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08. 12. 2012

Alle Vernünftigen sollten umfassend nachdenken - Beispiel: "Anruf" des Richters Otto Brixner bei den Finanzbehörden, Teil 1 

Dass dem Richter Otto Brixner, der seinerzeit das ungeheuerliche Strafverfahren gegen Gustl Mollath am Landgericht Nürnberg leitete, vorgeworfen wird, er habe schon vor dem Verfahren und vor der Erstellung eines Gutachtens über Mollath bei den Finanzbehörden angerufen und sich für die Unterdrückung einer dort vorliegenden Anzeige eingesetzt, weiß so gut wie jeder.

Es wird auch von allen heftig kritisiert. Doch das ist in einer Arena, in der Nebelkerzen, Vertuschungen und Lügen das Feld maßgeblich bestimmen, viel zu wenig. Man muss, wenn so eine Nachricht auf dem Tisch liegt, so tief sehen, wie überhaupt nur möglich.

Die Frage ist zunächst, ob Brixner wirklich angerufen hat. Tatsachen sind, dass ein solcher Vorwurf aus den Finanzbehörden von den Medien verbreitet wird, ohne dass die Finanzbehörden widersprechen, dass Brixner selbst einen solchen Anruf auch nicht bestreitet, sondern erklärt, dass er sich nicht erinnern könne. Damit bleibt es weiter offen, ob es diesen Anruf tatsächlich gegeben hat, allerdings bleiben nur zwei Möglichkeiten:

1. Es hat ihn gegeben.

2. Es hat ihn nicht gegeben. Dabei ist diese Variante nicht abwegig: Sowohl die Justizministerin Beate Merk, als auch die Finanzbehörden feiern den angeblichen Anruf als Glücksfall, der sie selbst aus der Schusslinie brachte - bei oberflächlicher Betrachtung.

Da es hier nur zwei Möglichkeiten gibt, sollte man von jedem erwarten können, dass er sich die Mühe macht, jede dieser beiden Möglichkeiten einmal zu durchdenken - und sich und anderen dann vor Augen zu halten, wie tief sowohl das eine, als auch das andere blicken lassen, sofern sie zutreffen sollten.

Variante 1 - Richter Otto Brixner hat tatsächlich angerufen.

Das wäre ein sehr starkes Indiz dafür, dass Behörden aus Judikative und Exekutive hinterrücks mauscheln, um gemeinsam und aus rechtsfremden Gründen Ergebnisse zu erzielen, die mit Tatsachen und Gesetzen nichts zu tun haben. Zu dem infrage kommenden Zeitpunkt war Otto Brixner längst langjähriger Landrichter, keineswegs ein blutiger Anfänger, der nicht wusste, was er tat. Sollte es dann wirklich nur diesen einen einzigen Fall der Entgleisung Brixners gegeben haben, oder war es für ihn einfach selbstverständlich, andere Behörden anzurufen, um mit ihnen rechtsfremde Lösungen zu vereinbaren, im Volksmund: zu mauscheln? Und wenn es für ihn selbstverständlich war, und das kann man dann wohl annehmen - war er dann das schwarze Schaf in einer Herde weißer Richter, oder ist es nicht eher anzunehmen, dass sein Verhalten keineswegs untypisch war?

Es spricht ein sehr schwerwiegendes Argument dafür, dass Richter Otto Brixner tatsächlich angerufen hat. Seine spätere Verfahrensführung war eindeutig darauf ausgerichtet, die Schwarzgeldvorwürfe zu unterdrücken und Mollath durch Wegsperren still zu machen, dazu bog er sich alles ideal zurecht, dazu missachtete er alles, was nicht zu diesem Vorhaben passte, beides in bereits haarsträubender Weise.

Diese Strategie wäre äußerst riskant gewesen, wenn er hätte befürchten müssen, dass die Finanzbehörden Mollaths Anzeigen nachgehen und zu positiven Ergebnissen gelangen würden. Otto Brixner hatte ein sehr überzeugendes Motiv, bei den Finanzbehörden anzurufen und für eine Unterdrückung der von Mollath gestellten Anzeigen zu sorgen.

An dieser Stelle kommt ein weiterer Aspekt ins Spiel: Das Landgerichtsverfahren gegen Mollath hatte noch gar nicht begonnen, als Brixners Anruf bei den Finanzbehörden erfolgt sein soll - was also war der Auslöser dafür gewesen, dass Brixner die Sache wichtig nahm und bei den Finanzbehörden anrief? War er von jemandem aus der Staatsanwaltschaft dazu bewegt worden, oder von jemandem aus dem Amtsgericht Nürnberg?

Hatte man sich gesagt: Die Finanzbehörden müssen wir in unser Komplott zur Unterdrückung der Schwarzgeldgeschäfte einbeziehen, aber das sollte nicht irgendwer von uns machen. Dafür brauchen wir ein selbstbewusst auftretendes Schwergewicht, der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner könnte das machen." ??? Oder wie sonst soll Brixner auf eine solche Idee gekommen sein, bevor er mit dem Fall Mollath befasst war??? Die Mauschelei zwischen Brixner und Finanzbehörden müsste also tiefer gehen, es müsste ein Komplott mehrerer Behörden gewesen sein, von Exekutiv-Behörden (Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden) und Judikativ-Behörden (Landgericht, Amtsgericht).

Und wie wäre die Haltung der Finanzbehörden einzustufen, wenn sie sich durch einen Anruf Brixners zur Unterdrückung von Anzeigen bewegen ließen?

Finanzbehörden, die sich nicht ihr eigenes Bild machen, wenn ein Richter anruft und jemanden für verrückt erklärt? Ordentliche Finanzbeamte würden dann eine Meldung an das Justizministerium und an den zuständigen Gerichtspräsidenten machen, und klarstellen: "Wir prüfen vorliegende Anzeigen nach unseren Maßstäben!"

Vor allem, da Mollaths Anzeigen keineswegs den Eindruck von Gedankenverwirrtheit und Realitätsverlust erwecken konnten. Für das Verhalten der Finanzbehörden könnte man bestenfalls dann Verständnis haben, wenn Mollaths Anzeigen selbst offenkundige Hirngespinste gewesen wären, z.B. eine Beteiligung des Mannes im Mond an den Schwarzgeldaktionen behauptet hätten oder Ähnliches.

Doch selbst, wenn es Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass Mollath nicht ganz bei Sinnen gewesen wäre - so wäre auch  daraus keineswegs der zwingende Schluss zu ziehen, dass er ausschließlich Hirngespinste von sich gibt, und zwar auch da, wo seine Aussagen sehr konkret und realistisch klingen. So wird - wenn Richter es wollen - übrigens auch in Gerichtsverfahren vorgegangen, in denen Zeugenaussagen von verwirrten oder geistig wenig leistungsfähigen Menschen durchaus eine wichtige Rolle spielen können, wenn die Art der Vorwürfe und die Umstände es zulassen.

Definitiv sind die Finanzbehörden also auch dann nicht entschuldigt, wenn Brixner angerufen haben und sie zur Unterdrückung der Anzeigen Mollaths bewegt haben sollte. Sie hätten vielmehr das Verhalten Brixners schriftlich gegenüber seinen Dienstvorgesetzten rügen und ansonsten den Anzeigen im Rahmen dessen, was sie hergaben, nachgehen müssen, anstatt gemeinsam mit der Judikative Recht zu brechen, gesetzeswidrig zu mauscheln.

Der zweite Teil,der sich mit den Implikationen von Fall 2 - Brixners Anruf wird nur behauptet, hat aber nicht stattgefunden - befasst, wird noch heute auf dieser Domain veröffentlicht.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka