30.11. 2012

Zu den angeblichen Straftaten des Gustl Mollath, Teil 2

2. Komplex: Angebliche Freiheitsberaubung am  31. Mai 2002

Am 31. Mai 2002, nach dem Auszug der Petra Müller /damalige Frau des Gustl Mollath aus der gemeinsamen Wohnung mit ihm, kam es zu einem Besuch der Petra Müller in der Wohnung des Gustl Mollath, weil diese noch Sachen habe abholen wollen. Petra Müller beschuldigte Gustl Mollath später, er hab sich ihr gegenüber aggressiv verhalten, habe sie auf das Bett geworfen und festgehalten, habe ihr die Ausgangstür versperrt. Etwa eineinhalb Stunden nach Beginn des Besuches habe eine Freundin, die sie vorsichtshalber mitgebracht habe, an der Wohnungstür geklopft, dadurch sei eine Unaufmerksamkeit Mollaths entstanden, diese habe sie, Petra Müller, nutzen können, um die Wohnung zu verlassen.

Bewertung: Petra Müller konnte anschließend alles  behaupten, da es ja keine Zeugen gegeben hatte. Von Verletzungsspuren ist keine Rede, und natürlich kommt die Frage auf, warum Petra Müller die Wohnung des Gustl Mollath überhaupt allein betreten habe, wenn sie doch bereits befürchtet haben soll, dass es zu Problemen kommen könne.

Weitaus sinnvoller und verständlicher wäre es da doch gewesen, die Freundin, die ohnehin mitgekommen war und draußen wartete, als Zeugin mit in die Wohnung zu nehmen. Noch unverständlicher wirkt der Verzicht der Petra Müller auf eine Begleitung bis in die Wohnung vor dem Hintergrund, dass Mollath die Petra Müller ja nach deren Behauptungen schon einmal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und äußerst brutal verprügelt haben soll.

Verständlich wirkt der Umstand, dass Petra Müller darauf verzichtete, sich von der Freundin in die Wohnung begleiten zu lassen, allerdings dann, wenn man annimmt, dass Petra Müller genau wusste, dass ihr keinerlei Gefahr von Gustl Mollath drohte, und man ferner annimmt, dass sie  darauf zielte, eine Falschbeschuldigung des Gustl Mollat zu konstruieren, ohne die Freundin zu einer Falschausssage bewegen zu müssen.

Dipl.-Kfm Winfried Sobottka