Tatsache Nr. 17:
Gewohnheiten der Nadine Ostrowski, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit allein zuhause war, lt. Gerichtsurteil:
Sie schaltete Licht in verschiedenen Zimmern und den Fernseher ein, um Anwesenheit mehrerer Personen vorzutäuschen,
zudem pflegte sie die Haustür von innen abzuschließen.
Tatsache Nr. 18:
Das Landgericht Hagen erklärt in seinem Urteil, die Haustür, die auch außen eine Klinke habe, sei, wenn nicht
abgeschlossen, auch von Außen zu öffnen.
Ferner wird dargelegt, dass durch das Flurfenster erstens das Gelände vor dem Haus einsehbar sei, zweitens
das Flurlicht auch nach draußen falle.
Tatsache Nr. 19:
Laut Urteil sei es im Hausflur zu einem Gespräch zwischen Nadine Ostrowski
und Philip Jaworowski gekommen. Demnach müsste das Flurlicht von Anfang an
gebrannt haben.
Tatsache Nr. 20:
Laut Urteil seien Nadines Eltern gegen 1.30 Uhr zurückgekehrt, zu dem Zeitpunkt sei die Haustür
geschlossen, aber nicht abgeschlossen gewesen, ferner habe das Flurlicht gebrannt, das
Außenlicht aber nicht.
Tatsache Nr. 21:
Laut Urteil habe bei Rückkehr der Eltern Nadines auch das Licht in der
Gästetoilette gebrannt.