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Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 02/2011

Für Bilder und Links etc. bitte die folgende Seite benutzen:
http://www.justizkacke.de oder http://justiz.xp3.biz (http://justiz.ju.funpic.de) oder
Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm
Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm
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Bild:
          Bananenampel

Beeinflusste Richter, PR-Strategen, Frontal21, 15.02.2011
Wenn Prominente oder Wirtschaftsbosse vor Gericht stehen, agieren im Hintergrund oft PR-Strategen. Sie streuen Informationen, die ihren Mandanten entlasten sollen und versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. So wird der Ausgang des Prozesses nicht mehr allein im Gerichtssaal entschieden, sondern auch in den Hinterzimmern der Strippenzieher.
Schuldig oder nicht schuldig? Das zu klären ist Sache von Gerichten. Nicht selten aber gibt es längst vor einem ordentlichen Richterspruch ein gefühltes Urteil, nachzulesen in meinungsfreudigen Zeitungskommentaren, herauszuhören in der öffentlichen Diskussion. Seit fast einem Jahr kämpft etwa Wettermoderator Jörg Kachelmann dagegen an. Geschickte PRStrategen bieten nun an, drohenden Rufschaden abzuwenden, gegen Honorar. Sie füttern etwa Journalisten gezielt mit Informationen, um so die Stimmung im Prozess zu wenden, zeigen Lutz Ackermann und Christian Esser.


Der Umgang der Justiz mit einer Protokollfälschung und ein nicht rechtsgültig unterschriebener Haftbefehl, 06.2007

In unserer ersten Ausgabe berichteten wir, wie die Coburger Justiz die Besucher einer Verhandlung durchsuchen ließ, um eine Tonbandaufnahme der Verhandlung zu verhindern. Wir stellten über die entsprechenden Paragraphen (GVG § 169) klar heraus, dass jederzeit Tonbandaufnahmen gemacht werden dürfen, solange diese nicht veröffentlicht werden. Damit war die Durchsuchung der Öffentlichkeit am 27.02.07 illegal.
Wieso wäre aber überhaupt jemand genötigt, eine Tonband-aufnahme einer Verhandlung zu machen?
Der Grund liegt darin, dass im Protokoll des Landgerichts keine Zeugenaussagen festgehalten werden. Das Protokoll liest sich dann so: Der Zeuge soundso, wohnhaft soundso, Alter soundso, wurde in der Zeit von- bis- zur Sache befragt. Punkt.
Damit ist der Rechtsbeugung Tür und Tor geöffnet, denn der Richter kann nun im Urteil schreiben, was er will. Der Angeklagte hat keine Chance mehr das Gegenteil bei einer Revision zu beweisen. Aber auch am Amtsgericht, wo die Zeugenaussagen nur im ungefähren Wortlaut aufgenommen werden, wurden nun regelrecht völlig andere Wortlaute ins Protokoll hineingeschrieben. Zusätzlich wurde noch im Protokoll vermerkt, dass der Richter die Verhandlung zur Urteilsfindung unterbrechen ließ.
Diese Unterbrechung fand aber nie statt, wofür es etliche Zeugen (einschl. anwesender Staatsanwaltschaft) gab. Im Gegenteil: der Richter stand noch während der Verhandlung auf, blätterte in seiner Akte ein paar Seiten weiter und laß das offensichtlich schrift-lich vorgefertigte Urteil vor. Demnach stellen wir folgende Punkte fest: ...


Über den Wissenschaftssumpf, Schwindel, Korruption und Quacksalberei in der Krypto- und Sicherheitsforschung und das Promovieren an der „Exzellenz-Universität“ Karlsruhe
Vorwort zur Version 0.12 und zum 10-jährigen Jubiläum
Nimmt man als Anfang meines Promotions-Desasters den Ausbruch des offenen Streits zwischen meinem Betreuer und „Doktorvater“ Beth und mir im April 1998 an, dann dauert der Streit inzwischen 10 Jahre. Die Arbeitszeit, die ich bisher in den Streit und Adele und die Fledermaus gesteckt habe, übersteigt leicht das fünf- bis zehnfache des Aufwandes einer Informatik-Promotion. Ich werde immer wieder gefragt, warum ich das eigentlich mache. Hätte ich vorher gewußt, was auf mich zukommt, keine 10 Pferde hätten mich dazu gebracht, an der Universität Karlsruhe Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden und dort die Promotion anzufangen. Das war vermutlich der größte Fehler meines Lebens. Fast jede beliebige andere Universität wäre besser, oder jedenfalls nicht schlechter gewesen. Selbst mit einem gekauften Doktorgrad oder einem Grad der letzten Dorfhochschule wäre ich im Endeffekt besser dran gewesen.
Ich habe inzwischen einige Zeit in den neuen Bundesländern gearbeitet. Sogar Leute, die ihren Doktorgrad auf üblem Wege und ohne erkennbare Leistung oder Fähigkeiten über die Militärakademien der DDR, über dubiose politische Wege oder im Durcheinander der Wende erreicht haben, stehen im öffentlichen Ansehen weitaus besser da als ich. Ein fauler Doktor, den man bekommen hat, ist allemal besser als ein noch faulerer Doktor, den man nicht bekommen hat – ob die Gründe dafür edel, der Doktorvater ein Schuft und die Universität unseriös war, fragt keiner. Aber auch als der Fehler begangen war, wäre es leichter und einfacher gewesen, die Promotion aufzugeben, den Wechsel an eine seriöse Universität zu versuchen oder auch einfach das geforderte Schmiergeld zu zahlen. ...
Und selbst wenn mir damals jemand erzählt hätte, was da an den Fakultäten und in den Rektoraten abläuft, ich hätte es nicht geglaubt, weil mafiaartige Strukturen in solchem Umfang in meinem damaligen Weltbild nicht unterzubringen gewesen wären. Ich hielt die Universität damals noch für einen Ort der Wissenschaft, an dem die fachliche Richtigkeit zählt. Und selbst wenn ich es geglaubt hätte, fehlte mir damals das Wissen um zu erkennen, was daran kriminell, falsch, verboten, verfassungswidrig ist. Ich habe in den vergangenen Jahren sehr viel lesen müssen, um das in seiner Tiefe zu erfassen. Spreche ich heute mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, kommen sie mir so naiv vor, wie ich es damals selbst war.

Prof. Michael Brenner: Gesetzgebungspannen können dazu führen, dass die aktuelle StVO ungültig ist., Auto-Bild Nr. 16, 23.04.2010
Anke Leue ahnt schon, was die da angerichtet haben könnte. Die Juristin hatte herausgefunden, dass die noch von der Großen Koaliation erlassene Schlderwaldnovelle wegen eines schwerwiegenden Formfehler ungültig ist. Und nicht nur das. Der gleiche Fehler könte sich auch bei anderen Verordnungen wiederholt haben. Das wäre der Gesetzgebungsgau, so Prof. Michael Brenner, Staatsrechtler an der Uni Jena. ...Wie AUTO BILD in Berlin erfuhr, stehen bis zu 14 weitere Gesetzesänderungen auf der Kippe, weil möglicherweise das sogenannte Zitiergebot gar nicht oder nicht vollständig beachtet wurde. Laut Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 des GG müssen Verordnungsgeber wie zum Beispiel Ninisterien ausdrücklich darauf hinweisen, auf welche Gesetze sie sich stützen. Das Zitiergebot ist ein wesentliches Element unseres Rechtsstaates, sagt Staatsrechtler Brenner. Ein eigenständiges Verordnungsrecht der Executive gebe es in Deutschland mit Blick auf die Erfahrungen der Nazizeit nicht. Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur duch eine neue Rechtsnorm heilen. ...Zugespitzt bedeutet das: In den neuen Ländern würde noch immer DDR-Verkehrsrecht, im Westen alliiertes Verkehrsrecht gelten.

Wie man sich gegen Anwaltspfusch erfolgreich wehrt, BSZ e.V./BDF: Bei den Anwälten liegt vieles im Argen, 24.12.2001
Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte.
Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Winkeladvokaten geschmäht, vieles im Argen. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. (Dieburg) sieht die Gründe zum einen in der Juristenausbildung, zum anderen in der Schwere der juristischen Examina. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.
Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko. Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
Horst Roosen, Vorstand des BDF und BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.
Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen - wodurch der Anwalt ein, um ein Drittel höheres Honorar erhält!
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?, 26.02.2002
„Ich befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen: „Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen. ...

Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung ohne dass etwas strafrechtlich belastendes gegen den Angeschuldigten vorlag, StA/AG/LG-Mosbach, 1997
Unter einem Wust ausnahmslos falscher Behauptungen, die zwar diffamierend, aber rechtlich gesehen völlig irrelevant waren, beantragte Kriminalhauptkommissar (KHK) Werner von der Polizeidirektion Mosbach- Staatsschutz - im März 1995 eine Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch. unter dem Verdacht der Anstiftung zur Amtsanmaßung bei Staatsanwalt Eggert von der Staatsanwaltschaft Mosbach.
Vor Gericht hat KHK Werner inzwischen eingestanden, daß bei ihm zu keiner Zeit etwas Belastendes gegen den oben Angeschuldigten vorlag.
Eine Begründung oder Erklärung dafür, wie er dazu kam, eine Hausdurchsuchung zu beantragen, konnte er nicht geben. Noch weniger konnte er erklären, wieso er diese Hausdurchsuchung schon Wochen vor seiner Beantragung vorbereitet hatte, nachdem doch gemäß seiner eigenen Beurteilung überhaupt kein Verdachtsgrund vorlag. KHK Werner verwies auf die alleinige Kompetenz der Staatsanwaltschaft.

Fazit:
Ein leitender Ermittlungsbeamter beantragt einen Hausdurchsuchungsbefehl gegen einen völlig unbescholtenen Bürger ohne jeden Grund. (mögliche Straftatbestände: falsche Anschuldigung,Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung zur Vollstreckung gegen Unschuldige, u.a.)
Unter Berufung auf die angeblichen Ermittlungsergebnisse (siehe oben) der Polizeidirektion Mosbach beantragte Staatsanwalt Eggert beim Amtsgericht Ettlingen die Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.

Fazit:
Ein Staatsanwalt beantragt diesen Durchsuchungsbefehl, obgleich überhaupt nichts gegen den Bürger vorliegt. (mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung
Ohne die - nicht vorhandenen - Ermittlungsergebnisse auch nur anzusehen, geschweige denn zu prüfen, erließ das Amtsgericht Ettlingen willfährig den beantragten Durchsuchungsbefehl.

Fazit:
Die grundgesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch den Richter fand in Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Der richterliche Durchsuchungsbefehl wurde ohne Vorliegen irgendeines Grundes ausgestellt. (Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene Richterpflicht; mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung u.a.)
Die Durchsuchung im April 1995 erbrachte kein Ergebnis im Sinne der Verdächtigung. Zwei Leitz-Ordner mit verschiedenen Unterlagen, aber bezüglich der Verdächtigung völlig neutralem Inhalt, wurden polizeilich beschlagnahmt.
Gegen die Beschlagnahme wurde umgehend Widerspruch erhoben. Die Staatsanwaltschaft wäre darauf verpflichtet gewesen, die Beschlagnahme durch einen Richter bestätigen zu lassen. Dies kümmerte offensichtlich den Staatsanwalt Eggert nicht. Die Ordner wurden ohne diese richterliche Bestätigung, die auch später nie rechtsgültig erfolgte, also widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Dies ist auch bis jetzt - April 1997, also zwei Jahre danach - noch immer der Fall. ...

Bild:
        BananenampelBei Rot in Gelsenkirchen über eine Ampel gefahren obwohl die Ampel garnicht vorhanden war, sondern eine Banane, 07.02.2011
200 Euro Bußgeld und einem Monat Führerscheinentzug – dazu wurde Ralph Herrmann aus Recklinghausen verdonnert. Der Grund: zwei Polizisten haben beobachtet, wie er an einer Kreuzung in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren ist. Der Fall ist also klar – könnte man meinen. Denkste – an der Stelle, an der der 61-Jährige angeblich über rot gerauscht ist, gibt es gar keine Ampel. Sascha Bacinski und Nadine Ramirez mit der ganzen Geschichte (16 OWi - 43 Js 558/10 119/10).
"...weil das was in den Urteilen steht, dass muss referizierbar sein. Es können keine Phantasterreien dazu führen, dass man den Menschen den Führerschein abnimmt oder ihnen Geldbussen auferlegt."
Gerade in solchen Fällen sollte das Gericht anders urteilen, sagt uns heute Verkehrsanwalt Arndt Kempgens. Also das Gericht muss sich in die Lage versetzen, was ist eigentlich passiert an dem Tag und wenn der Verstoss nicht eindeutig nachweissbar ist, also wenn Restzweifel bleiben, dann muss der Betroffene frei gesprochen werden.
Ampel-Streit schürt Ärger über Polizei und Justiz in Gelsenkirchen, 08.02.2011
Die Foto-Montage der Kreuzung ist auf dem Flugblatt zu sehen, das Ralph Herrmann zurzeit in der Gelsenkirchener City verteilt, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Die Banane symbolisiert den nicht vorhandenen Ampelmast.
Gelsenkirchen Ralph Hermann soll in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben. Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und Justiz.


Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft., 2010
Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig.
Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt
Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in  Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes  für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“. ... 

Schurken unter den Anwälten, Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!, 18.04.2009
Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.
Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.
Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.
Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.
In dieser nunmehrigen Folge II wird der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:...

Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich, 03.02.2011
Justizministerin Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.
Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. ...

hessenschau
        Gutachten Geheimakten PolizeiMehere TV-Berichte über "Korruption in Recklinghausen" im Jahr 1996
RTL-WestLive "Guten Abend": "...denn Recklinghausen scheint die heimliche Hauptstadt der Kungelei zu sein. Immer mehr Staatsdiener verschaffen sich persönliche Vorteile. Den Vogel schossen jetzt ein Landrat und sein Frau ab."...
WDR-"Aktuelle Stunde": ...städtische Beamte standen wegen Korruption vor Gericht und weitere Prozesse sollen folgen. Wie in jeder guten Krimiserie ist auch in Recklinghausen noch eine Steigerung drinne. ...
WDR-"Markt": Für das nächste Thema habe ich einmal zum Duden gegriffen, der sagt zur Kommunalpolitik, es ist die Gesetzgebung und Verwaltungstätigkeit, die der Abgrenzung und Erfüllung der Gemeindeaufgaben dient, es gibt keinen Querhinweis zur Korruption. ...Die Baugenehmigung an Loch 13 kostete nur 20000 DM Schmiergeld. Ein Helfer, früher leitender Beamter, hat seinen Schreibtisch jetzt mit einer Zelle getauscht. ... Der Einfluss von Politik auf die Verwaltung läuft so ab das bei wichtigen Entscheidungen die groben Richtlinien vorher zwischen Verwaltungsspitze und Politik abgesprochen werden. ... und wenn das eine Rechtsbeugung mit einchliesst nimmt man das in manchen Fällen in Kauf.
Sat 1- "Regional-Report NRW": Bereits 13 städtische Mitarbeiter des Recklinghäuser Rathauses wurden verhaftet. Insgesamt laufen 81 Ermittlungsverfahren. Und wie die grosse Abzocke von seiten der Beamten ablief,... So ganz versteht er das aber nicht, denn Bestechlichkeit ist in der Recklinghäuser Stadtverwaltung etwas ganz normales.
WDR-"Lokalzeit im Revier": Die SPD Mehrheit im Rat der Stadt Recklinghausen hatte heute nach nur einem halben Jahr den Antikorruptionsausschuss wieder aufgelöst. Die Oppositionsparteien verliessen daraufhin aus Protest die Sitzung. Das Gremium sollte die bekannten Korruptionsfälle überprüfen. Nach Meinung der SPD wandelten CDU und Grüne den Sonderausschuss in einen Untersuchungsauschuss um. ...

Buch: Von
        Menschen und RattenErich Schöndorf, Von Menschen und Ratten, Holzschutzmittelprozess, 01.07.1998
Der bekannte Holzschutzmittel-Prozeß hat ganz deutlich gemacht: Die bundesdeutsche Justiz hat immer noch keine Antwort auf die gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts. Spannend und mit fundiertem Insider-Wissen schildert der Autor die Stationen dieses Umweltskandals. Zugleich plädiert er für die Rückgewinnung justizieller Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Ein Prüfstein dafür könnte die Aufarbeitung der Amalgam-Problematik werden, der in diesem Buch ein wichtiges Kapitel gewidmet ist.
Erich Schöndorf war auf Seiten der Staatsanwaltschaft Ankläger in dem Frankfurter Chemie-Prozess. Inzwischen arbeitet er als Professor für Umweltrecht an der Fachhochschule der Main-Metropole.
Günter Wallraff: ”Das Buch führt den Nachweis, dass die Justiz in ihrem derzeitigen Zustand Teil der Probleme ist, die wir haben, nicht etwa Teil deren Lösung”
Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen: “Mit großer Begeisterung habe ich dieses Buch gelesen. Ein genialer Wurf - spannend wie ein Krimi und gleichzeitig enorm informationsintensiv”
Zeitschrift für Umweltmedizin: “Versagt die Justiz zwangsläufig, wenn es um die schleichende Vergiftung von Mensch und Umwelt geht?”
Berufskrankheiten aktuell: “Man liest und liest und kann nicht mehr aufhören. Kaum merklich taucht der Autor tief ein in die finsteren Facetten unserer Gesellschaft”
Bundesverband gegen Elektrosmog e.V.: “Wir haben das Buch mit Spannung und Erschütterung gelesen”

Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, 03.05.2008
Im Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.
Folterzentrum London
In der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian berichtete Ian COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug bestraft usw.  ...
Foltercamp Bad Nenndorf
Auch in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der Überschrift "Folterungen in der britischen Zone?" Das Fragzeichen sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.
Die FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene Dokumente. Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die Besatzungstruppen zu verhindern. Unter ihnen hätten sich auch Geschäftsleute und Industrielle befunden. ...

hessenschau
        Gutachten Geheimakten PolizeiPressefreiheit in Deutschland gibt es nicht und der Bürger wird von der Presse belogen, 11.2010
ZAPP dokumentiert mehrmals die Szenen, die Journalisten in der Realität erleben.
Die wirklich kitzeligen Dinge passieren nicht hier in der Bundespressekonferenz, sonder eher dann in irgendwelchen Kaffees oder in Hinterzimmern in denen man Informationen bekommt aber nicht hier. Solche Hinterzimmer in denen Journalisten angeblich irgendwelche Informationen bekommen gibt es in Berlin fast überall. Aber mit der Kamera sind wir von ZAPP unerwünscht. Journalisten sagen auch warum: "Wir handeln geheime Dinge ab und zwar wollen wir Politik verstehen und das muss der Bürger oder Zuschauer nicht erfahren, sondern er muss dann nur verstehen was wir sagen.". "Der Mehrwert besteht einfach darin, dass wir die Wahrheit erfahren und diese dann, so bitter das für manchen auch ist, nicht schreiben oder senden.".
Pressecodex: Ziffer 1  -  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.