28.11. 2012 In Vorbereitung der Handzettelaktion, aber auch der Internet-Party Bayern, befasse ich mich aktuell näher mit wenig behandelten Einzelheiten, die allerdings auch sehr interessant sind. Die angeblichen Körperverletzungen, die nach späteren Ausführungen der Bayernjustiz klare Belege für hochgradige Gefährlichkeit des Gustl Mollath sind, wollte die Staatsanwaltschaft zunächst nur mit einem Bußgeld von 1000 Euro ahnden. Hätte Mollath gezahlt, wäre der Fall erledigt gewesen. Aber er erklärte sich für unschuldig, ließ es auf einen Prozess ankommen. Eigentlich eine Sache für das kleine Amtsgericht - aber das kann nicht nach § 63 StGB wegsperren, und Mollath ging der Justiz ja längst schwer auf die Nerven. Also übertrug das Amtsgericht den Fall an das Landgericht, und das machte dann in einem Inquisitionsprozess kurze Fünfe. Außerdem wäre Mollath der Psychiatrie um ein Haar entschlüpft - Gutachter Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin hatte es in seinem Gutachten nämlich nur als "möglich" bezeichnet gehabt, dass Mollath seine Frau zukünftig würgen werde, und das hätte nicht ausgereicht, um ihn festzuhalten. Doch als Mollaths Anwalt mit eben dieser Begründung die Freilassung seines Mandanten forderte, wurde nachträglich eine "sehr hohe Wahrscheinlichkeit" dafür behauptet, dass Mollath zukünftig würgen werde - ohne weitere Befunderhebung und ohne Begründung der Abänderung. Das nennt man "Gutachten auf Bestellung". In solche und andere unglaubliche Einzelheiten gibt die folgende Seite einen vorläufigen Überblick: Vorläufiger Überblick über Einzelheiten des Inquisitionsverfahrens zum Nachteil des Gustl Mollath Wir sind das Volk, wir müssen es den Verbrechern zeigen! Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
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