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Grundlegende Tatsachen betreffend das Hauptbelastungsindiz "Telefonkabel" gegen Philipp Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

Dass es in Mordfällen Indizien gibt, die auf den Täter deuten, ist nicht ungewöhnlich. Aber wenn es ein Indiz einmal
öfter gibt, als es dieses Indiz eigentlich geben sollte, dann muss etwas faul sein.
Und wenn außerdem noch Richter nachweislich lügen, dann muss etwas oberfaul sein.



                            
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Punkt 1: In einer Pressekonferenz am 15.09. 2006 hatten Polizei und Staatsanwaltschaft u.a. erklärt, sie hätten das Festnetztelefon und das zugehörige Telefonkabel im Zimmer des Beschuldigten Philipp gefunden, und auf dem Kabel seien DNA-Spuren sowohl vom Mordopfer Nadine als auch von Philipp selbst zu finden gewesen.

                       
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Punkt 2: In der Pressekonferenz vom 15.09. 2006 wurde auch bereits behauptet, der Täter habe das Opfer mit dem Telefonkabel des Festnetztelefones aus dem Haushalt, in dem das Opfer lebte, gedrosselt.

  
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Punkt 3: Die im Urteil dargelegten Untersuchungsbefunde des Rechtsmedi- ziners Dr. Eberhard Josephi, Dortmund, sind insofern eindeutig: Eine geometrisch saubere Drosselmarke, d.h., es wurde mit einem Kabel gedrosselt, nicht etwa mit zweien.

       
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Punkt 4: Doch neben dem Telefonkabel, das man in Philipps Zimmer fand, .gab es in dem Falle noch ein zweites Telefonkabel, von dem ein Stück unter der Leiche gefunden worden war.

Im Zeugenstand sagte der sach- verständige Zeuge Thomas Minzenbach, LKA NRW, ganz klar, dass der unter der Leiche gefundene Kabelrest zwar zum Festnetztelefon aus dem Haushalt des Opfers gehöre, das bei Philipp gefun- dene Kabel, vom Prozessbeobachter als "Tatkabel" bezeichnet, aber mit Sicherheit nicht.


       
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Punkt 5: Auch einen Tag später stellt die für die WAZ (www.derwesten.de) tätige Prozessbeobachtung noch einmal klar, dass der LKA-Experte Thomas Minzenbach sich absolut sicher gewesen sei, dass das bei Philipp gefundene Kabel nicht zum Festnetztelefon aus dem Haushalt des Opfers gehöre.

"Ließ keinen Zweifel daran" ist eine Umschreibung dafür, dass er vom Gericht und ggf. den Anklägern und Nebenklägern hartnäckig befragt wurde, ob ein Irrtum ausgeschlossen sei, und dass er trotz dieser hartnäckigen Befragung fest zu seinen Untersuchungsergebnissen stand.

Das bedeutet zweierlei: Erstens müssen die Untersuchungen das sichere Urteil hergegeben haben, so dass die Ergebnisse unanfechtbar waren, zweitens kann es den Richtern nicht entgangen sein, was Thomas Minzenbach ausgesagt hatte, denn offen- sichtlich müssen sie seine Aussagen ja hart auf den Prüfstand gestellt haben.


       
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Punkt 6: Dafür, dass zwei Telefonkabel im Spiele waren, eines gefunden unter der Leiche, eines gefunden in Philipps Zimmer, hatte niemand eine Erklärung zu bieten.

Da das Verfahren aber unter der Maßgabe geführt wurde, dass Philipps Täterschaft sichere Tatsache sei, forderte man, wie der vom Gericht beauftragte Psychiater Prof. Dr. Johannes Hebebrand, LVR-Klinikum Essen, die Erklärung vom angeklagten Philipp.


  
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Punkt 7: An dieser Stelle des Urteils lügt die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Dr. Frank Schreiber (neben diesem: Richter am Landgericht Marcus Teich, Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungs- angestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen) zum ersten Mal betreffend die Telefonkabel, denn schließlich hatten die kriminaltechnischen Untersuchungen des LKA ja sicher ergeben, dass der Kabelrest unter der Leiche dem Ostrowski-Telefon zugehörte, siehe oben:

    Punkt 4  


  
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Punkt 8: An dieser Stelle des Urteils lügt die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Dr. Frank Schreiber zum zweiten Male betreffend die Telefonkabel, denn schließlich hatten die kriminaltechnischen Untersuchungen des LKA ja sicher ergeben, dass das in Philipps Zimmer gefundene Kabel nicht zum Ostrowski-Telefon gehörten, siehe oben:

    Punkt 4       Punkt 5  


     
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Punkt 9:

9.1. Das Gerichtgeht ausdrücklich nicht davon aus, dass Philipp ein Kabel bewusst zum Tatort mitgebracht hatte.

9.2. Das Gericht behauptet, das bei der Tat verwendete Telefonkabel habe aus dem Haushalt der Familie Ostrowski gestammt, was wohl bedeuten soll, dass es das Kabel des Festnetztelefones der Ostrowski gewesen sei.


     
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Punkt 10: Das Gericht ging auch nicht davon aus, dass Philipp zufällig ein Kabel mit zum Tatort gebracht hatte.

An dieser Stelle des Urteils lügt die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Dr. Frank Schreiber zum dritten Mal betreffend die Telefonkabel, denn schließlich hatten die kriminaltechnischen Untersuchungen des LKA ja sicher ergeben, dass der Kabelrest unter der Leiche dem Ostrowski-Telefon zugehörte, siehe oben:

    Punkt 4  

Bemerkenswert auch, dass die Pflicht- verteidigung rund 2 Monate nach der Aussage Minzenbachs und 2 Tage vor Urteilsverkündung (am 21.06. 2007) noch darüber rätselte, wie das Gericht damit umzugehen gedachte, dass, anders als bis zur Aussage Minzenbachs angenommen, zwei mögliche Drosselkabel im Spiele waren anstatt nur eines, was durch den hilfsweisen Antrag dokumentiert ist ("für den Fall...").


     
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Punkt 11: Obwohl im Urteil unmittelbar nacheinander niedergeschrieben, sind hier zwei unterschiedliche Aussagen des Philipp von unterschiedlichen Zeitpunkten zitiert, was das bei ihm gefundene Kabel angeht:

Die zuerst zitierte Aussage, er habe den Stecker zu Hause vom Kabel abgeschnitten, dürfte wohl nach Minzenbachs Aussage erfolgt sein, als es u.a. klar war, dass der Kabelrest unter der Leiche nichts mit dem bei Philipp gefundenen Kabel zu tun gehabt hatte.

Die zweite insofern zitierte Aussage, der Kabelrest unter der Leiche sei wohl beim Drosseln abgerissen, kann erkennbar nur zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, als man noch davon ausging, dass der Kabelrest unter der Leiche ursprünglich zu dem bei Philipp gefundenen Kabel gehört hatte.

Eines haben beide Versionen gemeinsam: Sie erklären, dass dem bei Philipp gefundenen Kabel der Stecker fehlt. Es ist nicht anzunehmen, dass Philipp das erklärt hätte, wenn dem bei ihm gefundenen Kabel nicht tatsächlich der Stecker gefehlt hätte.

     
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Punkt 12: Hier behauptet das Gericht, dass Philipp die Nadine mit dem Kabel vom Festnetztelefon der Familie Ostrowski gedrosselt habe.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.