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Über Philips Umgang mit Sex und Mädchen




   
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Tatsache Nr. 36: Der 19-Jährige Philip hatte erst ein einziges Mal eine Freundin gehabt, wobei die Beziehung von relativ kurzer Dauer gewesen und für ihn nicht glücklich ausgegangen war.





















Tatsache Nr. 37: Philip nutzte kostenpflichtige Sexhotlines in einem Rahmen, den er sich eigentlich nicht leisten konnte. Dabei kann sehr schnell eine Sucht entstehen, wie viele Fälle belegen, in denen Männer sich in dieser Weise finanziell ruinierten.

Erstaunlich ist, dass dieser Aspekt im Urteil nicht diskutiert wurde, obwohl im Urteil umfassend darauf eingegangen wird, dass Philip Geld aus der Klassenkasse unterschlagen hatte. Tatsächlich ist kostspielige Sucht, ob nach Drogen, nach Sex mit einer bestimmten Partnerin (ob persönlich oder telefonisch), nach Glücksspiel oder was auch immer, ein klassisches Motiv für Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Unterschlagung.

Kriminologen und Kriminalisten reden insofern von "Beschaffungskriminalität". Unter dem Druck einer solchen Sucht kommt es sehr oft vor, dass Leute, die niemals zuvor gestohlen oder unterschlagen haben, plötzlich damit beginnen, solche Dinge zu tun.




Tatsache Nr. 38: Philip hatte nach seinen Angaben seit Jahren hunderte von Chat-Kontakten mit Mädchen, bei denen er nicht nur anonym blieb, sondern auch eine weibliche Identität vortäuschte.












Tatsache Nr. 39: Angegebene Motive für die unter falscher Flagge betriebenen Chats:

- Neugierde.
Es ist glaubhaft, dass ein junger Mann, der sich nach einer Freundin sehnt und betreffend die Frauen unerfahren ist, einen solchen Weg beschreitet, um mehr über das Denken und Fühlen von Frauen zu erfahren.

Es ist zudem nicht besonders verwerflich, solange er diskret mit Gesprächsinhalten umgeht. Denn tatsächlich muss bei anonymen Chats auch damit gerechnet werden, dass jemand ein anderes Geschlecht vortäuscht.

Philip nutzte so erhaltene Informationen in Einzelfällen in intriganter Weise aus, aber auch das macht ihn nicht außergewöhnlich. Die Jugendlichen wie die Erwachsenen von heute sind nicht alle Engel, man muss leider von einer gewissen allgemeinen Verrohung der Sitten ausgehen.

- Rache. "Racheakte" aufgrund "selbst erlittener Verarschung" sind ebenfalls glaubhaft, und können grundsätzlich sogar als verständlich gewertet werden.

Glaubhaft ist es auch, dass er grundsätzlich nicht daran dachte, mit solchen Chatpartnerinnen jemals persönlichen Kontakt aufzunehmen, denn dafür ist die Vorgehensweise, falsch unter weiblichem "Nick" aufzutreten, erkennbar ungeeignet.








Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.