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11. 12. 2012

Fall Mollath: Die seltsame Befangenheit eines Gutachters und ihre noch seltsameren Konsequenzen

Der Fall Gustl Mollath ist ein Konglomerat von kaum noch abzählbaren skandalösen Einzelheiten, es scheint wirklich kein einziges Detail zu geben, bei dessen näherer Betrachtung man nicht die Hände über dem Kopf zusammen schlagen muss: Hier lässt sich systematische Willkür überhaupt nicht mehr leugnen, hier hat sich das Verbrechersystem bis auf die Knochen entlarvt.

Nun bin ich auf einen Artikel  über ein Detail gestoßen, in dem angeprangert wird, dass diesem Detail von allen Seiten keine Aufmerksamkeit geschenkt werde:

http://www.mmnews.de/index.php/etc/11503-gustl-mollath-neue-fakten

(Wer sich den Artikel ungenervt ansehen will, sollte zuvor die Option "Pop-Up-Fenster blocken" aktivieren.)

Ein Zitat aus dem Artikel:

"Belegt ist, dass sich der Gerichtsgutachter in einem auf den 1.7.2004 datierten Schreiben für befangen erklärt hat und in einem auf den 5.7.2004 datierten Schreiben einen bestimmten Gutachter als Ersatz vorgeschlagen hat, mit dem er diesbezüglich auch bereits gesprochen habe. Dieser zweite Psychiater hat dann später auch die Begutachtung von Herrn Mollath übernommen und auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde dann Herr Mollath dauerhaft in die Psychiatrie zwangseingewiesen."

Das muss man einmal durch seine Hirnwindungen marschieren lassen: Ein Gutachter erklärt sich selbst für befangen, womit an seiner Befangenheit kein Zweifel mehr möglich ist. Zugleich schlägt er dem Gericht einen anderen Gutachter vor, mit dem er sich über den Fall, in dem er sich selbst für befangen erklärt, bereits verständigt habe - so dass eindeutig klar ist, dass der vorgeschlagene Gutachter die Sache im Prinzip genauso sieht, wie der Gutachter, der sich selbst als befangen erklärt hat. Und unter diesen Umständen, die dem Gericht sogar genannt sind (!), folgt das Gericht dann dem Vorschlag!

Brixner und Co. müssen in den Knast.  Alternativ höchstens: Wegsperren nach § 63 StGB.

Wenn dieser Brixner und seine Verbrecherkomplizen ungestraft davon kommen sollten, dann würde das für die Verbrecherjustiz heißen: "Freie Fahrt auf allen Bahnen!" Hier muss ein Exempel statuiert werden.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka