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Wie das Landgericht Hagen, Kammer unter Vorsitz des Richters Dr. Frank Schreiber,
mit Mordindizien und den Ergebnissen kriminaltechnischer Untersuchungen umgeht / Teil II

Die Folgen der Lügen des Landgerichtes Hagen für den Mordprozess!


Thomas Minzenbach, LKA NRW, sagte aus, dass das gemeinsam mit dem Ostrowski-Telefonapparat angeblich bei Philip Jaworowski gefundene Kabel nicht das Ostrowski-Kabel sei, sondern ein Kabel ungeklärter Herkunft.

Unter der Leiche hatte nach Feststellungen des Thomas Minzenbach ein Reststück vom Ostrowski-Kabel gelegen.


 
    Das Rätsel um die Telefonkabel im Mordfall                    Nadine Ostrowski

Kurz zusammengefasst die Fakten aus dem        Vorbeitrag        .
Wenn Ihnen diese bereits klar sind, dann können Sie die Zusammenfassung überspringen.     Überspringen      


Ein Telefonapparat und zwei Telefonkabel spielen im Mordfall Nadine Ostrowski eine Rolle:

1. Der Telefonapparat aus dem Hause der Familie des Opfers, also vom Tatort. Hier genannt "Ostrowski-Telefonapparat" und mit Bild von rotem Telefon dargestellt.

2. Das ursprünglich zum Telefonapparat unter 1. gehörige Telefonkabel, hier genannt "Ostrowski-Kabel" und mit Bild von rotem Kabel dargestellt.

3. Ein Telefonkabel, das keinem Telefonapparat zugeordnet werden konnte, dessen Herkunft ungeklärt blieb, hier genannt"Kabel ungeklärter Herkunft" und mit Bild von schwarzem Kabel dargestellt.

Ein Kabel und den Ostrowski-Telefonapparat hatte man lt. Polizei hinter dem Schrank des Philip Jaworowski gefunden, wobei an dem Kabel Blut vom Mordopfer und DNA von Philip festgestellt worden seien.

Ein Stück von dem anderen Kabel hatte unter der Leiche des Mordopfers gelegen.

Der kriminaltechnische Sachverständige Thomas Minzenbach. LKA NRW, hatte nach durchgeführten Untersuchungen Im Prozess ausgesagt, dass das bei Philip zugleich mit dem Ostrowski-Telefonapparat gefundene Kabel ungeklärter Herkunft sei, der unter der Leiche gefundene Kabelrest sei hingegen Teil des Ostrowski-Kabels gewesen - siehe Darstellung links.

Das Landgericht Hagen setzte sich über die Untersuchungsergebnisse hinweg, behauptete einfach, bei Philip habe man neben dem Ostrowski-Telefonapparat auch das Ostrowski-Kabel gefunden, unter der Leiche habe hingegen ein Kabel ungeklärter Herkunft gelegen, siehe Darstellung rechts.

Das Landgericht Hagen behauptet, bei Philip Jaworowski seien der Ostrowski-Telefonapparat und das Ostrowski-Kabel gefunden worden.

Unter der Leiche, so das Landgericht Hagen, habe ein Kabel ungeklärter Herkunft gelegen.


 



Die von Thomas Minzenbach ermittelten Tatsachen waren hoch explosiv!

Das Landgericht Hagen log, um schwere Beweismittelmanipulation zu decken!


Thomas Minzenbach, LKA NRW, sagte aus, dass das gemeinsam mit dem Ostrowski-Telefonapparat angeblich bei Philip Jaworowski gefundene Kabel nicht das Ostrowski-Kabel sei, sondern ein Kabel ungeklärter Herkunft.

Unter der Leiche hatte nach Feststellungen des Thomas Minzenbach ein Reststück vom Ostrowski-Kabel gelegen.


 
    Wenn das Landgericht die Untersuchungsergebnisse           Minzenbachs berücksichtigt hätte, dann...

Wenn das Landgericht Hagen die Untersuchungsergebnisse des LKA-Experten ThomasMinzenbach berücksichtigt hätte, wozu es verpflichtet war, denn es muss anhand von Tatsachen entscheiden, nicht anhand eigener Lügen, dann wäre der Tatablauf, der dem Urteil zugrunde liegt, als Lügengeschichte entlarvt worden.

Dem Urteil liegt zugrunde, dem Philip sei mitten in der Nacht, als er mit dem Auto umhergefahren sei, plötzlich die Idee gekommen, Nadine Ostrowski, mit der er nicht näher bekannt gewesen sei, zu besuchen. Er habe nicht die Vorstellung gehabt, Nadine zu morden, als sie ihn eingelassen habe. Aber aufgrund relativer Nichtigkeiten sei die Situation eskaliert, sie habe ihn angeschrien, er sie extrem heftig mit einem Gegenstand geschlagen, dann sei die Situation in einen Verdeckungsmord gemündet. Also völlig ungeplant, so dass Philip sich zum Mord auch in der Wohnung vorhandener Gegenstände habe bedienen müssen: Telefonkabel vom Ostrowski-Telefonapparat / Ostrowski-Kabel und Brotmesser aus dem Küchenschrank.     Beleg   

Zu dieser Tatablaufs-Geschichte hätte es völlig gepasst, wenn das Landgericht das Kabelstück unter der Leiche gemäß den kriminaltechnischen Untersuchungen als ein Teil des Ostrowski-Kabels anerkannt hätte.

Aber das Telefonkabel, was man hinter Philips Schrank gefunden haben will, angeblich mit Blutspuren vom Mordopfer und mit DNA von Philip, hätte nicht mehr ins Bild gepasst: Wie sollen Blutspuren vom Mordopfer an das "Kabel hinter dem Schrank" gekommen sein, wenn das Mordopfer doch mit einem ganz anderen Kabel, ermordet wurde, nämlich mit dem, von dem man ein Reststück unter der Leiche fand?

Wenn Philip ungeplant gemordet und dazu das Ostrowski-Kabel verwendet hätte, dann hätte man doch den Rest des Ostrowski-Kabels hinter seinem Schrank finden müssen, nicht aber ein Kabel unbekannter Herkunft, an dem erstaunlicherweise (!) Blutspuren vom Mordopfer hafteten!

Würde man aber annehmen, Philip hätte ein eigenes Kabel mitgeführt, das er zum Morden verwendet hätte, dann müsste man sich erstens fragen, wieso er dann den Ostrowski-Telefonapparat hätte aus der Wand reißen sollen, sich zweitens fragen, wieso ein abgerissenes Stück vom Ostrowski-Kabel unter die Leiche gekommen sein konnte!

In keiner Hinsicht scheint die Täterschaft Philips plausibel erklärt werden zu können, wenn man den Feststellungen des LKA-Experten Minzenbach folgt, die zweifellos korrekt sein werden: Er war sich seiner Ergebnisse absolut sicher, entsprechend müssen die Untersuchungen das auch hergegeben haben.

Diese Zusammenhänge waren zweifellos auch dem Gericht klar, denn schließlich hatte es sich ja Gedanken darüber gemacht, dass es im vorliegenden Fall zwei Kabel gab: Erstens ging das Gericht ausdrücklich davon aus, dass Philip kein Kabel bewusst mitgebracht habe     Beleg    zweitens erklärte es, es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass Philip ein Telefonkabel zufällig mit zum Tatort gebracht habe.     Beleg  

Selbst nach Ansicht des Landgerichtes hatte Philip also kein Kabel mit sich geführt, als er am Tatort erschienen sein soll. Demnach hätte das Gericht sich unter Berücksichtigung der Untersuschungsergebnisse des LKA-Experten Thomas Minzenbach sagen müssen: "Philip kann Nadine nur mit dem Ostrowski-Kabel gedrosselt haben, und offensichtlich wurde sie ja auch mit dem Ostrowski-Kabel gedrosselt, von dem man ja ein Stück unter der Leiche fand. Aber wie kann es dann sein, dass im Zimmer des Philip ein anderes Kabel mit Blut von Nadine gefunden wurde?"

Unter diesen Umständen kann man nur noch davon ausgehen, dass das Kabel, das man in Philips Zimmer gefunden haben will, nachträglich mit Blutspuren vom Opfer kontaminiert wurde, bei der Tat kann es jedenfalls nicht geschehen sein.

Doch wer hätte daran ein Interesse haben können? Philip selbst? Diese Vorstellung wäre absurd, es würde überhaupt keinen Sinn ergeben.

Es ergibt nur eine einzige Vorstellung Sinn: Der oder die Mörder hatten das Ostrowski-Kabel zum Drosseln benutzt, es aber dann verschwinden lassen wollen, weil es auch Täterspuren aufwies. Als man das Kabel von der Leiche wegzog, riss das Ende mit dem Stecker, auf dem die Leiche lag, ab, so dass es später gefunden werden konnte.

Zugleich war von Anfang an geplant, jemand anderem, vielleicht sogar schon konkret dem Philip, den Mord später in die Schuhe zu schieben. Aufgrund der massiven Stichverletzungen in Kopf und Hals blutete die Leiche der Nadine sehr stark - es musste eine Kleinigkeit sein, mit einer Einweg-Spritze etwas Blut von Nadine aufzunehmen und sich auf diesem Wege Opferblut zu sichern, mit dem man dann ein anderes Telefonkabel kontaminieren konnte, bevor man es dem Philip unterschob.

Diese Variante, nach der Philip eben nichts mit dem Mord zu tun gehabt hätte, erhält auch in mehreren anderen Hinsichten Bestätigung.

So hatte die Polizei prakltisch sofort nach dem Mord lauthals verkündet, sie suche den Täter anhand der Internetverbindungen der Nadine     Beleg  .

Ebenfalls war von der Polizei über deren eigenes Presseportal im Internet schon wenige Tage nach dem Mord erklärt worden, sie suche "fieberhaft" nach Beweisstücken, wobei sie ausdrücklich auf den Telefonapparat der Ostrowski hinwies     Beleg  .

Da Philip Jaworowski sich laut Gerichtsurteil von Anfang an sehr dafür interessiert hatte, welche Ermittlungsfortschritte die Polizei machte und wie sie vorging     Beleg  , muss man davon ausgehen, dass ihm sowohl bekannt war, dass die Polizei den Täter anhand der Internetverbindungen suchte, als auch, dass sie den Telefonapparat der Ostrowskis fieberhaft suchte...

So muss man sich doch sehr ernsthaft fragen, warum Philip Jaworowski die ihn belastenden Indizien nicht einfach beseitigt habe, wenn er doch der Täter sein sollte. Immerhin hätte er dazu mehrere Wochen nach den Veröffentlichungen in BILD und Polizei-Pressportal Zeit gehabt, und immerhin müsste er ja auch das echte Ostrowski-Kabel beseitigt haben, wenn er der Täter wäre, denn schließlich konnte man das bei ihm ja nicht finden!

Man muss wohl annehmen, dass Philip absolut keine Ahnung hatte, dass man ihn verdächtigen und bei ihm etwas "finden" könnte, wäre er der Täter, dann hätte man bei ihm auch nichts mehr gefunden.

Wer also hat Beweismittel manipuliert, um Philip zu belasten, wer hat ein Kabel, das absolut nichts mit der Tat zu tun hatte, mit Opferblut präpariert und dafür gesorgt, dass es bei Philip "gefunden" wurde? Wer hat das echte Ostrowski-Kabel verschwinden lassen? Wer war es, zu dessen Schutz das Landgericht Hagen hinsichtlich der Beweismittel log - Tatsachen behauptete, die gegen wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse des Landeskriminalamtes NRW standen und stehen?

Das Landgericht Hagen behauptet, bei Philip Jaworowski seien der Ostrowski-Telefonapparat und das Ostrowski-Kabel gefunden worden.

Unter der Leiche, so das Landgericht Hagen, habe ein Kabel ungeklärter Herkunft gelegen.


 










Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.