Tatsache Nr. 36:
Selbst dem Gericht ist klar, dass Philipps "Geständnis" nicht zur Spurenlage und nicht zu den Feststellungen des Gerichtsmediziners passt.
Beleg
Bei näherem Hinsehen hat Philipp gar nichts plausibel erklärt:
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Die Schilderung, weshalb er überhaupt mitten in der Nacht auf die Idee gekommen sei,
zu der ihm im Grunde fremden 15-jährigen Nadine Ostrowski zu fahren, ist bereits
völlig unglaubwürdig: Er konnte keinen plausiblen Grund nennen, Nadine überhaupt sehen zu wollen, Vergleichbares habe er noch niemals
vorher getan, er habe keine konkreten Erwartungen gehabt, er will nicht darüber nachgedacht haben,
was sich ergeben könnte und ähnliche Aussagen wirken nicht wie ein Geständnis,
sondern wie eine schlecht erfundene Geschichte.
Beleg
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Dass er, der niemals wegen Gewalttätigkeit, sadistischer Neigungen oder Ähnlichem in Erscheinung getreten war,
der Nadine wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeiten mehrfach mit einer schweren Taschenlampe so auf den
Kopf geschlagen haben soll, dass es zu einer Durchtrennung der Kopfschwarte und zu stark blutenden
Wunden gekommen sei, kann er gar nicht erklären. Das kann auch niemand erklären: Ein junger Mann, der im Alter von
19 Jahren dazu fähig ist, einem 15-jährigen Mädchen in brutalster Weise mit einer schweren Taschenlampe auf den
Kopf zu schlagen, der ist üblicherweise auch vorher schon wegen unverhältnismäßiger Gewalt aufgefallen. Philipp
aber war niemals wegen Gewalttätigkeit aufgefallen!
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Den Ablauf des Mordes, siehe oben, erklärte er so, dass es nicht zur Spurenlage und nicht zu den festgestellten
Verletzungen passte.
Wer das Urteil liest, stellt fest, dass Richter und Gutachter dem Philipp Jaworowski nahezu gar nichts glaubten -
außer natürlich das, was dazu passte, dass er der Täter sein soll. Dann konnte offenbar nichts zu unglaubhaft sein, um
nicht als Wahrheit akzeptiert zu werden!