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11. 12. 2012

Enttäuschung im Fall Mollath

Abgesehen davon, dass ich derzeit das eine:

http://dokumentenblog.wordpress.com/2012/12/10/staatsschutzer-als-verbrecher-pressemitteilung-des-bundes-kritischer-polizisten/

oder das andere:

Hausdurchsuchung bei Richter Reicherter

in der einen oder anderen Form sichere, werde ich zunächst etwas kürzer treten.

Bemerken möchte ich, dass offenbar nicht nur ich kritisiere, dass dieses sch* Mistvolk nicht aus den Schuhen kommt, Zitat:

"Der Fall ist ein Skandal. Er bringt die bayerische Justizministerin in Not, die bayerische Justiz ins Zwielicht, die Medien in Wallung. Aber worin besteht der Skandal genau? Es ist bekannt, dass die Justiz immer öfter Schuldsprüche vermeidet und die Angeklagten statt ins Gefängnis in den Maßregelvollzug schickte. Anders als verurteilte Straftäter, die ihre Freilassung auf Tag und Stunde berechnen können, sitzen die schuldunfähigen Täter in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit, fast immer für viele Jahre. Es ist bekannt, dass sich einerseits die Zahl der Unterbringungen in der Psychiatrie in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt hat, andererseits fast die Hälfte der entsprechenden Gutachten, auf die die Gerichte die Unterbringung stützen, falsch ist. Wem ist es bekannt? Jedem, der sich dafür interessiert. Wen interessiert es?...?...? Eben!"

Quelle: http://www.ksta.de/debatte/bayerischer-justizskandal-mollath---lebendig-begraben,15188012,21076098.html

Ein anderes Zitat:

"Die Rolle des BGH im Fall Mollath

Justizministerium und Bayerischer Richterverein haben immer wieder darauf hingewiesen, das Urteil sei vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden. Wie wenig aussagekräftig das Qualitätssiegel "höchstrichterlich geprüft" ist, wird jedoch am tatsächlichen Umfang der Prüfung im Fall Mollath deutlich (Beschl. v. 13.02.2007, Az. 1 StR 6/07).

Von einer gründlichen und transparenten Urteilskontrolle kann nämlich nicht die Rede sein. Die schon in den Urteilsgründen zu Tage tretenden Beweislücken erkannten die Karlsruher Richter offenbar nicht. Dabei hatte die Strafkammer eine kritische Prüfung der Zeugenaussage der Ehefrau unterlassen. Zudem wurde die Feststellung, Mollath sei (schon) bei der angeklagten Körperverletzung zumindest nach § 21 StGB vermindert schuldfähig gewesen, allein auf die angeklagte Straftat selbst gestützt. Im Streit zwischen Ehepartnern wäre eine – hier vier Jahre zurückliegende – Körperverletzung aber auch ganz ohne wahnhafte Störung zu erklären."

Quelle:  Artikel von Prof. Dr. jur. Henning Ernst Müller, Universität Regensburg, unter:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-justiz-bayern-gutachten-wiederaufnahme/2/

Die Formulierung: "Die schon in den Urteilsgründen zu Tage tretenden Beweislücken erkannten die Karlsruher Richter offenbar nicht."

ist ein Hinweis auf Angst: Die BGH-Richter können gar nicht so blöd geween sein, die Beweislücken nicht zu erkennen, denn erstens sind jene offensichtlich, wenn man das Urteil des LG Nürnberg liest, zweitens sind die BGH-Richter keine geistig erheblich minderbegabte Menschen.

Solange die Staatsverbrecher auf Angst stoßen, bleiben sie völlig unbeeindruckt. Man muss schon Klartext reden, wenn man etwas erreichen will.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka