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Grundlegende Tatsachen betreffend das "Geständnis" des Philip Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

Normalerweise sollte ein Geständnis erklären, warum der Täter strafbar handelte
und was er wie getan hat....




                                  
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Punkt 1: Nach der Festnahme bestritt Philip Jaworowski die Tat.


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Punkt 2: Erst Monate später, nämlich zum Prozessbeginn, "gestand" er.


   
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Punkt 3: In öffentlicher Verhandlung erklärte der "sachverständige Gutachter", dass er dem Gericht nur dann die Anwendung des milderen Jugenstrafrechts empfehlen könne, wenn Philip die Tat in allen Einzelheiten und widerspruchsfrei gestehe. Diese Forderung des Gutachters setzt voraus, dass Philip jedenfalls der Täter gewesen sei.


   
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Punkt 4: Doch zwei Punkte konnte Philip nicht plausibel erklären: Erstens, warum er überhaupt bei Nadine erschienen sein will, zweitens, warum zwei Telefonkabel im Spiele sind, nämlich eines, von dem man ein Stück unter der Leiche gefunden hatte, und ein weiteres, das man bei Philip hinter dem Schrank gefunden habe. Diese Punkte solle Philip plausibel erklären, sonst riskiere er die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts, so der Gutachter Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand. Die Frage, ob unauflösbare Ungereimtheiten, wie z..B. ein "doppeltes" Drosselkabel, Hinweise darauf sein könnten, dass Philip gar nicht der Täter sei, schien Prof. Hebebrand sich nicht zu stellen.


    
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Punkt 5: Das Landgericht erklärte selbst in seinem Urteil, die Darstellungen des Angeklagten zum Tatablauf seien durch objektive Feststellungen widerlegt.


   
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Punkt Nr. 6: Zum Abschluss des Prozesses hatte auch der Prozessbeobachter der WAZ-Gruppe ("Der Westen") festgestellt, dass Philip immer noch keine Antworten auf das "Warum" und auf das "Wie" gegeben hatte.


   
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Tatsache Nr. 7: Obwohl Philip die Ungereimtheiten nicht aufgelöst und die Fragen nach dem "Warum" und "Wie" nicht befriedigend beantwortet hatte, hatte der Gutachter die Anwendung des Jugendstrafrechtes empfohlen. Dem war das Gericht gefolgt, und das hatte die Nebenklage erzürnt, weil sich ja sogar der Gutachter belogen gefühlt habe.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.