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Was hat Sherlock Holmes mit dem Mord an Nadine Ostrowski, August 2006 in Wetter Ruhr, zu tun?

In Wetter an der Ruhr geschah am 19. oder 20. August 2006 ein Grauensmord. Das 15 jährige Mädchen Nadine Ostrowski war allein zu Haus, als sie am Samstag, den 19. August 2006, fünf ihr bekannte Mädchen empfing - für einen Spielenachmittag waren sie verabredet. Nadines Schwester war im Urlaub, ihre Eltern zu einer Party, von der sie erst gegen 01.30 Uhr am Sonntag Morgen zurückkehrten. Zu dem Zeitpunkt fanden sie ihre Tochter tot in der Gästetoilette - grausigst ermordet.

Nach Angaben der Polizei gab es weder Einbruchspuren, noch Spuren von einer fremden Person im Haus. Später erklärte die Polizei, sie habe Spuren an einem von ihr ausgebauten Lichtschalter gefunden, weiterhin habe eine Wohnungsdurchsuchung bei einem jungen Mann zu den Mordwerkzeugen gefunden, und an den Mordwerkzeugen sei die DNA des jungen Mannes zu finden gewesen.

Der Fall scheint auf den ersten Blick klar: Spuren des jungen Mannes an einem ausgebauten Lichtschalter, die Mordwerkzeuge mit seiner DNA und der DNA des Mordopfers in seinem Zimmer gefunden, dann will die Polizei auch noch Spuren der Reifen seines Autos am Tatort gefunden haben, außerdem sei sein Handy zur Tatzeit in der Wabe geortet worden, in der der Tatort liege.

Besser, so scheint es auf den ersten Blick, könne man einen Mord nicht beweisen. Der junge Mann, Philipp J.,  wurde im Jahre 2007 zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt, muss Sicherungsverwahrung befürchten.

Allerdings gab es von Anfang an offensichtliche Unstimmigkeiten. Dass es am Tatort zum Beispiel keine Spuren gab, war in Anbetracht heutiger Kriminaltechnik äußerst ungewöhnlich. Der spät bekannt gegebene Fund von DNA-Spuren an einem Lichtschalter macht diesen Mangel nicht wett:

Soll der Täter sich in der Wohnung bewegt und dort einen Metzelmord in Rage begangen haben, wie behauptet, ohne, abgesehen vom Lichtschalter, auch nur die geringste Spur hinterlassen zu haben? Wer Fernseh-Sendungen wie Profiler kennt, weiß, dass das nicht möglich ist.

 

Weiterhin zeigte das Mordopfer keinerlei Abwehrverletzungen, es hatte sich also absolut nicht gewehrt, als es geschlagen wurde, es hatte sich absolut nicht gewehrt, als es mit einem Telefonkabel bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt wurde.

Auch das ist ungewöhnlich: Wird einem von vorn mehrmals mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, so hält man zumindest seine Arme schützend vor das Gesicht - und die werden dann getroffen, also auch verletzt.

Ebenfalls lässt sich niemand, der über frei Hände verfügt, ohne Gegenwehr drosseln - in solcher Lage wehrt sich jeder Mensch instinktiv mit aller Kraft und auch zielgerecht - wenn er die Hände frei hat.

Da die Leiche der Nadine Ostrowski keinerlei Verletzungen an den Händen aufwies, keinerlei DNA des angeblichen Täters unter den Fingernägeln usw., da der als Täter verurteilte Philipp J. keine Verletzungen gehabt hatte, etwa ausgekratzte Augen, zerkratztes Gesicht, ausgerissene Haare, hatte Nadine Ostrwoski das Drosseln ohne Gegenwehr hingenommen.

Das ist definitiv ein Beweis dafür, dass Gegenwehr ihr gar nicht möglich war, dass sie praktisch gefesselt gewesen sein muss. Davon ist aber keine Rede innerhalb des Tatszenarios, das dem Philipp J. zugeschrieben wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist auf den ersten Blick eine unlösbare Lage gegeben: Einige Beweismittel scheinen eindeutig die Schuld des Philipp J. zu belegen, andere Umstände sprechen dagegen, dass er überhaupt am Tatort gewesen war, dass es zudem unmöglich ist, einen gesunden Menschen so umzubringen, wie Philipp J. die Nadine Ostrowski umgebracht haben soll.

Nun, Sherlock Holmes ist eine Romanfigur, eine fiktive Figur. Doch bekannt geworden ist sie, weil der Autor diese Figur nach den Regeln der Logik selbst kniffligste Fälle lösen ließ. Wer z.B. den Kriminalroman "Eine Studie in Scharlachrot" liest, wird mit Vorträgen über kriminalistisches Denken konfrontiert, die durchaus vorbildlich sind und jeder Logik Stand halten.

Was also würde Sherlock Holmes zum Mordfall Nadine Ostrowski sagen? Zunächst einmal sollte man die vielleicht grundlegendste Weisheit des Sherlock Holmes ins Auge fassen:

„Wenn man alles Unmögliche ausgeschlossen hat, muss in dem, was noch übrigbleibt, so unwahrscheinlich es auch scheinen mag, die Wahrheit zu finden sein.”

Das bedeutet, wenn es auch nur einen einzigen stichfesten Grund dafür gibt, dass Philipp J. nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein kann, was z.B. jedenfalls der Fall wäre, wenn er am 19. und 20. August nachweislich an Bord eines Space-Shuttles im Weltraum gewesen wäre, dann könnten von der Polizei zu seiner Belastung vorgelegte Beweismittel nicht unverfälscht oder zumindest nicht beweisfähig hinsichtlich seiner Täterschaft sein: Wie hätte er, im Weltraum fliegend, DNA an einem Lichtschalter am Tatort in Wetter/Ruhr hinterlassen sollen, wie hätte er Reifenspuren auf der Erde erzeugen sollen, wie hätte er mit den Mordwerkzeugen auf der Erde Kontakt haben können? Jedem wird unmittelbar klar, dass alle gegen Philipp J. vorgelegten Beweismittel ihn nicht belasten könnten, wenn es einwandfrei sicher wäre, dass er in dem Zeitraum, in dem die Tat geschah, ganz woanders gewesen wäre. Es wäre also bezogen auf die Worte des Sherlock Holmes unmöglich gewesen, dass Philipp J. der Täter sein könnte.

Dennoch blieben aber die gegen ihn angeführten Beweise, die man allerdings nicht mehr damit erklären könnte, dass Philipp J. sie im Zuge des Mordes an Nadine Ostrwoski produziert hätte. Nun erscheint es auf den ersten Blick als sehr unwahrscheinlich, aber nicht als unmöglich, dass solche Beweismittel in anderer Weise als im Zuge der Tat durch den Philipp J. entstanden sein könnten.

Muss man Philipp J. aber als Täter ausschließen, muss man es als unmöglich, betrachten, dass er die Tat ausgeführt hat, dann kommen zwar nur noch solche Möglichkeiten für das Entstehen der Beweise infrage, die einem grundsätzlich als unwahrscheinlich erscheinen - doch unter diesen muss dann die Wahrheit zu finden sein.

Wie würde Sherlock Holmes in dieser Lage vorgehen?

1. Er würde prüfen, ob die Vorbehalte, die gegen eine Täterschaft des Philipp J. sprechen, so stark sind, dass man seine Täterschaft ausschließen kann. Das habe ich, Winfried Sobottka, getan, Ergebnis: Man kann es ausschließen, dass Philipp J. der Täter war. Das werde ich noch besser erläutern, als ich es bisher getan habe, doch nachlesbar ist es längst, z.B.  unter:

http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

2.  Nach der sicheren Feststellung, dass Philipp J. nicht der Täter sein kann, würde Sherlock Holmes versuchen, den oder die wahren Täter zu finden, und auch, die Entstehung der Beweismittel zu ergründen, die Philipp J. zu Unrecht falsch belasten.

Auch das habe ich getan, seit Jahren kann es man es z.B. hier nachlesen:

http://www.freegermany.de/brd-verbrechen/mordablauf-nach-tatsachenlage.html

Auch diesen Punkt werde ich kurzfristig gründlicher behandeln, falls mir nicht zuvor etwas zustoßen sollte. Mir steht fürden Punkt 1. und 2. heute besseres / besser aufbereitetes Material zur Verfügung, die Stoffsammlung läuft derzeit unter:

http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/winteroffensive-2010/collection.html

U.a. wird es dabei um folgende Personen,  Institutionen und Themen gehen:

Ingo Wolf, Roswitha Müller-Piepenkötter, Jürgen Rüttgers, CDU NRW, FDP NRW, LKA NRW, Landeskriminalamt NRW, Polizei Hagen, Landgericht Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, Oberstaatsanwalt Reinhard Rolfes, Richter Dr. Frank Schreiber, Mord Nadine Ostrowski, Wetter Ruhr, Mord Nadine O., Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders Dortmund, Gutachter Prof. Johannes Hebebrand, Dr. med. Bernd Roggenwallner, Staatsschutz Polizei Dortmund, Daniel Eggert Konstanz, Rechtsanwältin Henriette Lyndian, Richter Helmut Hackmann, Richterin Brigitte Brütting, Richter Jan Knappmann, Richter Norbert Weber Lünen, Thomas Vogel Tengen.

Winfried Sobottka, United Anarchists