Tatsache Nr. 22: Auf Seiten 41 unten und 42 oben erklärt das Gericht, Philipp Jaworowskihabe planmäßig gehandelt, eine Affekttat sei daher auszuschließen.
Tatsache Nr. 23: Das Landgericht Hagen erklärt in seinem Urteil, Philipp Jaworowski habe den Entschluss gefasst gehabt, dieangeblich von ihm vom Tatort mitgenommenen Gegenstände einzeln zu entsorgen, ferner, dass er einenmitgenommenen Kochtopf bereits entsorgt gehabt habe. Das Gericht erkennt in all dem, was es hier behauptet,einen Beleg für zielgerichtetes und planvolles Handeln des Philipp, um einer Überführung als Täter zu entgehen.
Tatsache Nr. 24: Laut Urteil soll Philipp Jaworowski, nach dem Mord zuhause angekommen, allevom Tatort mitgenommenen Teile (Telefon, Kabel, Messer usw.) gemeinsam mitseinen blutbeschmierten Kleidungsstücken in die Duschtasse gelegt und laufendemWasser ausgesetzt haben. Nur die Taschenlampe und das Brotmesser soll er spätereiner gründlicheren Behandlung unterzogen haben.
Tatsache Nr. 25: Laut Urteil - dafür werden Zeugen benannt - sei Philipp Jaworowski gegen 1.30 Uhr, nachdem er sich zuhause gereinigt hatte,bereits wieder mit seinem Auto unterwegs gewesen.