Grundlegende Tatsachen betreffend das Hauptbelastungsindiz "Telefonkabel" gegen Philipp Jaworowski im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski
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Dass es in Mordfällen Indizien gibt, die auf den Täter deuten, ist nicht ungewöhnlich. Aber wenn es ein Indiz einmal öfter gibt, als es dieses Indiz eigentlich geben sollte, dann muss etwas faul sein. Und wenn außerdem noch Richter nachweislich lügen, dann muss etwas oberfaul sein.
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Punkt 1:
Wie in den meisten deutschen Haushalten üblich, gab es im Haushalt der
Familie Ostrowski ein angeschlossenes Festnetztelefon, das im konkreten Falle
im Hausflur stand.
Dieses Telefon spielte später im Mordfall Nadine Ostrowski eine
bedeutende Rolle. Um 19.30 Uhr verließen Nadines Eltern ihre Wohnung,
um zu einer Party zu fahren:
Beleg
Da trotz der späteren Bedeutung des Telefones im Mordfall Nadine Ostrowski nichts
anderes aus dem Strafurteil oder Presseberichten bekannt ist, darf man annehmen,
dass das Festnetztelefon der Ostrowski am 19. August 2006 gegen 19.30 Uhr
noch an seinem Platze im Flur und vollständig intakt gewesen war.
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Punkt 2:
Als die Eltern der Nadine gegen 1.30 Uhr am 20. August von der Party zurückkehrten,
fanden sie ihre Tochter Nadine ermordet im Gäste-WC. Als die Leiche später zum Abtransport
angehoben wurde, fand man einen TAE-Stecker mit einem Stück Kabelrest unter der Leiche:
Beleg
Das passte dazu, dass die Nadine bis zum Kehlholmbruch gedrosselt worden war:
Beleg
Und das passte auch dazu, dass das Festnetztelefon der Ostrowski verschwunden war:
Beleg
Einfache Rechnung: Täter hatte mit dem Kabel des Ostrowski-Telefones gedrosselt, dabei war ein Stück abgerissen, das Telefon und das Hauptkabel hatte er
nach dem Mord mitgenommen, den abgerissenen TAE-Stecker unter der Leiche aber nicht.
Entsprechend behauptete OStA Wolfgang Rahmer bereits auf einer Pressekonferenz am 15.09. 2006,
einen Tag nach der Verhaftung des Philipp Jaworowski, jener habe das Telefon aus der Wand gerissen, Nadine mit dem
Kabel gedrosselt und Kabel und Telefon mit zu sich nach Hause genommen:
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Entsprechend war offenbar auch das erste "Geständnis" des Philipp Jaworowski, das er zum Prozessauftakt
abgab: Der Stecker sei ihm wohl beim Drosseln gerissen:
Beleg
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Punkt 3:
Es schien alles bestens zu passen, als man am 14. September 2006 hinter
einem Schrank im Zimmer des Philipp Jaworowski das Festnetztelefon
der Ostrowski und das zugehörige Kabel hinter einem Schrank in seinem Zimmer
gefunden zu haben schien, und an dem dort gefundenen "Kabel hinter dem Schrank"
auch noch Blutspuren vom Mordopfer und DNA-Spuren von Philipp festgestellt werden
konnten:
Beleg
Wobei dem Kabel "hinter dem Schrank" auch noch der TAE-Stecker fehlte, passend dazu, dass ein abgerissener TAE-Stecker unter der Leiche
gefunden worden war:
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Damit war für alle klar: Philipp war der Täter! Es passte scheinbar alles in diesem Sinne zusammen!
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Punkt 4:
Am 24. April 2007, also rund zwei Monate nach dem Prozessbeginn am
22. Februar 2007, sagte der kriminaltechnische Experte Thomas Minzenbach,
Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf, aus, dass der unter der Leiche gefundene
TAE-Stecker zu dem Telefonapparat der Ostrowski gehört habe:
Beleg
Auch bis hierher passt alles einwandfrei zu einander.
(Dass der TAE-Stecker tatsächlich zum Ostrowski-Telefon gehört haben muss,
konnte der Kriminaltechniker übrigens daran erkennen, dass kleinste Profil- und
Materialspuren am TAE-Stecker und in der Telefon-Steckdose im Hause der Ostrowski
die Übereinstimmung belegten, z.T. vergleichbar dazu, wie es feststellbar ist, aus
welcher Pistole eine Kugel abgeschossen wurde.
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Punkt 5:
Ebenfalls am 24. April 2007 sagte der kriminaltechnische Experte
Thomas Minzenbach, Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf, aus, dass das
Kabel hinter dem Schrank (mit DNA-Spuren vom Opfer) "mit Sicherheit nicht"
zur Telefonanlage der Ostrowski gehört habe.
Beleg
Damit fiel im Grunde alles in sich zusammen:
Denn schließlich sollte das "Kabel hinter dem Schrank"
ja zum Festnetztelefon der Ostrowski gehören, und schließlich sollte es ja ursprünglich mit
dem "TAE-Stecker unter der Leiche" ein Teil gebildet haben, dann sollte Philipp mit
diesem Kabel gedrossselt haben, wobei der Stecker abgerissen sei, schließlich sollte
Philipp das Kabel mit nach Hause genommen und gemeinsam mit dem Telefon hinter dem Schrank
versteckt haben.
Das alles konnte nun nicht mehr so gewesen sein! Das echte Ostrowski-Kabel, mit dem offensichtlich gedrosselt
worden war, blieb verschwunden, abgesehen vom "TAE-Stecker unter der Leiche", aber dafür war ein völlig anderes Kabel im Spiel,
das aber auf den ersten Blick aussah, als sei es das Kabel, von dem der "TAE-Stecker unter der Leiche"
beim Drosseln abgerissen war. Es war also nicht das beim Mord verwendete Kabel, aber dennoch klebte
Opferblut an ihm!
(Bezüglich der Aussage, dass das "Kabel hinter dem Schrank" "mit Sicherheit nicht"
zur Telefonanlage der Ostrowski gehört hatte, war Thomas Minzenbach sich übrigens
"doppelt sicher": Das "Kabel hinter dem Schrank" passte weder zum "TAE-Stecker unter der Leiche",
noch passte der Telefon-Anschlussstecker des "Kabels hinter dem Schrank" zum Telefonapparat der
Ostrowski. Auch in diesen Fällen ergeben mikroskopische Profilbetrachtungen eindeutige
Klarheit, wenn etwas nicht zueinander passt. Dass das Festnetztelefon "hinter dem Schrank" das
Ostrowski- Telefon war, konnte anhand der Produktionsnummer festgestellt werden.)
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Punkt 6:
Gedrosselt worden war nur mit einem Kabel, denn die Leiche wies nur
eine Drosselmarke auf.
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Punkt 7:
Dass nichts mehr zueinander passte, wurde von den Richtern unter Vorsitz
des Dr. Fank Schreiber ganz einfach gelöst: Sie stellten die Aussagen des
sachverständigen Zeugen Minzenbach auf den Kopf, logen sie um.
Während der sachverständige Zeuge Minzenbach erklärt hatte, der TAE-Stecker
mit Kabelrest unter Leiche habe zum Ostrowski-Telefon gehört, sagten die Richter im Urteil
einfach, dieser TAE-Steckers mit Kabelrest habe nicht zum Ostrowski-Telefon gehört,
seine Herkunft sei ungeklärt geblieben!
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Punkt 8:
Auch im Falle des hinter dem Schrank in Philips Zimmer gefundenen
Kabels stellten die Richter unter Vorsitz des Dr. Fank Schreiber die Aussagen des
sachverständigen Zeugen Minzenbach auf den Kopf, logen sie um.
Während der sachverständige Zeuge Minzenbach erklärt hatte, das bei Philip gefundene
Kabel habe mit Sicherheit nicht zum Ostrowski-Telefon gehört, sagten die Richter, es sei
das Kabel, das zum Ostrowski-Telefon gehört habe!
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Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber
als Vorsitzender,
Richter am Landgericht Marcus Teich
Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt
als beisitzende Richter,
Sekretärin Margarete Dodt, Hagen,
Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen,
als Schöffen,
Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer
Staatsanwalt Klaus Knierim,
als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund,
Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund,
als Verteidiger
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Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD ist links nachlesbar.
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