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Ein "Tatmesser", das erst bei einer zweiten Durchsuchung eines Zimmers gefunden wird, an dem keine Spuren sind, von dem die Spitze (angeblich nachträglich mit einer Zange) abgebrochen worden ist...




  
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Punkt 1: Zu den im Urteil aufgezählten Mordindizien gehört auch ein Brotmesser, das man im Zimmer des Angeklagten gefunden haben will, das aus dem Haushalt der Familie Ostrowski stammen und bei der Tat als Mordwaffe verwendet worden sein soll.

                                  
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Punkt 2: Am 15. September 2006 behaupteten Polizei und Staatanwaltschaft Hagen auf einer Pressekonferenz, dass Philip als Tatverdächtiger festgenommen worden sei, ferner, dass man das Ostrowski-Telefon und das zugehörige Telefonkabel in Philips Zimmer gefunden habe.

                                  
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Punkt 3: Auf der selben Pressekonferenz am 15. September 2006 erklärten Polizei und Staatanwaltschaft Hagen, dass seit dem Mord im Hause der Ostrowski (immer noch) ein Messer fehle. Man hatte Philips Zimmer zwar durchsucht, dabei auch Telefon plus Kabel gefunden      Beleg    , das Messer hatte man aber noch nicht gefunden.




   
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Punkt 4: In ihrer Online-Pressemappe erklärte die Polizei Hagen noch am 20. September 2006, also fast eine Woche nach der ersten Durchsuchung von Philips Zimmer, dass sie immer noch das Messer suche.




  
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Punkt 5: Das damalige Brotmesser der Familie Ostrowski soll eine etwa 20 cm lange und gewellte Klinge gehabt haben. Die Klinge meines Brotmessers ist rund 21 cm lang, dessen Griff rund 12 cm lang. Man kann also annehmen, dass das Brotmesser der Familie Ostrowski insgesamt knapp über 30 cm lang war.

  
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Punkt 6: Dieses Brotmesser der Familie Ostrowski soll das Tatmesser gewesen sein.


  
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Punkt 7: Das Brotmesser der Ostrowski soll Philip nach dem Mord erst in der Duschtasse mit Wasser berieselt, dann in der Geschirrspülmaschine gereinigt und ihm schließlich die Klingenspitze mit einer Zange abgebrochen haben.

Das würde bedeuten, dass am Brotmesser keine Spuren mehr zu finden sein konnten, dass nicht einmal die Feststellung möglich war, ob es überhaupt als Tatwaffe genutzt worden war: Bei mindestens 12 kraftvoll ausgeführten Stichen in Kopf und Hals dürfte die Tatwaffe auch auf Knochen oder sogar auf Zähne gestoßen sein. Die dünne Spitze eines Brotmessers hätte sich dabei verformt, falls nicht sogar die Spitze abgebrochen wäre.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.