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 Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
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Betrifft: Strafverfahren gegen Philip Jaworowski wegen Mordes an der Nadine Ostrowski, geschehen in Wetter (Ruhr) im August 2006.

Belege dafür, dass Philip Jaworowski objektiv zu einem "Geständnis" gezwungen wurde:

Mai 2007: Während der Gerichtsverhandlungen sagte der beauftragte Gerichtspsychiater Prof. Dr. Johannes Hebebrand unverblümt, dass er die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts nur dann empfehlen könne, wenn Philip vollständig und widerspruchsfrei gestehe, ansonsten müsse man ihn als Erwachsenen einstufen und entsprechend verurteilen.







Philip Jaworowski musste sich gezwungen fühlen, so gut wie möglich zu "gestehen": Nur ein gutes "Geständnis" konnte ihn nach den Worten des Gerichtspsychiaters Prof. Dr. Johannes Hebebrand vor einer Verurteilung wegen Mordes nach dem Erwachsenenstrafrecht schützen, wobei Letzteres "lebenslänglich" und womöglich anschließende Sicherungsverwahrung bedeutet hätte. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, Höchststrafe zehn Jahre, war demgegenüber ein deutlich kleineres Übel. Dass Philip sich den Drohungen des Prof Hebrand beugte, wird zudem anhand von unten dargebotenen Belegen unzweifelhaft klar.




1. Aussagen des Gerichtspsychiaters
Prof. Dr. Johannes Hebebrand
vor dem Landgericht Hagen samt Belegen
dafür, dass er Philip durch Androhung
lebenslanger Haft zu einem "Geständnis" zwang.


2. Der Beweis dafür, dass Philip so gut
wie ihm möglich log, um der unter
Androhung lebenslanger Haft erhobenen Forderung, er solle alles widerspruchsfrei "gestehen", zu folgen.






1. Beweis für die Nötigungshandlung des Prof. Dr. Johannes Hebebrand:

Prof. Johannes Hebebrand stellte klar, dass Philip zweifelsfrei als der Mörder der Nadine Ostrowski zu betrachten sei ("Ihre Tat", siehe im oberen der beiden Ausschnitte unten), dass er mit nichts anderem als mit einer Verurteilung rechnen könne.


Vor diesem Hintergrund erklärte Prof. Johannes Hebebrand, dass Philip nur dann eine Verurteilung nach dem milderem Jugendstrafrecht erwarten könne, wenn er alles vollständig und widerspruchsfrei "gestehe".


Belege: Zwei Ausschnitte aus einem Presseartikel. Durch Anklicken der roten Leisten unter den Ausschnitten kann der Presseartikel vollständig eingesehen werden.

   
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2. Beweis dafür, dass Philip unter dem Druck der Nötigung so log, dass seine Lügen möglichst gut zu den jeweils als Tatsachen gehandelten Umständen passten, sich also der Nötigung beugte:

Man beachte die beiden Ausschnitte aus der Seite 28 des Gerichtsurteils unten, die inhaltliche Zitate aus eindeutig zwei verschiedenen "Geständnissen" des Philip Jaworowski enthalten: Zunächst hatte er behauptet, von dem bei ihm gefundenen Telefobkabel sei der Stecker vermutlich beim Drosseln abgerissen. Das bedeutet erstens, dass dem bei ihm gefundenen Kabel ein Steckerstück fehlte, zweitens passte es zunächst auch gut dazu, dass unter der Leiche ein Steckerstück gefunden worden war.

Doch zu einem anderen Zeitpunkt, sicherlich nach der Zeugenaussage des Kriminaltechnikers Thomas Minzenbach, LKA NRW, aus der u.a. hervorging, dass der unter der Leiche gefundene Stecker nicht der Stecker war, der an dem bei Philip gefundenen Kabel fehlte, erklärte Philip dann, er habe von jenem Kabel den Stecker zuhause abgeschnitten!

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Anmerkungen



1. Es stand fest, dass Philip für den Mord an der Nadine als Täter verurteilt werden würde. Auf einen Freispruch konnte er erkennbar nicht rechnen - er wurde als "Täter" gehandelt ("Ihre Tat").

2. Gelassen wurde ihm nur die Wahl zwischen einer Strafe von maximal 10 Jahren nach Jugendstrafrecht, wenn er ein gutes "Geständnis" ablegte, und maximal "lebenslänglich" plus anschließender Sicherungsverwahrung, wenn er kein gutes "Geständnis ablegte.

Unter diesen Umständen, unabhängig davon, ob schuldig oder nicht schuldig, musste Philip sich gezwungen sehen, so "gut" wie ihm möglich zu "gestehen".