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Die Kernpunkte im aktuellen  Strafprozess gegen Hans Pytlinski

1. Die Vorgeschichte.

1.1. Hans Pytlinski war aufgrund psychischer Erschöpfung seit den 80-ger Jahren in medizinischer Behandlung, war deshalb auch Frührentner geworden. Entsprechend liegt ein Grund dafür vor, dass er bei erlebter Belastung durch Unrecht eher zu einer Kurzschlusshandlung neigte als üblich.

Ein Attest eines Arztes, der ihn lange behandelte und gut kannte, liegt insofern vor, das seines Hausarztes Dr. Kieninger, Unna , vom 03. August 2006 (1,3 Seiten):

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scans-dr-kieninger-02-03.html

Von einem Neurologen, der ihn behandelte und wohl auch das Vertrauen des Hans Pytlinski besaß, liegt noch kein Attest vor (Dr. med. Volker Böttger, Dortmund, Berliner Str. 31, 44143 Dortmund, 0231 51 50 30).

1.2. In der Vorgeschichte des Vorfalles Todesschüsse Schwalmtal waren Hans Pytlinski und seine Tochter Barbara Kühn offensichtlich Opfer staatlichen Unrechtes und privaten Terrors. Das ist ein sehr umfangreiches Kapitel, ein Vorgang spielen eine herausragende Rolle:

Vorfall am 21.04. 2006 im Hause der Barbara Kühn im Treppenhaus des Hauses in Schwalmtal.

Hier kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Hans Pytlinski einerseits und andererseits Celina Tetzlaff-Franz (ca. 30, "Freundin" des Ex-Ehemannes der Barbara Kühn, des Hubert Kühn), Janusz Tetzlaff (ca. 23,Bruder der Celina Tetzlaff-Franz) und der Gisela Briese (ca. 60, Tante des Hubert Kühn).

Die Darstellung des Hans Pytlinski: Er sei von den dreien angegriffen worden, wobei vor allem Janus Tetzlaff eine wichtige Rolle gespielt habe, u.a. mit einer Wasserwaage (große Wasserwaage aus Metall) ihm auf den Kopf und auf den Ellbogen links geschlagen habe. Verletzungen der Gisela Briese führt Hans Pytlinski darauf zurück, dass diese im Getümmel Schläge erhalten habe, die eigentlich ihm, dem Hans Pytlinski, gegolten hatten.

 

Die Darstellung der drei anderen: Janusz Tetzlaff sei in der Wohnung oben im Hause gewesen und habe nichts hören können, weil er Schleifarbeiten ausgeführt habe. Hans Pytlinski habe die beisen Frauen mit einem Baseballschläger angegriffen und Gisela Briese auch gewürgt.

 

Tatsachen:  1. Ein Baseballschläger konnte trotz gezielter Suche der Polizei kurz nach der Tat weder im Hause noch im Garten des Hans Pytlinski gefunden werden. siehe Polizeiprotokoll vom 21.04.2006:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scan-polizeiprotokoll-01.html

Später schob Hubert Kühn gegenüber der Polizei die Behauptung nach, eine Nachbarin habe gesehen, wie Hans Pytslinski nach dem Vorfall einen Baseballschläger entfernt habe. Abgesehen davon, dass Hans Pytlinski aufgrund schwerer Verletzungen und schnellem Eintreffen der Poliezi dazu kaum Gelegenheit gehabt hätte, bestritt die bezeichnete Nachbarin gegenüber der Polizei, eine solche Beobachtung gemacht zu haben:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scans-baseball-hubert.html

 

2. Obwohl die Verletzungen des Hans Pytlinski offenkundig waren, so blutete er sehr stark aus einer Kopfwunde, verzichtete die Polizei sowohl darauf, diese Verletzungen im Polizeiprotokoll zu erwähnen, siehe wiederum:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scan-polizeiprotokoll-01.html

als auch darauf, aus eigenem Antrieb einen Krankenwagen für Hans Pytlinski zu rufen, Letzteres tat sie erst, als sie von der am Ort eingetroffenen  Barbara Kühn dazu aufgefordert war.

Die Verletzungen des Hans Kühn wurden am selben Tage (21.04. 2006) ärztlich attestiert und sind auf Fotos noch im Krankenhaus zu sehen:

Stationärer Aufnahmebericht des Krankenhauses Viersen:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scan-attest-khk.html

Die Bilder der Verletzungen:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/bilder/bilder-verletzungen.html

 

3. Obwohl Hans Pytlinski, auch in Gegenwart seiner Tochter Barbara, die aufgrund eines Anrufes von ihm sofort von der Arbeit zu ihm geeilt war (wenige Minuten) die Polizeibeamten darauf hinwies, dass er von Janusz Tetzlaff mit einer Wasserwaage und einem Knüppel artigen Gegenstand geschlagen worden sei, ging die Polizei diesen Hinweisen nicht nach, sondern behauptete im Polizeiprotokoll falsch, Hans Pytlinski habe sich zu dem Vorfall nicht äußern wollen, siehe wiederum:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/scan-polizeiprotokoll-01.html

4. Die Beteiligten Celina Tetzlaff-Franz, Janusz Tetzlaff und Gisela Briese wurden von Anfang an von der Polizei als Zeugen, nicht als mögliche Täter behandelt, zudem erklären deren "Zeugenaussagen" nicht im geringsten die schweren Verletzungen des Hans Pytlinski.

5. Die Strafermittlungsbehörden gingen in dem Fall maximal einseitig vor, es kam von Beginn an (Handeln der Polizei nach der Tat und Polizeiprotokoll, s. oben, aber ich im weiteren Verlauf zu systematischen Pflichtwidrigkeiten. Grundsätzliche Einsicht geben zwei anwaltliche Schriftsätze, einer im Rahmen eines Versuches, ein Strafverfahren gegen Celina Tetzlaff-Franz, Janusz Tetzlaff und Gisela Briese herbeizuführen, siehe (9 Seiten):

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/wiederaufnahme-limbach/scans-wiederaufn-antrag.html

Der zweite Schriftsatz wurde vom selben Anwalt in das gegen Hans Pytlinski betreffend Vorfälle am 21.04. 2006 eröffnete Strafverfahren eingebracht (2,3 Seiten):

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/verf-gegen-pytlinski/scans-limbacher-ag.html

6. Das Strafverfahren gegen Hans Pytlinski wurde wegen Prozessunfähigkeit des Hans Pytlinski eingestellt, womit die Richter  das Problem vermieden, die oben beschriebenen und vom Anwalt des Pytlinski monierten Ungereimtheiten in den "Zeugen"aussagen, den polizeilichen Ermittlungen usw.  revisionsfest aufzuklären.

Beschluss des AG Mönchengladbach (2 Seiten): Bitte anklicken!

Gleichwohl wurde durch den Gutachter Deis offensichtlich bereits von einer Gefährlichkeit des Pytlinski ausgegangen, denn auf die Beschwerde der Nebenklage gegen die Verfahrenseinstellung, die vom LG Mönchengladbach unter Vorsitz von Richter Lothar Beckers (auch Vorsitzender im Mordprozess) abgelehnt wurde, regte das LG Mönchengladbach bereit an, die Staatsanwaltschaft solle über Sicherungsverwahrung nachdenken. Beschluss des LG (2 Seiten): Bitte anklicken!

Bemerkenswert: Hans Pytlinski war niemals wegen Gewalttätigkeit aufgefallen, es gab nichts als Behauptungen des Clans um den ex-Ehemann der Barbara Kühn, die Hans Pytlinski als gewalttätig und aggressiv einordneten, während solche Aussagen so gut wie immer von Zeugen oder feststelllbaren Tatsachen als Lügen überführt werden konnten.  Bemerkenswert auch, dass justitiell seit Einstellung des Verfahrens im Grunde behauptet wird, Hans Pytklinski sei nur aufgrund seiner Prozessunfähigkeit an einer Verurteilung vorbeigekommen - als ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die die oben genannten Ungereimtheiten aufweisen, als sicher bewiesen gelten würden.

Tatsächlich spielten in dieser Vorgeschichte sowohl der Staatsanwalt im jetzigen Mordprozess, Stefan Lingens, als auch der Richter Lothar Beckers (s.o.), wichtige Rollen.

 

Alle bisher hinsichtlich des 21.04.2006 eingestellten Dokumente sind anhand folgender Übersicht erreichbar:

Bitte anklicken!