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Spurenloses Drosseln auf engstem Raume, per Hand mit einem Telefonkabel?

Im Gäste-WC am Tatort ist es schon so gut wie unmöglich, dass sich dort zwei ausgewachsene Personen aufhalten, ohne sich "ins Gehege" zu kommen. Die Fliesen auf Wand und Boden sind ideal, um Mikrospuren sichern zu können. Nadine trug ein Nachthemd - ideal für die Aufnahme kleinster Schweißtropfen (DNA) des Täters, aber auch eine Reibefläche für die Kleidung des Täters (kleinste Textilspuren als Abrieb). Trotz allem soll es Philip gelungen sein, Nadine im Gäste-WC heftigst zu drosseln, ohne auch nur die kleinste Mikrospur im Gäste-WC und an der Leiche zu hinterlassen. Das würde bedeuten, dass Philip, der das in normaler Alltagskleidung geschafft haben soll, zaubern könnte!



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Punkt 1: Laut Strafurteil war das Gäste-WC, in dem Nadine gedrosselt worden sein soll, ca. 1 m x 1 m groß, wobei WC-Becken und Waschbecken den Raum beengen      Beleg   


Bereits die kleine Skizze links macht deutlich, dass es kaum möglich ist, dass zwei Personen hintereinander vor das Waschbecken passen, ohne sich zu berühren. Die Skizze macht aber auch deutlich, dass es kaum möglich ist, sich zwischen Waschbecken und Tür heftig zu bewegen, ohne mit der Wand rechts in Berührung zu geraten. Wand und Boden sind weiß gefliest      Beleg    , also ideal für Spurensucher, um Mikrospuren wie kleinste Schweißtröpfen, Hautschuppen, Fasern usw. von ihnen abzunehmen.

An heftigen Bewegungen hätte es sicherlich nicht gefehlt, wenn Philip die Nadine im Gäste-WC von hinten gedrosselt hätte: Zwar hat ein Drosselopfer nur etwa 5 bis 10 Sekunden Zeit für Gegenwehr, doch in dieser Zeitspanne ist es gedopt von Todesangst und Schmerz, gibt alles, um sich zu retten - wenn es weder gefesselt noch bewusstlos ist.

Es ist schlicht und einfach absurd, dass Philip die Nadine im Gäste-WC hätte drosseln können, ohne auch nur eine einzige auffindbare Mikrospur im Raum und an der Leiche und ihrem Nachthemd zu hinterlassen.


  


Punkt 2: Links die drei grundsätzlichen Möglichkeiten, eine um den Hals eines Opfers gelegte Schlinge zuzuziehen. Variante A bedeutet zwingend, dass der Täter das Opfer an sich heranzieht, ist aber auch deshalb die Variante, bei der mit der größten Kraft gedrosselt werden kann: Oberarme des Täters liegen an seinem Körper an, und er kann seine Bizeps-Muskeln mit hoher Wirksamkeit einsetzen.

Varianten B und C bedeuten zwingend, dass der Täter seine Muskeln nicht so wirksam einsetzen kann, wie man an einer Straßenlaterne ausprobieren kann. Sofern der Täter das Opfer bei Varianten B und C nicht berühren will, muss er enorme Kraftanstrengungen aufbringen, weil er erstens mit ausgestreckten Armen drosseln muss, zweitens, weil er seine Arme nicht auf das Opfer stützen darf. Die Arme müssten also ausgestreckt und ungestützt operieren.

Wer über einen Expander verfügt, kann es leicht ausprobieren, welchen Unterschied es macht, den Expander direkt am eigenen Körper oder z.B. 50 cm vor dem eigenen Körper auseinanderzuziehen. Beim Drosseln eines Menschen kommt es noch hinzu, dass dieser sich wehren und heftig bewegen wird. So ist es einem Mörder praktisch unmöglich, eine etwa gleich schwere und gleich kräftige Person nach Variante B zu drosseln und dabei sicherzustellen, dass es nicht zu einer Berührung mit dem Opfer kommt.

Variante C ist im Grunde nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie spielt praktisch keine Rolle (Täter würde seine Arme und Hände in idealer Weise angreifbar machen, Opfer könnte kratzen, kneifen und womöglich beißen), und würde beim Drosseln von hinten zu einer Unterbrechung der Drosselmarke vorn führen - was im Falle der Leiche der Nadine nicht zutraf.

Fazit:

Hätte der verhältnismäßig kleine und schwache Philip die relativ stämmige Nadine von hinten drosseln wollen, so wäre ihm dafür nur die Variante A geblieben, völlig ausgeschlossen wäre es jedenfalls, dass ihm das Drosseln möglich gewesen wäre, ohne zumindest seine Arme am Körper der Nadine abzustützen. Entsprechend hätte ihr Nachthemd Mikro-Schweißspuren und kleinste Hautschuppen von Philip (Abrieb) und auch Mikro-Faserspuren von seiner Kleidung (Abrieb) aufweisen müssen. Davon aber ist keine Rede, und solche Spuren wären im Urteil mit Sicherheit nicht verheimlicht worden.

Das bedeutet: Philip kann Nadine gar nicht gedrosselt haben! Da man auch keine entsprechenden Spuren von einer anderen Person fand, wird es zur sicheren Tatsache, dass Nadine gefesselt gewesen sein muss und der bzw. die TäterINNEN damit sehr komfortable Möglichkeiten hatten, sie zu drosseln, so komfortabel, dass auf die Erzeugung von Spuren Mikrospuren beim Drosseln verzichtet werden konnte!








Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.