Betreff: Kriminelle Psychiatrie-Haft und Zwangsvergiftung des Gerhard Winkler.

Bundesland: Baden-Württtemberg

Gesetzesgrundlage für die Haft:  § 63 StGB

Eidesstattliche Erklärung des Gerhard Winkler über das Zustandekommen der Haft

Bestätigung eines Arztes über den Sachverhalt der Zwangsmedikamention gegen den Willen des Gerhard Winkler