Um ein Haar wäre Gustl Mollath der Psychiatrie entschlüpft: Gutachter Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin hatte in seinem Gutachten ein entscheidendes Wort vergessen gehabt, so dass ein weiterer Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie seitens des Gutachtens nicht gedeckt gewesen wäre.

Doch nachdem der Rechtsanwalt des Gustl Mollath mit eben dieser Begründung die Entlassung seines Mandanten aus der Psychiatrie gefordert hatte, wurde das fehlende Wort - ohne weitere Befunderhebung und ohne Begründung - noch nachträglich von Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin eingesetzt....

Die Fundstellen unten sind aus der Verfassungsbeschwerde.