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Hämatome sind in der Rechtsmedizin auch als Folgen des Festhaltens von Personen bekannt, vor allem an den Armen. Man bezeichnet solche Spuren als "Griffspuren". Anders als im Falle von Schlagverletzungen mittels stumpfer Gegenstände, die auch zu Hämatomen führen, aber oft von Hautabschürfungen oder kleinen Wunden begleitet werden, kommt es im Falle von Griffspuren nicht zu Hautabschürfungen oder offenen Wunden. |
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Die Schilderungen unten beziehen sich zum Teil auf Kindesmisshandlungen - einem Erwachsenen durch kräftiges Zupacken die Rippen zu brechen, dürfte einem Menschen vermutlich nicht möglich sein. |
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Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD ist links nachlesbar. |