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Licht und Haustür am Tatort nach Urteilsdarstellungen




   
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Tatsache Nr. 17: Gewohnheiten der Nadine Ostrowski, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit allein zuhause war, lt. Gerichtsurteil: Sie schaltete Licht in verschiedenen Zimmern und den Fernseher ein, um Anwesenheit mehrerer Personen vorzutäuschen, zudem pflegte sie die Haustür von innen abzuschließen.



















Tatsache Nr. 18: Das Landgericht Hagen erklärt in seinem Urteil, die Haustür, die auch außen eine Klinke habe, sei, wenn nicht abgeschlossen, auch von Außen zu öffnen.

Ferner wird dargelegt, dass durch das Flurfenster erstens das Gelände vor dem Haus einsehbar sei, zweitens das Flurlicht auch nach draußen falle.













Tatsache Nr. 19: Laut Urteil sei es im Hausflur zu einem Gespräch zwischen Nadine Ostrowski und Philip Jaworowski gekommen. Demnach müsste das Flurlicht von Anfang an gebrannt haben.









Tatsache Nr. 20: Laut Urteil seien Nadines Eltern gegen 1.30 Uhr zurückgekehrt, zu dem Zeitpunkt sei die Haustür geschlossen, aber nicht abgeschlossen gewesen, ferner habe das Flurlicht gebrannt, das Außenlicht aber nicht.









Tatsache Nr. 21: Laut Urteil habe bei Rückkehr der Eltern Nadines auch das Licht in der Gästetoilette gebrannt.
















Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.