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04. 12. 2012

Terroristische Vereinigungen

Wer sich den Wortlaut des § 129 a StGB, der Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) unter Strafe stellt, ansieht, wer ferner hinreichend Erfahrungswissen über die organisiert agierenden Verbrechercliquen aus Justiz, Polizei, Medizin, Psychologie und diversen sonstigen Behörden gesammelt hat, dem ist es sonnenklar, dass man es hier mit terroristischen Vereinigungen zu tun hat.

Mit terroristischen Vereinigungen,  die sich organisiert haben, um einen bestimmten Unrechtsstatus in der Gesellschaft zu schützen und seinem weiteren Ausbau die Tore zu öffnen, die zu diesem Zweck Kinder aus glücklichen Familienbeziehungen herausreißen, gesunde Menschen in die Psychiatrie sperren, und Unschuldige zusammenschlagen (die Domäne der Polizei) und ähnliches.

Ich nehme an, dass diese Dinge in Deutschland etwa in zehn Jahren ernsthaft diskutiert werden. In Anbetracht der permanenten und längst sehr gut und aufwendig organisierten Angriffe mit elektromagnetischen Strahlen, denen der Staatsschutz mich seit vermutlich schon mehr als zwei Jahren, deutlich spürbar etwa seit April 2011, aussetzt, werde ich das garantiert nicht mehr erleben.

Wir brauchten Leute, die heute forderten, Straftaten von Richtern usw. sachgerecht zu ahnden, die heute forderten, solchen Beamten die Staatspensionen zu streichen, die heute forderten, dass als Staatsbeamte oder in anderer Weise im Amte begangene Straftaten nicht verjähren dürften usw.

Würden das nur genügend Leute energisch genug fordern, so hätte das bereits einen beeindruckenden Effekt. Derzeit gehen die Schwerverbrecher zurecht davon aus, dass man ihnen sowieso nichts kann und ihnen niemals etwas können wird.

Man stelle sich vor: Das Gemeinwohl massiv beeinträchtigende Schwerverbrecher, Terroristen, denen man nichts kann, die das auch ganz genau wissen.

Was erwartet man denn da?

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka