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Die belegten Tatsachen betreffend das Hauptbelastungsindiz "Drosselkabel" gegen Philip Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

(ausführlich in Worten)

Dass es in Mordfällen Indizien gibt, die auf den Täter deuten, ist nicht ungewöhnlich. Aber wenn es ein Indiz einmal
öfter gibt, als es dieses Indiz eigentlich geben sollte, dann muss etwas faul sein.
Und wenn außerdem noch Richter nachweislich lügen, dann muss etwas oberfaul sein.



  
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Punkt 1: Am 19. August 2006 verließen die Eltern der Nadine Ostrowski ihr Wohnhaus, in dem wenig später der Mord an ihrer Tochter geschah, am gegen 19.30 Uhr. Erst danach, ab 20 Uhr, seien die Besucherinnen Ida Haltaufderheide, Julia Recke, Celia Recke und Janina Tönnes eingetroffen.

  
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Punkt 2: Als die Eltern am 20. August 2006 gegen 1.30 Uhr zurückkehrten, lag Nadine ermordet im Gäste-WC. Als die Leiche wenig später angehoben wurde, fand man einen vom Kabel abgerissenen TAE-Stecker mit einem Kabelrest unter der Leiche.

                            
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Punkt 3: Am 15. September 2006 gaben Polizei und Staatsanwaltschaft Hagen auf einer Pressekonferenz Stellungnahmen zur Verhaftung des Philip Jaworowski ab:

Man habe das Ostrowski-Telefon und das zugehörige Kabel im Zimmer des Philip gefunden, am Kabel seien Blut vom Mordopfer und DNA von Philip festgestellt worden.


Es schien alles zu passen: Täter hatte Ostrowski-Telefon aus der Wand gerissen, das Telefonkabel zum Drosseln verwendet, nach der Tat beides mitgenommen und hinter seinem Schrank versteckt.

  
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Punkt 4: Am 24. April 2007 erklärte der kriminaltechnische Sachverständige Thomas Minzenbach, Landeskriminal- amt (LKA) NRW, im Zeugenstand, der unter Leiche gefundene Telefonstecker mit Kabelrest habe zum Telefon der Ostrowski gehört, doch das Kabel mit Spuren von Opferblut und Philips DNA habe mit Sicherheit nicht zum Telefon der Ostrowski gehört (gemeint ist das Kabel, das man bei Philip hinter dem Schrank fand).


  
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Punkt 5: Die unter Punkt 4 zitierte Aussage des Thomas Minzenbach, LKA NRW, das bei Philip gefundene Kabel habe mit Sicherheit nicht zum Festnetztelefon der Ostrowski gehört, wird in einem Pressartikel am folgenden Tage bekräftigt. Ein Missverständnis der Prozessbeobachtung kann man sicherlich auschließen: Die Aussage des Thomas Minzenbach war offenbar hart auf den Prüftstand gestellt worden, und sie konnte wohl auch nicht missverstanden werden.

  
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Punkt 6: In einem seiner "Geständnisse", vermutlich im ersten beim Prozessauftakt, hatte Philip erzählt, der TAE-Stecker "unter der Leiche" sei vermutlich beim Drosseln der Nadine vom Drosselkabel abgerissen worden.

  
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Punkt 7: In einem anderen "Geständnis", vermutlich nach der Aussage des LKA-Experten Thomas Minzenbach, als es klar war, dass der "Stecker unter der Leiche" nicht zu dem bei Philip gefundenen Kabel gehörte, erzählte Philip, er habe das ganze Kabel mit nach Hause genommen und dort den TAE-Stecker abgeschnitten.


  
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Punkt 8: Stellt man sich die Frage, warum Philip sein "Geständnis" jeweils den scheinbaren oder tatsächlichen Erkenntnissen des Gerichtes anpasste, dann stößt man auf eine plausible Antwort aus der Prozessbeobachtung: Dem Philip war die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht angedroht, falls er nicht passend zu den festgestellten Tatsachen gestehe:      Beleg   


  
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Punkt 9: Nach den im Gerichtsurteil zitierten Aus- führungen des Rechtsmediziners Dr. Eberhard Josephi, Dortmund, wies die Leiche nur eine Drosselmarke auf - es war also nur mit einem Kabel gedrosselt worden, entweder mit dem Ostrowski-Kabel, von dem der TAE-Stecker unter der Leiche gefunden worden war, oder mit dem bei Philip hinter dem Schrank gefundenen Kabel, oder mit einem ganz anderen Kabel, von dem bisher keine Spur gesichtet wurde...


  
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Punkt 10: Seit dem 24.04. 2007, als Thomas Minzenbach die Aussagen zur Herkunft der Telefonkabel gemacht hatte, war die Existenz zweier Kabel das große ungelöste Rätsel im Gerichtsprozess. Noch zwei Tage vor der Urteilsver- kündung (21.06. 2007) wussten die Pflichtverteidiger nicht, wie das Gericht mit der Tatsache, dass zwei Kabel im Spiele waren, umzugehen gedachte, wie ein am 19.06. 2007 gestellter Hilfsbeweisantrag, erwähnt im Urteil, belegt.


  
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Punkt 11: DANN DER UNGLAUBLICHE SKANDAL!

In Ihrem Urteil stellten die Richter die Aussagen des LKA-Kriminaltechnikers Thomas Minzenbach einfach auf den KOPF! Sie logen kriminaltechnisch gesicherte Tatsachen um!


Betreffend den unter der Leiche gefundenen TAE-Stecker mit Kabelrest behauptet das Landgericht einfach falsch, dieser habe nicht zum Ostrowski-Telefon gehört, seine Herkunft sei ungeklärt geblieben!


  
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Punkt 12: NOCH EINMAL DER UNGLAUBLICHE SKANDAL!

Auch betreffend das bei Philip gefundene Kabel stellten die Richter die Aussagen des LKA-Kriminaltechnikers Thomas Minzenbach einfach auf den KOPF! Sie logen zum zweiten Male eine kriminaltechnisch gesicherte Tatsache um!


Betreffend das bei Philip hinter einem Schrank gefundene Kabel mit Blutspuren vom Opfer und DNA von Philip behauptet das Landgericht falsch, dieser habe zum Ostrowski-Telefon gehört!


  
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Punkt 13: Laut ihrer Ausführungen im Urteil gingen die Richter nicht davon aus, dass Philip ein Kabel "bewusst" mit zum Tatort gebracht hatte.


  
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Punkt 14: Laut ihrer Ausführungen im Urteil gingen die Richter aber auch nicht davon aus, dass Philip ein Kabel "zufällig" mit zum Tatort gebracht habe.

Insgesamt gingen die Richter also gar nicht davon aus, dass Philip ein Kabel mitgebracht hatte.


  
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Punkt 15: Laut ihrer Ausführungen im Urteil gingen die Richter davon aus, dass Nadine mit dem Kabel vom Ostrowski-Telefon gedrosselt worden war. Vor diesem Hintergrund würden die Feststellungen des kriminal-technischen Experten Thomas Minzenbach bedeuten, dass der TAE-Stecker unter der Leiche zum Drosselkabel gehört hatte, während das bei Philip gefundene Kabel mit dem Mord nichts zu tun hatte. So kommt die Frage auf, wie an dem bei Philip gefundenen Kabel u.a. Blutspuren vom Opfer sein konnten.







Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.