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Schreiben des ex-Rechtsanwaltes Claus Plantiko an verschiedene Personen und Institutionen in der BRD, die mit Justiz und/oder Ärzteschadt zu tun haben (siehe Anschriften im Text),von mir zusammengebaut aus zwei .doc Dateien, die Claus Plantiko mir zumailte:

Kopf: Bitte anklicken!   Text: Bitte anklicken!

Ceterum censeo tyrannidem esse delendam (nach Cato d.Ä.)                                                                                  Claus Plantiko

I.ü. finde ich muß die Gewalteneinheitstyrannis zerstört werden                                                              Rechtsassessor                                              

                                                                                                                    Eins trotz anderer Benennung,               Oberstleutnant a.D.

                                                                          mangelt die Gewaltentrennung               speaks English

                                                                              Drittem Reich wie BRD                     habla español

                                  pari turpitudine.

RAss Claus Plantiko       Kannheideweg 66      53123 Bonn                                 Kannheideweg 66

                                                                                                                                                              53123 Bonn

                                                 Fernruf/-druck  0228 - 64 04 12

                                                                                                                                                                                    Funk  0172 - 4782428

                                                                                                                                                                                    E-Post: ClausPlantiko@t-online.de

                               

                                                                                                                                                                                    Bankverbindung:

                                                                                                                                                                                    BBBank Karlsruhe

                                                 (BLZ 660 908 00)

                                                                                                                                                                                    Anderkonto-Nr. 5600 316  

                               

                                                                                                                                                                                    Geschäftszeichen

 

 

18.12.2009

1. Bundesärztekammer

Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

 

2. Ärztekammer Nordrhein

Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

 

3. Frau Bundesministerin der Justiz

Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger                                                                         CP 09-12-18

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

 

4. Frau Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf

 

5. Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin

 

6. Frau Generalbundesanwältin Monika Harms

Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe

7. Herrn Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration Emil Schmalfuß
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

8. Herrn Senator für Justiz Carsten Lüdemann, Drehbahn 36, 20354 Hamburg

9. Herrn Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen Ralf Nagel, Richtweg 16, 28195 Bremen

10. Herrn Justizminister Bernd Busemann
Am Waterlooplatz 1, 30169   Hannover
 

11. Herrn Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa Jörg-Uwe Hahn
Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden 

12. Herrn Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger
Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz

13. Herrn Minister Peter Müller, Zähringer Str. 12, 66119 Saarbrücken, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken

14. Herrn Justizminister Baden-Württemberg Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Schillerplatz 4, 70029 Stuttgart
 

15. Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk

Prielmayerstr. 7, 80335 München

16. Herrn Sächsischen Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens
Hospitalstr. 7, 01097 Dresden

17. Herrn Minister der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

18. Frau Ministerin der Justiz Prof. Dr. Angela Kolb 
Domplatz 2, 39104 Magdeburg

19. Herrn Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger, Werner-Seelenbinder-Str. 5, 99096 Erfurt

20. Frau Justizministerin Uta-Maria Kuder
Puschkinstr. 19, 19055 Schwerin

21. Frau Senatorin für Justiz Gisela von der Aue
Salzburger Str. 21, 10825 Berlin

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Minister, Senatoren und Vorsitzende,

sicher haben Sie auch mit Mißbilligung verfolgt, wie die oberen hessischen Finanzbeamten, vermut-lich auf Weisung ihres Finanzministers, beim Psychiater Thomas H. ihre unerwünscht eifrigen Untergebenen mit bestellten Gefälligkeitsgutachten als geisteskrank und dauerhaft dienstunfähig entsorgen ließen. Noch Schlimmeres passiert aber in der NRW- und Bundesjustiz, wo sich die 27 Justiz-VIP (keiner von ihnen Arzt!):

 

die BVerf-Richter Hohmann-Dennhardt, Gaier, Kirchhof, die BGH-Richter Terno (Vors.), Dr. Ernemann, Dr. Frellesen, Schaal, RA Dr. Wüllrich (Bonn), RA Dr. Frey, RA Prof. Dr. Quaas, die AGH-Richter NW RA Ganz (Vors.), Mikoleit, Boecker (Köln), ROLG Schmeing und Kilimann, RA Dr. Hopfgarten (Vors.), RA Dr. Roloff, RA Lungerich, RA Dr. Neuhaus und die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln RA Bauschert, Nasse, Dres. Krumbiegel, Hüttemann und Hack, Vossebürger, Dres. Kronenburg und Prof. Muthers,

 

nicht entblödeten, eine Geisteskrankheit bei mir zu vermuten und mir deswegen die Zulassung als Rechtsanwalt zu entziehen bzw. dieses Berufsverbot zu billigen, obwohl ihnen vier, mittlerweile sind es sieben, fachärztliche Gutachten vorlagen, die kein Anzeichen einer Geisteskrankheit bei mir feststellen konnten. Wie sich aus beiliegender Presseerklärung ergibt, handelt es sich um einen krassen Fall politischen Mißbrauchs der Psychiatrie, der generalpräventiv alle noch praktizierenden Rechtsanwälte auf die herrschende Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. EU-Übersicht „Separation of Powers“, Anlage; VerfGPräs Brandenburgs Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive“, DRiZ 1999, 481ff.; Volksmund: „Verklag’ die Hex’ beim Teufel!“) gleichschaltend einschwören soll. M.E. müßte seitens aller Adressaten eine Reaktion auf das offenkundig verfassungswidrige Unrecht der 27 Justiz-VIP er-folgen:

 

1. und 2.: Als Ärztekammern bitte ich Sie, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich praktizierenden Rechtsanwaltskammervertreter und Richter, alles Nichtärzte, abzumahnen und aufzufordern, ihre mit Staatsgewalt versehene Krankheitsvermutung über mich zu widerrufen und diese und ähnliche Befugnisüberschreitungen künftig bei Meidung von Zwangsgeld und Ordnungshaft zu unterlassen.

 

3. und 4.: Als (faktische) Vorgesetzte und Personalverantwortliche bitte ich Sie, die o.a. 27 Justiz-VIP zu maßregeln, amtszuentheben und zu Schadensersatz zu verpflichten, denn wenn schon der Psychiater Thomas H. wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt wurde, weil er bestellte Gefälligkeitsgutachten abgab, dann müßten erst recht Nichtärzte verurteilt werden, wenn sie entgegen vier, mittlerweile sieben, ärztlichen Gutachten eine belastende Aussage über meine (real inexistente) Krankheit treffen. Die Unrichtigkeit ihrer Geisteskrankheitsvermutung zu meinen Lasten ergibt sich zwanglos aus der Unkundigkeit der o.a. 27 Justiz-VIP auf ärztlichem Gebiet, vgl. auch den Umkehrschluß aus dem Rechtssatz Zasii, Opera omnia 1, 403, 47: „cuilibet in arte sua credendum“ (man muß jedem auf seinem Gebiet glauben) = nemini in arte aliena credendum (man muß niemandem auf einem ihm fremden Gebiet glauben).

 

Bitte fallen Sie nicht zurück auf den beliebten Verschleierungstopos von der richterlichen Unab-hängigkeit. Es geht um Ihre Verantwortung für die Fehlhandlungen der von Ihnen rational unbe-streitbar real abhängigen Geschöpfe, die von Ihnen bestellt, betreut, beaufsichtigt, beurteilt, be-fördert und bezahlt werden, nicht um ihre real existente Unabhängigkeit von Volk, Recht, Gesetz, Fakten, Folgerichtigkeit und allgemeiner Wortbedeutung (VRGFFW). Es wäre denkgesetzwidrig, sich eine Exekutivtruppe zum Kampf gegen das Unrecht zu halten und die aus ihren Untaten ent-stehenden Folgebeseitigungsansprüche der Opfer mit dem unzutreffenden Verweis auf die (real inexistente) Unabhängigkeit der Täter abzulehnen. Wo ist der Unterschied zu US-Vizepräsident Dick Cheneys Sondereinsatzgruppen Blackwater pp. hinter der Front im Kampf gegen den Terror, zu deren rechtswidrigem Benehmen Dick auch nichts sagen wollte, weil sie privat und autgeßorst, also unabhängig seien? 

 

5.: Als übergeordnete öffentlich-rechtliche Körperschaft bitte ich Sie, die RAK Köln als menschen-rechtswidrige, arg. Art. 20(2) AEMR, Zwangsvereinigung aufzulösen, ihre belastenden Ver-fügungen aufzuheben und ihre Ersatzpflicht bezüglich des menschenrechts-, also verfassungswidrig angerichteten Schadens festzustellen.

 

6.: Alle o.a. 27 Justiz-VIP erwecken mit ihrem menschenrechts- = verfassungswidrigen Verhalten den Verdacht auf Verfassungshochverrat im Amt, der immer dann vorliegt, wenn Bedienstete oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, von Menschenrechten und –würde, arg. Art. 1(1), (2) GG, von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. Art. 20(2) GG, und von Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).

 

Verfassungshochverrat im Amt begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.

 

Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Be-diensteten vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur Amtsträger-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpferischem Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen die als ver-fassungswidrig erkannte gegenwärtige Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von Menschen-rechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. EU-Übersicht „Separation of Powers“, An-lage; VerfGPräs Brandenburgs Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive“, DRiZ 1999, 481ff.; Volksmund: „Verklag’ die Hex’ beim Teufel!“, Allegorie der Gewalteneinheits-tyrannis und Staatsmängelsynopsis mit Kerntatsachen und -argumenten, Anlagen) mit ihrem system-bedingten Unrecht stützen und festigen.

 

Ich bitte Sie also, Ermittlungsverfahren gegen die o.a. 27 Justiz-VIP einzuleiten.

 

3. und 7. bis 21: Als Wähler von Bundesrichtern bitte ich Sie, diejenigen der o.a. 27 Justiz-VIP, die rechtsprechende Bundesstaatsgewalt ausübten, amtszuentheben und ihre Ersatzpflicht bezüglich des angerichteten Schadens festzustellen. Bitte fallen auch Sie nicht zurück auf den beliebten Ver-schleierungstopos von der richterlichen Unabhängigkeit, s.o.  unter 3. und 4. Es handelt sich hier um einen Verstoß gegen die elementaren Rechtsgrundsätze und gegen das Rationalitätsgebot, also um reine Willkür.

 

Die justitiellen Fehlhandlungen dieser Bundesbediensteten sind denknotwendige Folge ihrer Illegiti-mität, denn es ist denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatsbegründenden Verfassungsgrund-sätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe.

 

Es ist ferner irrational, anzunehmen, der Bürger habe mit der Wahl einer Partei für den Bundestag ihr die Befugnis zur Kettenbestellung von Richtern übertragen, also die abstoßende Gewaltenein-heitstyrannis mit ihrer allseits beanstandeten Parteipolitpatronage gebilligt; noch absurder ist es, zu postulieren, die Wahl einer Partei durch die Bürger eines Landes für einen Landtag bedeute eine GG-gemäße Übertragung rechtsprechender Bundesstaatsgewalt auf den von einer gewählten Partei bestimmten Ministerpräsidenten und den von diesem bestimmten Landesjustizminister. Über eine derartige Deslegitimation kann, weil offenkundig ultra vires, kein GG-gemäß volkslegitimierter Bundesrichter ins Amt gelangen.

 

Ich bitte also die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung sofort zu verwirklichen, um dem Unrechtswiederholungszwang bei den gegenwärtig richterlich agierenden Bundesbediensteten entgegenzuwirken. Insbesondere die Richterwahl auf Zeit durchs Volk ist unabdingbar, um das Entstehen einer ethisch volksfremden all- und alleinzuständigen Herrschaftskaste (Gewalteneinheitstyrannis, vgl. Prof. Dr. Bernd Rüthers, FAZ: "Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das GG gebietet, zum - oft unberechenbaren - Richterstaat.") zu verhindern, die sich nach dem Oberthschen Gesetz (Oberth, H., Wählerfibel für ein Weltparlament, Feucht 1983, S. 52):

 

“Im Leben stehen einem anständigen Charakter so und so viele Wege offen, um vorwärtszu-kommen. Einem Schuft stehen bei gleicher Intelligenz und Tatkraft auf dem gleichen Platz diese Wege auch alle offen, daneben aber auch noch andere, die ein anständiger Kerl nicht geht. Er (der Unanständige) hat daher mehr Chancen, vorwärtszukommen, und infolge dieser negativen charakterlichen Auslese findet eine Anreicherung der höheren Gesellschafts-schichten mit Schurken statt. Das ethische Durchschnittsniveau einer Gesellschaftsschicht wird umso schlechter, je besser und einflußreicher sie gestellt ist. Nur dieser Umstand ver-mag die Tatsache zu erklären, warum die Welt nicht schon seit mindestens 5000 Jahren ein Paradies ist.“

 

immer herausbildet, wenn das Volk nicht immer wieder über alle Personen entscheidet, denen es seine Staatsgewalt zeitlich begrenzt auszuüben gestattet (Schurken werden nur vom Volk erkannt!).

Mit freundlichen Grüßen

 

 

                                                Claus Plantiko