Der Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack behauptet in einer von ihm unterzeichneten Verfassungsbeschwerde im Skandalfall Gustl Mollath, die von dessen ehemaliger Ehefrau behaupteten Körperverletzungen habe die Staatsanwaltschaft zunächst lediglich mit einem Strafbefehl über 1000 Euro ahnden wollen, siehe S. 25 der Verfassungsbeschwerde:
Die komplette Verfassungsbeschwerde als PDF-Datei:
Mollath-2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde
Demgegenüber bezeichnete die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk es in einer Fragestunde des Rechtsausschusses des bayerischen Landtags als falsch, dass die behaupteten Körperverletzungen jemals mit einem Strafbefehl hätten geahndet werden sollen, wie man auf S. 6 des Berichtes über jene Fragestunde nachlesen kann:
Der komplette Bericht über die Fragestunde im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags als PDF-Datei:
Mollath-bericht_rechtsausschuss_mollath
Wer von beiden also lügt?
Mein persönlicher Tipp:
Die unten abgebildete Person:
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
PS.: Schlimmste Staatsverbrechen gibt es auch in NRW: