www.winfried-sobottka.de        www.freegermany.de      www.sexualaufklaerung.at        http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

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Die zu neutraler Berichterstattung verpflichte TAGESSCHAU, ARD, belügt das Volk im Sinne des Karl-Theodor von und zu Guttenberg, Zitat (siehe unten im zweiten Screenshot von oben):

Kein Missbrauch: Titel wurde formell verliehen

Im Gespräch ist ein weiterer Vorwurf: Missbrauch von Titeln. Dies kann nach Paragraf 132a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Strafbar macht sich unter anderem, wer "unbefugt" einen akademischen Grad führt. Guttenberg war der Titel jedoch zunächst formell ordnungsgemäß verliehen worden. Damit liegt kein Titelmissbrauch vor.

Das ist falsch: Ein erschwindelter Titel kann nicht befugt geführt werden, weil ihm zwar nicht die formelle, aber die materielle Berechtigung fehlt!

Wäre das anders, dann würde z.B. jemand, der durch Vorspiegelung falscher Tatsachen Sozialleistungen bezieht (und insofern auch einen formell gültigen Bescheid erhält...) diese Sozialleistungen auch zurecht kassieren....