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Das Gäste WC

Laut Strafurteil sei das Gäste-WC im damaligen Haus der Ostrowskis ca. 1 Meter x 1 Meter groß gewesen, gegenüber der Eingangstür vom Flur habe sich ein Waschbecken befunden darüber ein Spiegel. Fas WC sei an der linken Wand gewesen. Diese Angaben sind der Seite 16 des Strafurteils gegen Philipp Jaworowski entnommen, einsehbar unten auf dieser Seite.

Unten eine maßstabsgerechte Skizze, bei der von einem Bereich 0,6 Meter x 0,6 Meter für Toilette, zugehörige Anschlüsse und geringem Platz rechts und links für minimale Bewegungsfreiheit der WC-Nutzer ausgegangen wird, ferner von einem Waschbecken mit einer Tiefe von 0,4 Metern. Die Skizze ist insofern willkürlich, als dass genauere Angaben als die Beschreibung im Urteil nicht vorliegen, allerdrings sehr weitgehend zwangsläufig:  Fraglich ist lediglich, ob das WC in einer Ecke oder mitten an der Wand stand. In der Skizze wurde das WC so angeordnet, dass ein möglichst großer zusammenhängender Freiraum verblieb.

Die Skizze kann aber jedenfalls gut verdeutlichen, wie wenig Bewegungsspielraum das Gäste-WC bietet, wenn sich zwei Personen zugleich in diesem Raum aufhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximale Entfernung vom Waschbecken zur Tür: 60 cm!