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SPIEGEL-Demagogie im BILD-Stil, TEIL 1:

"Fall Gustl Mollath- Warum der Justizskandal doch           keiner ist", von Beate Lakotta, 2012-12-13

 

Sicherung des genannten SPIEGEL-Artikels einsehbar unter:

http://dokumentenblog.wordpress.com/2012/12/13/spiegel-demagogie-im-bild-stil-fall-gustl-mollath-warum-der-justizskandal-doch-keiner-ist-beate-lakotta-2012-12-13/

 

Artikeltext unterhalb des Bildes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12. 13. 2012

I  Ziel der vorliegenden Analyse

Bereits der Titel des Artikels,“Fall Gustl Mollath- Warum der Justizskandal doch  keiner ist”,  behauptet erstens, im Falle des Gustl Mollath gebe es gar keinen Justizskandal, ein solcher werde nur wahrheitswidrig behauptet, zweitens wird der Anspruch erhoben, der dann folgende Artikel würde diese beiden Behauptungen begründen.

Eine solche Titelung wäre nur dann zulässig, wenn der dann folgende Artikel tatsächlich unstrittig begründen würde, dass im Falle des Gust Mollath ein Justizskandal zwar behauptet werde, in Wahrheit davon aber absolut keine Rede sein könne.

Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwieweit der Artikel der Beate Lakotta diesem Anspruch gerecht wird. Dazu sollen einerseits die von Beate Lakotta aufgestellten Behauptungen hinterfragt werden, andererseits aber auch deren Bewertungen durch Beate Lakotta, und, soweit sich Hinweise auf unsaubere Methoden der journalistischen Darstellung ergeben sollten, sollen auch diese aufgegriffen und sachlich gewürdigt werden.

Dies soll in Abschnitten erfolgen, die sich einzelnen Komplexen des Falles Gustl Mollath widmen.

II Die einzelnen Komplexe des Falles Gustl Mollath und deren Behandlung durch den Artikel der Beate Lakotta

II 1  Die dem Gustl Mollath von seiner damaligen Ehefrau vorgeworfenen Körperverletzungen und Nötigungen

Dem Gustl Mollath wurden von seiner Frau konkret Taten am 12. August 2001 und am 31. Mai 2002 vorgeworfen.

II 11 – Tatvorwürfe betreffend 12. August 2001

Am 12. August 2001 soll er seine Frau in der damals gemeinsamen Wohnung geschlagen, gebissen und bis zur Ohnmacht gewürgt haben. Bezeugt wird dies nur von Mollaths damaliger Frau, während Mollath diese Taten bestreitet.

Bisher unstrittig ist, dass Mollaths damalige Frau am 14. August 2001 in der Praxis Dr. Madleine Reichel, praktische Ärztin, vorstellig geworden sei, dass sie bei der Gelegenheit die dargestellten Vorwürfe betreffend Gustl Mollath erhoben habe, dass ein Attest mit dem Datum vom 03. Juni 2002 der Praxis Dr. Madleine Reichel existiert, in dem diverse Befunde einer Untersuchung am 14. August 2001 behauptet werden. 

Dazu führt Beate Lakotta u.a. aus: “Da argumentieren Mollaths Unterstützer beispielsweise, anders als drei gut beleumundete forensische Psychiater übereinstimmend feststellten, sei Mollath gar nicht gefährlich. Denn das Attest, das seine Frau vorgelegt habe, sei nicht nur ein Jahr nach dem angeblichen Übergriff Mollaths gegen Petra Mollath ausgestellt worden; es sei möglicherweise eine Fälschung.”

Zum einen wird hier behauptet, “drei gut beleumundete forensische Psychiater” hätten Mollaths Gefährlichkeit “festgestellt”. “Feststellen” kann man aber nur Wahres – behaupten hingegen kann man alles. Wenn Beate Lakotta wissen sollte, dass die Gutachter Mollaths Gefährlichkeit  nicht nur behauptet, sondern definitiv festgestellt haben sollten, dann wäre es Aufgabe der Beate Lakotta, allen Lesern zu erklären, wie denn die Gutachter Mollaths Gefährlichkeit sicher festgestellt haben sollen. Das tut sie aber nicht, darauf geht sie gar nicht ein!  Solange Beate Lakotta das aber nicht tut, ist es schlichtweg eine Irreführung der Leser, von der “Feststellung” einer Gefährlichkeit Mollaths auch nur zu reden.

Tatsache ist, dass die “gut beleumundeten forensischen Psychiater” Mollaths angebliche Gefährlichkeit begründeten, indem sie  unbewiesene und bestrittene Vorwürfe als wahr unterstellten und darauf dann bauten.

Ohne nun darauf einzugehen, wie es zu bewerten ist, wenn Gutachter anhand unbewiesener Vorwürfe eine Gefährlichkeitsdiagnose erstellen, muss man erkennen, dass Beate Lakotta hier zu einem besonders schmutzigen Mittel der Demagogie greift:

Eine aus unbewiesenen Vorwürfen abgeleitete Gefährlichkeit Mollaths verwendet sie dazu, um genau diese unbewiesenen Vorwürfe als glaubwürdig erscheinen zu lassen!

Schema: Ein Psychiater geht davon aus, dass X kleine Kinder frisst, obwohl es nicht bewiesen ist. Auf dieser Basis sagt der Psychiater: “X ist gefährlich, weil er kleine Kinder frisst.” Dann sagt Beate Lakotta: “Man muss davon ausgehen, dass X kleine Kinder frisst, denn der Psychiater sagt ja, X sei gefährlich.”

Auf dieser Basis lässt sich jede x-beliebige Verleumdung zu einer sich selbst bestätigenden “Feststellung” machen, und dieser Methode bedient sich Beate Lakotta hier im Fall des Gustl Mollath. Das ist perfide.

Doch auch ihre Auseinandersetzung mit der Kritik daran, dass die Vorwürfe der damaligen Ehefrau betreffend angebliche Körperverletzungen am 12. August 2001 von Gutachtern und Gericht einfach als wahr angenommen wurden, zeigt demagogische Züge.

Mit ihrer oben zitierten Aussage unterstellt Beate Lakotta allen Kritikern, sie behaupteten, das Attest sei möglicherweise gefälscht - und macht aus dieser Behauptung dann das Generalargument gegen die Kritiker. 

Tatsache aber ist, dass diese Behauptung nur von sehr wenigen erhoben wird – dafür aber andere schwerwiegende Gründe dafür genannt werden, dass die Vorwürfe der damaligen Frau Mollath falsch seien.

Beate Lakotta täuscht also ein Argument, das lediglich an einigen Nebenschauplätzen gehandelt wird, als Hauptargument vor, um dieses dann auszuräumen und so zu tun, als sei damit alle Kritik erledigt. Auch das ist ein Mittel aus der Schmutzkiste der Demagogie: Wenn man einen Standpunkt widerlegen will, dann muss man sich schon mit allen Argumenten für diesen Standpunkt auseinandersetzen.

Dann geht Beate Lakotta soweit, Unklarheiten des Urteils und deren Folgen in einen Angriff auf Kritiker umzuwandeln, die sie kurzerhand als “Verschwörungstheoretiker” bezeichnet, ein Begriff, der im Volksmund fälschlich als “Phantast” oder “Spinner” verstanden wird.

Es liegt aber nicht an den Kritikern, dass im Urteil von einem Attest der praktischen Ärztin Dr. Madleine Reichel, Nürnberg, die Rede ist, siehe:

Ausschnitt aus Strafurteil Mollath, S. 17

Es liegt auch nicht an den Kritikern, dass Dr. Madleine Reichel dem STERN offenbar nicht gesagt hatte, dass Ihr Sohn das Attest ausgestellt hatte. Anzunehmen, da der Fall Mollath ja schon seit Wochen in den Medien und gerade auch in den Nürnberger Zeitungen tobte, ist, dass Dr. Madleine Reichel wusste, welche Rolle ein Attest mit ihrer Unterschrift spielte. Entsprechend darf man sicherlich annehmen, dass sie zum Zeitpunkt der STERN-Nachfrage wusste, dass Ihr Sohn, Dr. Markus Reichel, Urheber des Attests war. Warum also hat sie es dann nicht gesagt?

Nach den Darstellungen der Beate Lakotta im SPIEGEL-Artikel war es also so, dass Dr. Markus Reichel, 2001 als “Assistenzarzt” in der Praxis seiner Mutter Dr. Madleine Reichel, das Gespräch mit Mollaths damaliger Frau geführt und die Befunde erhoben hatte – am 14.08. 2001. Dazu schreibt Beate Lakotta:

“Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.”

Merkwürdigerweise ist im Gerichtsurteil allerdings die Rede davon, dass Gustl Mollath seine Frau nicht mit flacher Hand, sondern mit beiden Fäusten geschlagen habe:

Ausschnitt aus Strafurteil Mollath, S. 10

Wie kam das Gericht darauf? Hatte Petra Mollath vor Gericht etwas anderes erzählt als Jahre zuvor dem Arzt? Oder wird Beate Lakotta nun wieder “Verschwörungstheoretiker” auch für diese Ungereimtheit verantwortlich machen?

Tatsache ist, dass der Assistenzarzt Markus Reichel schlicht und einfach die Vorwürfe der Frau übernahm, denn Augenzeuge von Misshandlungen war er ja nicht gewesen.

Doch folgende Befunde will er erhoben haben:

Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.”

Tatsache ist, dass Dr. Markus Reichel im Jahre 2001, von der Beate Lakotta als “Assistenzarzt” bezeichnet, ein praktischer Arzt mit wenig Berufserfahrung war, möglicherweise sogar noch in der praktischen Lernphase, wofür der Umstand spricht, dass er das Attest nicht selbst unterzeichnete, so dass seine “Ausbildungsherrin” unterzeichnen musste.

Dieser Berufsanfänger der praktischen Medizin attestierte unter anderem Würgemale – womit er die Grenzen seiner Kompetenz klar überschritt: Die Feststellung, ob und unter welchen Umständen ein Hämatom am Hals ein Würgemal ist, gehört zu den Aufgaben der Rechtsmedizin, ein normaler praktischer Arzt hat davon überhaupt keine Ahnung, kann also bestenfalls diagnostizieren: “Hämatome am Hals”.

Auch an einer weiteren Stelle überschritt dieser Berufsanfänger der praktischen Medizin klar seine Fachkompetenz: Zwar mag es in dem meisten Fällen zutreffen, dass Frauen mit sichtbaren Verletzungen, die behaupten, diese Verletzungen seien ihnen von ihrem Mann zugefügt worden, die Wahrheit sagen – aber sicher ist es im Einzelfall eben nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Frau ein starkes Motiv hat, ihren Mann falsch zu belasten. Dann ist es sogar möglich, dass sie sich anderweitig Verletzungen zuzieht, um auf diesem Wege falsches Belastungsmaterial zu sammeln. Im Falle der damaligen Frau des Gustl Mollath, das weiß man heute, gab es ein sehr starkes Motiv, den eigenen Mann falsch zu belasten.

Ob der Arzt von einem solchen Motiv wusste, oder nicht – er war jedenfalls nicht in der Lage, es auszuschließen, und was er glaubte oder nicht glaubte, war nicht mehr medizinisches Urteil, sondern so viel bzw. so wenig wert wie die subjektive Einschätzung eines Laien. Doch selbst vorsätzliches Falschurteil erscheint keineswegs als unwahrscheinlich: Wäre er tatsächlich davon ausgegangen, dass Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, hätte er zudem gewusst, was durch Würgen ausgelöst werden kann – bei “idealem Würgen” (Unterbrechung der Blutzufuhr zum Hirn)  werden sehr schnell bleibende Hirnschäden oder sogar der Tod herbeigeführt, dann wäre er gezwungen gewesen, sich für sofortige Gefahrenabwehr einzusetzen, schließlich hätte bereits das nächste Würgen schlimmste Konsequenzen haben können.

Nicht einmal den angeblichen Tathergang beschreibt Dr. Markus Reichel, dabei ist es doch höchst ungewöhnlich, dass eine Frau sich nicht wehrt, wenn sie gedrosselt wird, dass ein Täter, der sein Opfer schlagen und drosseln kann, auch noch zubeißt – solchen Dingen wäre ein Rechtsmediziner übrigens auch nachgegangen, aber an einer so gründlichen Klärung waren offenbar weder die damalige Frau Mollath noch der damalige “Assistenzarzt” Dr. Markus Reichel interessiert – warum, wenn nicht deshalb, weil beide wussten, dass die Sache faul war?

Warum hat Dr. Markus Reichel also keinen Rechtsmediziner eingeschaltet, stattdessen lieber eine Diagnose abgegeben, die er im Rahmen seines medizinischen Wissens gar nicht abgeben konnte?

Warum hat Dr. Markus Reichel nicht das zuständige Gesundheitsamt informiert, da Mollath nach Ansicht des Dr. Markus Reichel doch hochgradig gefährlich sein musste?

Warum hat Dr. Markus Reichel die Verletzungen nicht fotografiert?

Warum hat Dr. Markus Reichel sich nicht in einem Gespräch darum bemüht, der damaligen Frau Mollath klar zu machen, dass ein nächstes Würgen schlimmste Folgen haben könne, dass sie nicht mehr mit ihrem Mann in einer Wohnung leben dürfe?

Tatsache: Die damalige Frau Mollath lebte anschließend noch rund neun Monate gemeinsam mit ihrem Mann in einer Wohnung!

Auch das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Vorwürfe der damaligen Frau Mollath gelogen waren: Wenn ein Mensch von einem anderen Menschen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde, dann hat dieser gewürgte Mensch anschließend panische Angst vor dem Täter – ob er will, oder nicht, denn es ist unmöglich, einen Menschen zu würgen, ohne akute Todesangst in ihm zu erzeugen. Das prägt sich sofort und sehr tief ein. Ein bis zur Ohnmacht gewürgter Mensch könnte nicht mehr mit dem Täter unter einem Dach schlafen! Die damalige Frau Mollath hatte dieses Problem eindeutig nicht.

Bei nüchterner Betrachtung ergibt sich, dass der Arzt Dr. Markus Reichel die Grenzen seiner diagnostischen Möglichkeiten jedenfalls überschritten hatte, als er Hämatome als Würgemale einordnete, aber auch, als er die Schilderungen der Patientin als glaubhaft einordnete. Was Dr. Markus Reichel in dem Zusammenhang als “Anamnese” bezeichnet, ist in besonderer Weise rätselhaft: Hätte die Patientin schon mehrfach solche oder ähnliche Verletzungen vorgezeigt gehabt, dann stünde das doch sicher in den Akten der Praxis, dann würde das doch spätestens jetzt von Beate Lakotta in die Welt hinaus geschrien!!

Im günstigsten Falle ist Dr. Markus Reichel also fahrlässig viel zu weit gegangen, als er “Würgemale” attestierte, als er eine Übereinstimmung der Verletzungen mit den Schilderungen der Patientin attestierte, hat fahrlässig darauf verzichtet, einen kompetenten Facharzt, einen Rechtsmediziner, einzuschalten, hat fahrlässig darauf verzichtet, das Gesundheitsamt einzuschalten, hat fahrlässig darauf verzichtet, die Patientin zu einer sofortigen räumlichen Trennung von ihrem Mann zu bewegen. Vor diesen Hintergründen müsste man allerdings erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Dr. Markus Reichel haben, die Zulassung als Arzt sollte man ihm jedenfalls entziehen.

Doch durchaus im Bereich des Möglichen ist auch eine andere Variante: Mollath war für viele gut betuchte Nürnberger Bürger eine Gefahr, die man ausschalten wollte, wie wir heute wissen. Sollte es da niemanden gegeben haben, der sagte: “Also, ich kenne da eine Praxis… Mit der könnten wir….”?

Auch diese Möglichkeit ist keineswegs weit hergeholt, solche “Sümpfe” gibt es überall, und Ärzte sind nicht ausnahmslos Engel.

Im Übrigen gibt es auch noch einen Fall, in dem Mollaths damalige Frau ihn nachweislich falsch belastet hatte: 12 (!) Polizisten durchsuchten Mollaths Haus ergebnislos nach einer Pistole, weil Mollaths damalige Frau falsch behauptet hatte, er besitze eine.

Doch mit sachlicher Kritik an der Glaubwürdigkeit der damaligen Frau Mollath, am Attest und am Vorwurf der Körperverletzung überhaupt setzt Beate Lakotta sich absolut gar nicht auseinander, sie treibt es nicht anders als seinerzeit Richter Otto Brixner.

Auch mit den bekannten Lebensgewohnheiten des Gustl Mollath setzt Beate Lakotta sich gar nicht auseinander:

- Gustl Mollath war Jahrzehnte lang als friedliebend und nicht gewalttätig bekannt.

- Am 12. August 2001 soll er wie ein Verrückter gewürgt, geschlagen und gebissen haben.

- Seitdem wurden nie wieder Gewalttätigkeiten von ihm gemeldet, weder in den neun Monaten, in denen er anschließend noch gemeinsam mit seiner damaligen Frau in einer Wohnung lebte, noch in der Zeit danach, auch nicht in sieben Jahren Psychiatrie.

Was Beate Lakotta zum Punkt “Vorwurf von Körperverletzungen” am 12. 08. 2001 bietet, ist billigster Schmierenartikel, der Gustl Mollath als gefährlichen Gewalttäter abstempelt. Aber dass Beate Lakotta ihr “Testat” nachvollziehbar begründet hätte, kann man hinsichtlich des Vorwurfes von Körperverletzungen am 12. August 2001 definitiv nicht sagen: Sie umschifft alle tatsächlichen Kritikpunkte, klärt nicht auf, sondern schmiert Seife in die Augen der Leser.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka