Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen


An den Präsidenten des Landgerichtes
Dortmund

 

Per FAX an :  0231 / 926 10700

08. Juni 2010

Bezug auf Schreiben des Richters Hackmann an LG-Präsidenten vom 01.06. 2010,
in 36 KLs-155 Js 170/07-51/07, mir vom Gericht nicht bekannt gegeben, aber der Rechtsanwältin Lyndian am 24. Juni 2010 zugegangen, die es mir dann bekannt gab.


Ich erhebe Gegenvorstellung, hilfsweise sonstige zulässige Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, gegen die Anordnung, Personalausweise von Besuchern abzulichten. Es handelt sich um eine grundrechts- und verfassungswidrige Maßnahme, für die es keine Rechtfertigung gibt.

Auch gab es am 07.05. 2007 im AG Lünen keinerlei Störungen aus dem Zuschauerraum, so dass der Hinweis auf solche nicht treffen kann.

Geeignet wäre eine Ablichtung der Personalausweise lediglich, in Besuchern Zweifel dahingehend zu erzeugen, dass die so gewonnenen Daten eben nicht vernichtet werden, sondern in Listen über BürgerINNen einfließen würden, die staatskritischer Gesinnung verdächtigt werden. Schließlich ist eine Überprüfung, dass die abgelichteten Daten tatsächlich restlos vernichtet werden, durch neutrale Stellen offenbar nicht vorgesehen und seitens der Besucher nicht überprüfbar.

Nebenbei mache ich darauf aufmerksam, dass ich aufgrund nachweislicher Willkür in dem laufenden Verfahren und auch außerhalb des Verfahrens seit längerem arbeitsunfähig bin (nervliche Erschöpfung) und dass das Erlebte für mich zu einem Trauma geworden ist, das es kaum noch zulässt, dass ich mich damit gedanklich befasse. Es ist sehr zweifelhaft, ob ich unter diesen Umständen in der Lage sein werde, an dem Verfahren teilzunehmen, und die von Richter Hackmann nun getroffene Anordnung ist bestens geeignet, meine begründeten Ängste, dass ich mit willkürlicher Rechtsabschneidung unter bestmöglichem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen habe, zu steigern.


Mit anarchistischen Grüßen

 


(Winfried Sobottka)