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Das theoretische Zeitfenster des Philipp Jaworowski für den Mord an Nadine Ostrowski
nach Angaben im Strafurteil

Maximal hätte er 31 Minuten Zeit gehabt, um bei Ostrowski anzuschellen, kurz mit Nadine zu plaudern, sie dann zu schlagen, sich Mordwerkzeuge im Hause zu besorgen, sie zu drosseln und mit mindestens 12 Messerstichen tödlich zu verletzen, dann noch minimale Spurenbeseitigung (Vergießen von Wasser in der Küche) und Aufräumarbeiten auszuführen.




     
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Punkt 1: Vor dem Mord an Nadine Ostrowski soll Philipp, und das ist sicherlich per Telefonverbindungsnachweisen gesichert, noch ein Handy-Gespräch zwischen 23.54 Uhr und 0.03 Uhr geführt haben, ferner um 0.01 Uhr eine SMS versandt haben.

Das bedeutet jedenfalls:

Um 0.01 Uhr war Philipp noch nicht bei Nadine Ostrowski.


                 
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Punkt 2: Philipp wohnte damals im Amelweg 17 in Wetter/Ruhr, Nadine Ostrowski Im Kühlen Grunde 87. Google-Map gibt eine Entfernung von 2,3 km für diese beiden Punkte an, und schätzt eine Fahrtzeit von 5 Minuten, was einer Durschschnittsgeschwindigkeit von 27,6 km/h entspricht. Da teilweise durch Wohngebiet gefahren werden muss, die Strecke zudem einige scharfe Kurven aufweist, ist es kaum anzunehmen, dass Philipp die Strecke mit einer wesentlich höheren Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren sein könnte. Geht man von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 55,2 km/h aus,die sicherlich bereits gewagtem Fahrstil entsprechen würde, so würden für die Strecke noch 2,5 Minuten benötigt.

Es ist anzunehmen, dass Philipp zwischen 2,5 und 5 Minuten für den Fahrtweg von der Nadine zu sich nach Hause benötigt hätte. Rechnet man den Fußweg vom Parkplatz in die Wohnung und das Aufschließen zweier Türen (Mehr- familienhaus im Amselweg 17) mit, dann kann man sicherlich annehmen, dass Philipp vom Haus der Nadine mindestens 5 Minuten benötigt hätte, um in der Wohnung am Amselweg 17 anzukommen.


  
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Punkt 3: Zu Hause soll er sich ausgezogen, die blutverschmierte Kleidung und anderes in eine Duschtasse gelegt haben. Anzunehmen, dass er sich auch gewaschen und saubere Kleidung angezogen haben soll.

Für all das zusammen mindestens 5 Minuten anzusetzen, erscheint nicht als üppig.


  
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Punkt 4: Um 0.42 Uhr habe Philipp bereits wieder Belanglosigkeiten mit einer Zeugin ausgetauscht - per Handy. Sicherlich nicht, bevor er sich umgezogen hatte...

Um 0.43 Uhr hat er nachweislich versucht, von seinem Home-Computer aus eine ICQ Verbindung aufzunehmen.

Spätestens um 1.30 Uhr habe er bereits wieder im Auto gesessen und sei umher gefahren.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.