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Grundlegende Tatsachen betreffend das Hauptbelastungsindiz "Telefonkabel" gegen Philipp Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

Dass es in Mordfällen Indizien gibt, die auf den Täter deuten, ist nicht ungewöhnlich. Aber wenn es ein Indiz einmal
öfter gibt, als es dieses Indiz eigentlich geben sollte, dann muss etwas faul sein.
Und wenn außerdem noch Richter nachweislich lügen, dann muss etwas oberfaul sein.



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Punkt 1: Wie in den meisten deutschen Haushalten üblich, gab es im Haushalt der Familie Ostrowski ein angeschlossenes Festnetztelefon, das im konkreten Falle im Hausflur stand.

Dieses Telefon spielte später im Mordfall Nadine Ostrowski eine bedeutende Rolle. Um 19.30 Uhr verließen Nadines Eltern ihre Wohnung, um zu einer Party zu fahren:      Beleg   

Da trotz der späteren Bedeutung des Telefones im Mordfall Nadine Ostrowski nichts anderes aus dem Strafurteil oder Presseberichten bekannt ist, darf man annehmen, dass das Festnetztelefon der Ostrowski am 19. August 2006 gegen 19.30 Uhr noch an seinem Platze im Flur und vollständig intakt gewesen war.


  


Punkt 2: Als die Eltern der Nadine gegen 1.30 Uhr am 20. August von der Party zurückkehrten, fanden sie ihre Tochter Nadine ermordet im Gäste-WC. Als die Leiche später zum Abtransport angehoben wurde, fand man einen TAE-Stecker mit einem Stück Kabelrest unter der Leiche:      Beleg   

Das passte dazu, dass die Nadine bis zum Kehlholmbruch gedrosselt worden war:      Beleg   

Und das passte auch dazu, dass das Festnetztelefon der Ostrowski verschwunden war:      Beleg   

Einfache Rechnung: Täter hatte mit dem Kabel des Ostrowski-Telefones gedrosselt, dabei war ein Stück abgerissen, das Telefon und das Hauptkabel hatte er nach dem Mord mitgenommen, den abgerissenen TAE-Stecker unter der Leiche aber nicht.

Entsprechend behauptete OStA Wolfgang Rahmer bereits auf einer Pressekonferenz am 15.09. 2006, einen Tag nach der Verhaftung des Philipp Jaworowski, jener habe das Telefon aus der Wand gerissen, Nadine mit dem Kabel gedrosselt und Kabel und Telefon mit zu sich nach Hause genommen:      Beleg   

Entsprechend war offenbar auch das erste "Geständnis" des Philipp Jaworowski, das er zum Prozessauftakt abgab: Der Stecker sei ihm wohl beim Drosseln gerissen:      Beleg   



  


Punkt 3: Es schien alles bestens zu passen, als man am 14. September 2006 hinter einem Schrank im Zimmer des Philipp Jaworowski das Festnetztelefon der Ostrowski und das zugehörige Kabel hinter einem Schrank in seinem Zimmer gefunden zu haben schien, und an dem dort gefundenen "Kabel hinter dem Schrank" auch noch Blutspuren vom Mordopfer und DNA-Spuren von Philipp festgestellt werden konnten:      Beleg   


Wobei dem Kabel "hinter dem Schrank" auch noch der TAE-Stecker fehlte, passend dazu, dass ein abgerissener TAE-Stecker unter der Leiche gefunden worden war:      Beleg   


Damit war für alle klar: Philipp war der Täter! Es passte scheinbar alles in diesem Sinne zusammen!

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Punkt 4: Am 24. April 2007, also rund zwei Monate nach dem Prozessbeginn am 22. Februar 2007, sagte der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf, aus, dass der unter der Leiche gefundene TAE-Stecker zu dem Telefonapparat der Ostrowski gehört habe:      Beleg   


Auch bis hierher passt alles einwandfrei zu einander.

(Dass der TAE-Stecker tatsächlich zum Ostrowski-Telefon gehört haben muss, konnte der Kriminaltechniker übrigens daran erkennen, dass kleinste Profil- und Materialspuren am TAE-Stecker und in der Telefon-Steckdose im Hause der Ostrowski die Übereinstimmung belegten, z.T. vergleichbar dazu, wie es feststellbar ist, aus welcher Pistole eine Kugel abgeschossen wurde.

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Punkt 5: Ebenfalls am 24. April 2007 sagte der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf, aus, dass das Kabel hinter dem Schrank (mit DNA-Spuren vom Opfer) "mit Sicherheit nicht" zur Telefonanlage der Ostrowski gehört habe.      Beleg   


Damit fiel im Grunde alles in sich zusammen:

Denn schließlich sollte das "Kabel hinter dem Schrank" ja zum Festnetztelefon der Ostrowski gehören, und schließlich sollte es ja ursprünglich mit dem "TAE-Stecker unter der Leiche" ein Teil gebildet haben, dann sollte Philipp mit diesem Kabel gedrossselt haben, wobei der Stecker abgerissen sei, schließlich sollte Philipp das Kabel mit nach Hause genommen und gemeinsam mit dem Telefon hinter dem Schrank versteckt haben.

Das alles konnte nun nicht mehr so gewesen sein! Das echte Ostrowski-Kabel, mit dem offensichtlich gedrosselt worden war, blieb verschwunden, abgesehen vom "TAE-Stecker unter der Leiche", aber dafür war ein völlig anderes Kabel im Spiel, das aber auf den ersten Blick aussah, als sei es das Kabel, von dem der "TAE-Stecker unter der Leiche" beim Drosseln abgerissen war. Es war also nicht das beim Mord verwendete Kabel, aber dennoch klebte Opferblut an ihm!

(Bezüglich der Aussage, dass das "Kabel hinter dem Schrank" "mit Sicherheit nicht" zur Telefonanlage der Ostrowski gehört hatte, war Thomas Minzenbach sich übrigens "doppelt sicher": Das "Kabel hinter dem Schrank" passte weder zum "TAE-Stecker unter der Leiche", noch passte der Telefon-Anschlussstecker des "Kabels hinter dem Schrank" zum Telefonapparat der Ostrowski. Auch in diesen Fällen ergeben mikroskopische Profilbetrachtungen eindeutige Klarheit, wenn etwas nicht zueinander passt. Dass das Festnetztelefon "hinter dem Schrank" das Ostrowski- Telefon war, konnte anhand der Produktionsnummer festgestellt werden.)

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Punkt 6: Gedrosselt worden war nur mit einem Kabel, denn die Leiche wies nur eine Drosselmarke auf.      Beleg   



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Punkt 7: Dass nichts mehr zueinander passte, wurde von den Richtern unter Vorsitz des Dr. Fank Schreiber ganz einfach gelöst: Sie stellten die Aussagen des sachverständigen Zeugen Minzenbach auf den Kopf, logen sie um.

Während der sachverständige Zeuge Minzenbach erklärt hatte, der TAE-Stecker mit Kabelrest unter Leiche habe zum Ostrowski-Telefon gehört, sagten die Richter im Urteil einfach, dieser TAE-Steckers mit Kabelrest habe nicht zum Ostrowski-Telefon gehört, seine Herkunft sei ungeklärt geblieben!

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Punkt 8: Auch im Falle des hinter dem Schrank in Philips Zimmer gefundenen Kabels stellten die Richter unter Vorsitz des Dr. Fank Schreiber die Aussagen des sachverständigen Zeugen Minzenbach auf den Kopf, logen sie um.

Während der sachverständige Zeuge Minzenbach erklärt hatte, das bei Philip gefundene Kabel habe mit Sicherheit nicht zum Ostrowski-Telefon gehört, sagten die Richter, es sei das Kabel, das zum Ostrowski-Telefon gehört habe!

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Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.