Art billigster Einfachwillkür in diesem konkreten Falle wohl zur Wahrnehmung seitens einer breiten Öffentlichkeit führen, was diese kriminelle Verfahrensweise bekannt machte und das BVfG misskreditierte. Die Alternative dazu ist, dass das BVfG die Urteile von BGH und LG Nürnberg niedermachte, was natürlich auch nicht schlecht wäre. Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka |