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Tatsache ist, dass am Tatort Wasserlachen gefunden wurden und anzunehmen ist, dass das vergossene Wasser dem Wasseranschluss in der Küche entnommen worden war. Demnach hätte der Wasserhahn dort ein- oder zweimal von einer am Mord beteiligten Person bedient worden sein müssen.

Im Urteil wird dieser Sachverhalt z.T. indirekt, aber unzweifelhaft wiedergegeben.



  
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Punkt 1: In der Küche und im Flur fanden sich Wasserlachen, als Nadines Eltern zurückkehrten und den Mord entdeckten.

  
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Punkt 2: An dieser Stelle ist von "verwässerten Blutspu- ren" die Rede. Demnach bestanden die Flüssig- keitslachen überwiegend aus Wasser, nicht etwa aus Benzin, Lauge oder Essig.


  
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Punkt 3: Es wird laut Urteil davon ausgegangen, dass die Wasserlachen in Küche und Flur durch Wasser erzeugt wurden, das mittels eines Kochtopfs dem Wasseranschluss in der Küche entnommen worden war.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.