In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 07.03. 2008, damals AZ 155 Js 685/07, wird mir vorgeworfen, ich hätte grundlos und heimtückisch (plötzlich und unerwartet) versucht, die Polizistin Köppen rückwärts eine Treppe hinab zu stoßen, also praktisch versuchter Mord, denn schließlich hätte sie sich in dem Falle das Genick oder den Schädel brechen können, auch wenn die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der vorgeworfenen Tat erstaunlicherweise nur wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt anklagte, hier der Ausschnitt aus der Klageschrift der Staatsanaltschaft Dortmund vom 07.03. 2008:
Dass der Vorwurf falsch war, wird erstens dadurch belegt, dass die Staatsschutzpolizei intern mit der Wahrheit handelte, die Peter Nickel im Zeugenstand erklärte: Meine „Widerstandshandlung“, so Nickel, habe darin bestanden, dass ich an der Polizistin Köppen habe vorbei stürmen wollen und dass es dabei wohl zu einem Gerangel gekommen sei, aber nicht in der Weise, dass geschlagen worden sei oder ähnliches.
Dass der Vorwurf falsch war, wird zweitens dadurch belegt, dass die Staatsschutz Polizei darauf verzichtete, den Ärzten in der LWL-Klinik.Dortmund diese Lügengeschichte aufzutischen: Als ich am 05.12. 2007 bei richterlicher Anhörung den tatsächlichen Hergang erklärte, nickte Dr. Aubel bestätigend mit dem Kopf, und in den Unterlagen, die die LWL-Klinik im Zusammenhang mit meinem Zwangsaufenthalt dort vom 04.12. 2007 bis zum 05.12. 2007 anfertigte, taucht der in der Anklageschrift erhobene Vorwurf auch nicht auf.
Dass der Vorwurf falsch war, ergab sich drittens aus einer Aussage des Polizisten Uwe Enderweit, Polizei Lünen, im Zeugenstand. Uwe Enderweit bestätigte auf Frage, dass ich vor und während der ärztlichen Untersuchung im Krankenhaus Brambauer (Schnittverletzungen) am 04.12. 2007 nicht gefesselt gewesen sei. Daraufhin fragte ich, ob ich nach seiner Einschätzung damals als gefährlich einzustufen gewesen sei. Daraufhin erklärte Uwe Enderweit, dass der Umstand, dass ich vor und während der ärtzlichen Untersuchung nicht gefesselt gewesen sei, meine Frage erübrige, denn wenn man mich als gefährlich eingestuft hätte, dann wäre ich gefesselt gewesen. Man darf sicherlich annehmen, dass ich gefesselt gewesen wäre, wenn ich kurz zuvor einen heimtückischen Mordversuch auf eine Polizistin verübt hätte.
Dass der Vorwurf falsch war, wird viertens auch dadurch belegt, dass sich die Staatsschutz Polizisten KHK Jürgen Neuberg, Suley Köppen, Andreas Roos und Detlef Luchtenveld (heute nicht mehr Staatsschutz Polizei) im Zeugenstand samt und sonders nicht daran erinnern wollten, wer es überhaupt gewesen sei, der am 04. 12. 2007 meine Zwangseinweisung in die Psychiatrie betrieben habe, sie jedenfalls wolltten es nicht gewesen sein. Dabei wäre eine solche Zwangsweinweisung doch eindeutig indiziert gewesen, wenn ich grundlos und heimtückisch versucht hätte, einen Menschen so die Treppe hinabzustürzen, dass er dabei zu Tode hätte kommen können.
Dass der Vorwurf falsch war, wird fünftens dadurch belegt, dass er erst Wochen nach dem 04.12. 2007 erstmals erhoben wurde, nämlich, nachdem ich Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Polizisten erstattet hatte.
Jedenfalls die Polizistin Suley Köppen und der Leiter des Polizeieinsatzes vom 04.12. 2007 Staatsschutz Polizist Jürgen Neuberg, müssen damit zu tun gehabt haben, dass der falsche Vorwurf zur Anklage kam. Sie müssen, siehe oben, auch gewusst haben, dass der Vorwurf falsch war. Ich stelle gegen diese beiden Personen Strafantrag wegen aller im Zusammenhang mit dem falschen Vorwurf infrage kommenden Delikte, gehe im Übrigen davon aus, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Beweise:
Dank der Dortmunder Rechtsanwältin Henriette Lyndian, die an den meisten Prozesstagen anwesend war, sind die Aussagen der meisten Polizisten hervorragend protokolliert, und auch der Arzt, der mich im Krankenhaus Brambauer behandelte, dem Richter Hackmann, LG-Dortmund, war es gelungen, den Namen dieses Arztes herauszufinden, wird sich zweifellos an die Umstände meiner Untersuchung am 05.12. 2007 erinnern.
Dr. Aubel wird sich sicherlich auch erinnern, was die Polizei anlässlich meiner Freiheitsberaubung erklärt hatte, Peter Nickel, Staatsschutz Polizei Dortmund, wird sich sicherlich noch ebenso gut erinnern wie im Jahre 2010, der Polizist Uwe Enderweit wird sich sicherlich auch noch ebenso gut erinnern. Zudem liegen schriftliche Protokolle von mehreren Staatsschutz Polizisten des Einsatzes am 04.12. 2007 in der Strafakte des Verfahrens, in der u.a. der Anklagepunkt betreffend den angeblich Versuch, die Polizistin Köppen zu Tode zu bringen, verhandelt wurde.
Untermauerung:
Rechtsanwältin Lyndian stellte am letzten Prozesstag unwidersprochen vor dem Gericht und der Staatsanwaltschaft klar,
dass ich der einzige Beteiligte am 04.12. 2007 gewesen sei, der sich niemals widersprochen habe, ob im Internet, ob in Eingaben, die zu Akten gingen, ob während meiner Aussage im Strafverfahren – stets hätte ich die selbe Darstslllung abgegeben, während alle anderen sich immer wieder widersprochen hätten.
Die Staatsanwaltschaft plädierte, den Anklagepunkt fallen zu lassen, und das gericht sprach mich in dem Anklagepunkt frei, weil es aufgrund häufiger Widersprüche in den Aussagen der Polizisten nicht mehr davon ausging, dass es überhaupt zu einer strafbaren Handlung meinerseits gekommen war.
Strafanträge:
Jedenfalls die Polizistin Suley Köppen und der Leiter des Polizeieinsatzes am 04.12. 2007, Staatsschutz Polizist KHK Jürgen Neuberg, müssen damit zu tun gehabt haben, dass der falsche Vorwurf zur Anklage kam. Sie müssen, siehe oben, auch gewusst haben, dass der Vorwurf falsch war. Ich stelle gegen diese beiden Personen Strafantrag wegen aller im Zusammenhang mit dem falschen Vorwurf infrage kommenden Delikte, gehe im Übrigen davon aus, dass es sich um
ein Offizialdelikt handelt.
Die Begründung der übrigen Punkte meiner Strafanzeige wird kurzfristig folgen.
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka am 11. Januar 2012