Durch Schließen dieses Fensters oder Betätigen der Zurück-Taste Ihres Browsers Rückkehr zur vorherigen Seite 




Schlagverletzungen auf der linken Seite des Kopfes, Stichverletzungen in der linken Hälfte von Gesicht und Hals - laut Urteil.

Üblicherweise spricht das für die Täterschaft eines Rechtshänders - Philipp Jaworowski ist aber Linkshänder.


   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         

   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         



   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         



   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         

   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         



   
                                   Vollständige Urteilsseite einsehen         


Tatsache Nr. 32: Das Gericht erklärt in seinem Urteil:

- Philipp soll der Nadine im Rahmen einer Spontanhandlung mehrmals auf den Kopf geschlagen haben

- Die Schläge hätten zu drei stark blutenden Wunden auf der linken Kopfseite oberhalb der Stirn geführt.

















Tatsache Nr. 33:

Auch nach Schilderung der Mutter: Alle Verletzungen in der linken Hälfte des Gesichtes und des Halses.










Tatsache Nr. 34:

Nach Schilderungen Philipps ist er Linkshänder, auch habe er die Taschenlampe in der linken Hand gehalten, als er mit ihr von vorn auf den Kopf Nadines geschlagen habe.
























Tatsache Nr. 35:

Der Rechtsmediziner Dr. Eberhard Josephi ging laut Urteil darauf ein, dass Philipp Jaworowski Linkshänder ist: "Diese Verletzungen könnten aber einer liegenden Person durch einen Linkshänder ohne weiteres beigebracht werden." .

Leider ist dem Urteil nicht zu entnehmen, ob ein Linkshänder nach Ansicht des Rechtsmediziners Dr. Eberhard Josephi in der Lage gewesen wäre, der ihm gegenüber stehenden Nadine die Schlagwunden auf der linken Kopfseite so beizubringen, wie sie vorgefunden wurden....







Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.