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Die Gründe für die angebliche Täterschaft des Philipp Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski
laut Urteil des Landgerichtes Hagen,
und was nach belegten Tatsachen von ihnen zu halten ist.

Ein Superskandal!


 So begründet das Gericht Philipps Täterschaft:
 Und das ist davon zu halten:






Erstens das "Geständnis"...

 
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Tatsache Nr. 36: Selbst dem Gericht ist klar, dass Philipps "Geständnis" nicht zur Spurenlage und nicht zu den Feststellungen des Gerichtsmediziners passt.       Beleg   

Bei näherem Hinsehen hat Philipp gar nichts plausibel erklärt:

- Die Schilderung, weshalb er überhaupt mitten in der Nacht auf die Idee gekommen sei, zu der ihm im Grunde fremden 15-jährigen Nadine Ostrowski zu fahren, ist bereits völlig unglaubwürdig: Er konnte keinen plausiblen Grund nennen, Nadine überhaupt sehen zu wollen, Vergleichbares habe er noch niemals vorher getan, er habe keine konkreten Erwartungen gehabt, er will nicht darüber nachgedacht haben, was sich ergeben könnte und ähnliche Aussagen wirken nicht wie ein Geständnis, sondern wie eine schlecht erfundene Geschichte.       Beleg   

- Dass er, der niemals wegen Gewalttätigkeit, sadistischer Neigungen oder Ähnlichem in Erscheinung getreten war, der Nadine wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeiten mehrfach mit einer schweren Taschenlampe so auf den Kopf geschlagen haben soll, dass es zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte und zu stark blutenden Wunden gekommen sei, kann er gar nicht erklären. Das kann auch niemand erklären: Ein junger Mann, der im Alter von 19 Jahren dazu fähig ist, einem 15-jährigen Mädchen in brutalster Weise mit einer schweren Taschenlampe auf den Kopf zu schlagen, der ist üblicherweise auch vorher schon wegen unverhältnismäßiger Gewalt aufgefallen. Philipp aber war niemals wegen Gewalttätigkeit aufgefallen!

- Den Ablauf des Mordes, siehe oben, erklärte er so, dass es nicht zur Spurenlage und nicht zu den festgestellten Verletzungen passte.

Wer das Urteil liest, stellt fest, dass Richter und Gutachter dem Philipp Jaworowski nahezu gar nichts glaubten - außer natürlich das, was dazu passte, dass er der Täter sein soll. Dann konnte offenbar nichts zu unglaubhaft sein, um nicht als Wahrheit akzeptiert zu werden!



 
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Tatsache Nr. 37:
 
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Tatsache Nr. 38:
 
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Tatsache Nr. 39:
 
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Tatsache Nr. 40:
 
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Tatsache Nr. 41:
 
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Tatsache Nr. 42:






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.