Tatsache Nr. 1:
Unter der Leiche wurde ein abgerissener Rest von einem Telefonkabel gefunden
("Kabelrest Tatort").
Tatsache Nr. 2:
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Urteil, der
"Kabelrest Tatort" würde nicht zu dem Telefonapparat der Famiie Ostrowski gehören
("Telefonapparat Tatort"), welches nach der Tat verschwunden war.
Tatsache Nr. 3:
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Urteil, die Herkunft des
"Kabelrest Tatort" habe nicht geklärt werden können.
Tatsache Nr. 4:
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Urteil, es gehe nicht davon aus, dass Philipp Jaworowski ein Telefonkabel bewusst mit zum Tatort genommen habe.
Tatsache Nr. 5:
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Urteil,
"das bei der Tat verwendete Telefonkabel" stamme aus dem Haushalt der Familie Ostrowski, der unter der Leiche.gefundene
"Kabelrest Tatort" stamme nicht aus dem Haushalt der Ostrowskis.
Tatsache Nr. 6:
Das Landgericht Hagen behauptet in seinem Urteil, es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass Philipp Jaworowski ein Telefonkabel zufällig mit zum Tatort genommen habe.
(
Tatsache Nr. 3 wird nochmals bestätigt: Landgericht erklärt Herkunft des
"Kabelrest Tatort" einfach für ungeklärt.)
Tatsache Nr. 7:
Der Gerichtsmediziner Dr. Eberhard Josephi, Dortmund, hat laut Urteil nur eine Drosselmarke am Hals der toten Nadine Ostrowski festgestellt. Es wurde also nur mit einem Kabel gedrosselt, nicht mit zweien.