Punkt 2:
Links die drei grundsätzlichen Möglichkeiten, eine um den Hals eines
Opfers gelegte Schlinge zuzuziehen.
Variante A bedeutet zwingend,
dass der Täter das Opfer an sich heranzieht, ist aber auch deshalb
die Variante, bei der mit der größten Kraft gedrosselt werden kann:
Oberarme des Täters liegen an seinem Körper an, und er kann seine
Bizeps-Muskeln mit hoher Wirksamkeit einsetzen.
Varianten B und C bedeuten zwingend, dass der Täter seine Muskeln
nicht so wirksam einsetzen kann, wie man an einer Straßenlaterne ausprobieren
kann. Sofern der Täter das Opfer bei Varianten B und C nicht berühren will,
muss er enorme Kraftanstrengungen aufbringen, weil er erstens mit ausgestreckten
Armen drosseln muss, zweitens, weil er seine Arme nicht auf das Opfer stützen
darf. Die Arme müssten also ausgestreckt und ungestützt operieren.
Wer über einen Expander verfügt, kann es leicht ausprobieren, welchen
Unterschied es macht, den Expander direkt am eigenen Körper
oder z.B. 50 cm vor dem eigenen Körper auseinanderzuziehen. Beim
Drosseln eines Menschen kommt es noch hinzu, dass dieser sich wehren
und heftig bewegen wird.
So ist es einem Mörder praktisch unmöglich,
eine etwa gleich schwere und gleich kräftige Person nach Variante B zu
drosseln und dabei sicherzustellen, dass es nicht zu einer Berührung
mit dem Opfer kommt.
Variante C ist im Grunde nur der Vollständigkeit halber
aufgeführt. Sie spielt praktisch keine Rolle (Täter würde seine Arme
und Hände in idealer Weise angreifbar machen, Opfer könnte kratzen,
kneifen und womöglich beißen), und würde beim Drosseln von hinten zu einer Unterbrechung
der Drosselmarke vorn führen - was im Falle der Leiche der Nadine
nicht zutraf.
Fazit:
Hätte der verhältnismäßig kleine und schwache Philip die relativ stämmige
Nadine von hinten drosseln wollen, so wäre ihm dafür nur die Variante A
geblieben, völlig ausgeschlossen wäre es jedenfalls, dass ihm das Drosseln
möglich gewesen wäre, ohne zumindest seine Arme am Körper der Nadine
abzustützen.
Entsprechend hätte ihr Nachthemd Mikro-Schweißspuren und
kleinste Hautschuppen von Philip (Abrieb) und auch Mikro-Faserspuren von seiner Kleidung (Abrieb)
aufweisen müssen. Davon aber ist keine Rede, und solche Spuren wären im Urteil mit Sicherheit nicht
verheimlicht worden.
Das bedeutet: Philip kann Nadine gar nicht gedrosselt haben! Da man auch keine entsprechenden
Spuren von einer anderen Person fand, wird es zur sicheren Tatsache, dass Nadine gefesselt gewesen
sein muss und der bzw. die TäterINNEN damit sehr komfortable Möglichkeiten hatten, sie zu drosseln, so komfortabel,
dass auf die Erzeugung von Spuren Mikrospuren beim Drosseln verzichtet werden konnte!